Elternschaft in Frauenehe
Anfrage an:
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Es soll einen Vorschlag von Bundesjustizministerin Barley geben, der den Paragrafen 1592 BGB betrifft. Demnach soll folgender Abschnitt ergänzt werden: als Vater eines Kindes gilt, wer "zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist".
um: "Mit-Mutter eines Kindes ist die Frau, die zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist."
Wie ist der Stand zu dieser Gesetzesänderung?
Anfrage erfolgreich
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Datum14. August 2019
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17. September 2019
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