Emails an und von Automobilindustrie

Sämtliche Emails, die das BMVI an untenstehende Organisationen oder deren Vertreter seit dem 28. Oktober 2009 versendet oder von ihnen erhalten hat.

Gemeint sind folgende Unternehmen (inkl. Tochterunternehmen), Verbände und Vereine (sowie gegebenenfalls deren Untergliederungen wie Landesverbände):

Daimler AG, BMW AG, Volkswagen AG, Adam Opel AG, General Motors Company, Toyota Motor Corporation, Hyundai Kia Automotive Group, Ford Motor Company, Renault-Nissan B.V. (Renault-Gruppe und Nissan-Gruppe), Honda Forschung und Industrie AG (Honda Motor Co., Ltd.), PSA Peugeot Citroën, Suzuki Motor Corporation, Fiat Chrysler Automobiles N.V., Shanghai Automotive Industry Corporation (SAIC), Tata Sons Ltd. (u. a. Tata Motors, Jaguar Land Rover), Mazda Motor Corporation, Mitsubishi Motors Corporation, Volvo Group/Volvo Car Corporation, Robert Bosch GmbH, Continental AG, Michelin Reifenwerke AG & Co. KGaA, Siemens AG, Thyssen Krupp Steel Europe AG, ZF Friedrichshafen AG, Mahle GmbH, Schaeffler-Gruppe, Benteler International AG, Hella KGaA Hueck & Co., Brose Fahrzeugteile
GmbH & Co. KG, Eberspächer Gruppe, Dräxlmaier Group;

Verband der Automobilindustrie e. V. (VDA), Europäischer Verband der Automobilindustrie (ACEA), Arbeitgeberverband Gesamtmetall und dessen Mitgliederverbände insbesondere Südwestmetall (Verband der Metall- und Elektroindustrie Baden-Württemberg e. V.), Bayerischer Unternehmensverband Metall und Elektro (bayme), Verband der Metall- und Elektro-Unternehmen Hessen e. V. und Verband der Metall- und Elektroindustrie Nordrhein-Westfalen e. V., Verband der Bayerischen Metall- und Elektroindustrie e. V. (vbm), ZVEI – Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e. V., Arbeitgeber- und Wirtschaftsverband der Mobilitäts- und Verkehrsdienstleister e. V. (Agv MoVe), Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e. V., Bundesverband eMobilität e. V., Deutsches Verkehrsforum (DVF);

Allgemeiner Deutscher Automobilclub e.V. (ADAC), Automobilclub von Deutschland (AvD), Mobil in Deutschland e. V., Auto Club Europa (ACE), Verkehrsclub Deutschland (VCD), Automobil-Club Verkehr (ACV), Auto- und Reiseclub Deutschland (ARCD);

BP Europa SE (Aral), DEA Deutsche Erdöl AG, Eni S.p.A. (Agip), Royal Dutch Shell (RDS), Exxon Mobil Corporation (Esso), Total S.A., Phillips 66 (Jet), Bundesverband Freier Tankstellen e. V.;

