Elternschreiben des Kultusministeriums vom 29. März 2023

Das Kultusministerium bezieht sich im Ministerschreiben vom 29. März 2023 an die Eltern und Sorgeberechtigten sowie alle volljährigen Schülerinnen und Schüler in Hessen auf Aussagen von Experten in Bezug auf die Corona-Infektionslage.

"Die derzeitige Gefährdung durch COVID-19 für die Gesundheit der Bevölkerung in
Deutschland ist nach Ansicht der Expertinnen und Experten so gering, dass wir weitere
pandemiebedingte Besonderheiten beenden und zur Normalität zurückkehren können."

Ich würde um Offenlegung des Volltextes dieser hier genannten Expertenaussage bitten.

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Warte auf Antwort
  • Datum
    28. April 2023
  • Frist
    31. Mai 2023
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Ulrike Osthoff
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Kultusministerium bezieht sic…
An Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen Details
Von
Ulrike Osthoff
Betreff
Elternschreiben des Kultusministeriums vom 29. März 2023 [#277543]
Datum
28. April 2023 13:07
An
Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Kultusministerium bezieht sich im Ministerschreiben vom 29. März 2023 an die Eltern und Sorgeberechtigten sowie alle volljährigen Schülerinnen und Schüler in Hessen auf Aussagen von Experten in Bezug auf die Corona-Infektionslage. "Die derzeitige Gefährdung durch COVID-19 für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland ist nach Ansicht der Expertinnen und Experten so gering, dass wir weitere pandemiebedingte Besonderheiten beenden und zur Normalität zurückkehren können." Ich würde um Offenlegung des Volltextes dieser hier genannten Expertenaussage bitten.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ulrike Osthoff Anfragenr: 277543 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/277543/ Postanschrift Ulrike Osthoff << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Ulrike Osthoff

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