Personenbezogene Daten können geschwärzt werden.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    29. April 2019
  • Frist
    1. Juni 2019
  • 5 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche Emails, d…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Emails an und von Automobilindustrie [#135246]
Datum
29. April 2019 14:21
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche Emails, die das BMVI an untenstehende Organisationen oder deren Vertreter seit dem 28. Oktober 2009 versendet oder von ihnen erhalten hat. Gemeint sind folgende Unternehmen (inkl. Tochterunternehmen), Verbände und Vereine (sowie gegebenenfalls deren Untergliederungen wie Landesverbände): Daimler AG, BMW AG, Volkswagen AG, Adam Opel AG, General Motors Company, Toyota Motor Corporation, Hyundai Kia Automotive Group, Ford Motor Company, Renault-Nissan B.V. (Renault-Gruppe und Nissan-Gruppe), Honda Forschung und Industrie AG (Honda Motor Co., Ltd.), PSA Peugeot Citroën, Suzuki Motor Corporation, Fiat Chrysler Automobiles N.V., Shanghai Automotive Industry Corporation (SAIC), Tata Sons Ltd. (u. a. Tata Motors, Jaguar Land Rover), Mazda Motor Corporation, Mitsubishi Motors Corporation, Volvo Group/Volvo Car Corporation, Robert Bosch GmbH, Continental AG, Michelin Reifenwerke AG & Co. KGaA, Siemens AG, Thyssen Krupp Steel Europe AG, ZF Friedrichshafen AG, Mahle GmbH, Schaeffler-Gruppe, Benteler International AG, Hella KGaA Hueck & Co., Brose Fahrzeugteile GmbH & Co. KG, Eberspächer Gruppe, Dräxlmaier Group; Verband der Automobilindustrie e. V. (VDA), Europäischer Verband der Automobilindustrie (ACEA), Arbeitgeberverband Gesamtmetall und dessen Mitgliederverbände insbesondere Südwestmetall (Verband der Metall- und Elektroindustrie Baden-Württemberg e. V.), Bayerischer Unternehmensverband Metall und Elektro (bayme), Verband der Metall- und Elektro-Unternehmen Hessen e. V. und Verband der Metall- und Elektroindustrie Nordrhein-Westfalen e. V., Verband der Bayerischen Metall- und Elektroindustrie e. V. (vbm), ZVEI – Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e. V., Arbeitgeber- und Wirtschaftsverband der Mobilitäts- und Verkehrsdienstleister e. V. (Agv MoVe), Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e. V., Bundesverband eMobilität e. V., Deutsches Verkehrsforum (DVF); Allgemeiner Deutscher Automobilclub e.V. (ADAC), Automobilclub von << Adresse entfernt >> (AvD), Mobil in << Adresse entfernt >> e. V., Auto Club Europa (ACE), Verkehrsclub << Adresse entfernt >> (VCD), Automobil-Club Verkehr (ACV), Auto- und Reiseclub << Adresse entfernt >> (ARCD); BP Europa SE (Aral), DEA Deutsche Erdöl AG, Eni S.p.A. (Agip), Royal Dutch Shell (RDS), Exxon Mobil Corporation (Esso), Total S.A., Phillips 66 (Jet), Bundesverband Freier Tankstellen e. V.; Personenbezogene Daten können geschwärzt werden. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Via
Briefpost
Betreff
Datum
6. Mai 2019
Status
Warte auf Antwort
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihr Schreiben vom 6. Mai und Ihre Erläuterungen. Ich möchte meinen A…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Emails an und von Automobilindustrie [#135246] - Ihr Zeichen: L 24 -MB 10546 [#135246]
Datum
14. Mai 2019 12:03
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihr Schreiben vom 6. Mai und Ihre Erläuterungen. Ich möchte meinen Antrag in vollem Umfang aufrecht erhalten. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten bin ich - wie bereits erklärt - einverstanden. Insofern gehe ich davon aus, dass die "Rechte der betroffenen Unternehmen/Verbände/Organisationen", wie Sie schreiben, damit gewahrt sind. Vielen Dank für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 135246 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
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Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Via
Briefpost
Betreff
Datum
29. Mai 2019
Status
Warte auf Antwort
<< Anfragesteller:in >>
Aktenzeichen: L 24 -MB 10546 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihr Schreiben vom 29.5. Ich möchte me…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Emails an und von Automobilindustrie [#135246] - Ihr Zeichen: L 24 -MB 10546 [#135246]
Datum
8. Juni 2019 22:07
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Aktenzeichen: L 24 -MB 10546 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihr Schreiben vom 29.5. Ich möchte meinen Antrag aufrecht erhalten und bin bereit, etwaige Gebühren zu tragen. Insofern bitte ich Sie um Bearbeitung meines Antrags. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 135246 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Emails an und von Automobilindustrie“ vom 29.04.…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Emails an und von Automobilindustrie [#135246] - Ihr Zeichen: L 24 -MB 10546 [#135246]
Datum
2. Juli 2019 17:41
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Emails an und von Automobilindustrie“ vom 29.04.2019 (#135246) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 32 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 135246 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
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Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
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Briefpost
Betreff
Datum
5. Juli 2019
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Emails an und von Automobilindustrie“ vom 29.04.…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Emails an und von Automobilindustrie [#135246] - Ihr Zeichen: L 24 -MB 10546 [#135246]
Datum
17. Juli 2019 15:21
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Emails an und von Automobilindustrie“ vom 29.04.2019 (#135246) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 47 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 135246 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Emails an und von Automobilindustrie“ vom 29.04.…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Emails an und von Automobilindustrie [#135246] - Ihr Zeichen: L 24 -MB 10546 [#135246]
Datum
15. August 2019 23:41
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Emails an und von Automobilindustrie“ vom 29.04.2019 (#135246) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 76 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 135246 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Bundesministerium für Digitales und Verkehr
(Ablehnender Bescheid)
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Via
Briefpost
Betreff
(Ablehnender Bescheid)
Datum
12. September 2019
Status
Warte auf Antwort