Emeritus Reinhard Zimmermann - Aktivitäten in Apartheidsüdafrika (1980er Jahre)

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Guten Tag,

diese Anfrage bezieht sich auf den emiritierten Direktor des MPI für Ausländisches und Internationales Privatrecht, Reinhard Zimmermann, der weiterhin der MPG angehört.

Laut öffentlichen biographischen Angaben war Zimmermann in den 1980er Jahren zeitweilig im damaligen Unrechtsstaat Südafrika an einer der weißen Bevölkerungsminderheit vorbehaltenen Universität tätig.

1. Bitte nennen Sie den genauen Zeitraum von Reinhard Zimmermann's Aufenthalt in Apartheidsüdafrika.

2. Bitte benennen Sie alle Ihnen bekannten apartheidsüdafrikanischen (Prä-Demokratisierung) Institutionen, Organisationen und Gremien in denen Zimmermann, laut Ihnen vorliegenden Unterlagen, zu dieser Zeit aktiv war. In einem Welt-Artikel ist beispielsweise die Rede von einer Mitgliedschaft in der "Südafrikanischen Rechtslehrervereinigung": https://www.welt.de/print-welt/article683057/Die-Blitzkarriere-des-Reinhard-Zimmermann.html

3. Inwiefern wurde Zimmermann's Tätigkeit im Unrechtsstaat Apartheidsüdafrika thematisiert und kritisch gewürdigt, als feststand, dass er als Kandidat für eine Berufung an das MPI für Ausländisches und Internationales Privatrecht in Frage kommt? Welche Schritte hat die MPG unternommen, um diesen Lebensabschnitt von Zimmermann vor der Berufung ans MPI zu beleuchten? Wie hat Zimmermann Ihnen gegenüber sein Engagement im Apartheidsstaat retrospektiv begründet? Bitte konsultieren Sie hierzu die Unterlagen und Protokolle der entsprechenden Entscheidungsprozesse, ggf. unter Rückgriff auf Ihr umfangreiches MPG-Archiv.

4. Wie kam das Engagement von Reinhard Zimmermann in Apartheidsüdafrika Ihrem Wissensstand nach zu Stande? Sind Ihnen etwa in Deutschland ansässige Kontaktpersonen / Gremien / Institutionen bekannt, die diesen Lehrstuhl im autoritär und restriktiv regierten Apartheidsstaat, welcher damals aufgrund seiner menschenfeindlichen Staatsdoktrin mehreren UN-Sanktionen und einem weitläufigen internationalen Embargo unterlag, vermittelt haben, womöglich in Zusammenarbeit mit apartheidsüdafrikanischen staatlichen Behörden?

5. Sind Ihnen weitere gegenwärtige oder vergangene Führungskräfte (etwa MPI Direktoriumsmitglieder) in der MPG bekannt, die sich in früheren Phasen Ihres Werdegangs in Staaten engagiert haben, die nach internationaler Übereinkunft als Unrechtsstaaten klassifiziert werden: beispielsweise NS-Deutschland, die Argentinische Militärdiktatur, das Chilenische Pinochetregime, Rhodesien oder eben Apartheidsüdafrika?

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    12. März 2023
  • Frist
    15. April 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, diese Anfrage bezieht sich auf den emiritierten Direktor des MPI für Ausl…
An Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V. Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Emeritus Reinhard Zimmermann - Aktivitäten in Apartheidsüdafrika (1980er Jahre) [#272919]
Datum
12. März 2023 23:11
An
Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V.
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wird verschickt...
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, diese Anfrage bezieht sich auf den emiritierten Direktor des MPI für Ausländisches und Internationales Privatrecht, Reinhard Zimmermann, der weiterhin der MPG angehört. Laut öffentlichen biographischen Angaben war Zimmermann in den 1980er Jahren zeitweilig im damaligen Unrechtsstaat Südafrika an einer der weißen Bevölkerungsminderheit vorbehaltenen Universität tätig. 1. Bitte nennen Sie den genauen Zeitraum von Reinhard Zimmermann's Aufenthalt in Apartheidsüdafrika. 2. Bitte benennen Sie alle Ihnen bekannten apartheidsüdafrikanischen (Prä-Demokratisierung) Institutionen, Organisationen und Gremien in denen Zimmermann, laut Ihnen vorliegenden Unterlagen, zu dieser Zeit aktiv war. In einem Welt-Artikel ist beispielsweise die Rede von einer Mitgliedschaft in der "Südafrikanischen Rechtslehrervereinigung": https://www.welt.de/print-welt/article683057/Die-Blitzkarriere-des-Reinhard-Zimmermann.html 3. Inwiefern wurde Zimmermann's Tätigkeit im Unrechtsstaat Apartheidsüdafrika thematisiert und kritisch gewürdigt, als feststand, dass er als Kandidat für eine Berufung an das MPI für Ausländisches und Internationales Privatrecht in Frage kommt? Welche Schritte hat die MPG unternommen, um diesen Lebensabschnitt von Zimmermann vor der Berufung ans MPI zu beleuchten? Wie hat Zimmermann Ihnen gegenüber sein Engagement im Apartheidsstaat retrospektiv begründet? Bitte konsultieren Sie hierzu die Unterlagen und Protokolle der entsprechenden Entscheidungsprozesse, ggf. unter Rückgriff auf Ihr umfangreiches MPG-Archiv. 4. Wie kam das Engagement von Reinhard Zimmermann in Apartheidsüdafrika Ihrem Wissensstand nach zu Stande? Sind Ihnen etwa in Deutschland ansässige Kontaktpersonen / Gremien / Institutionen bekannt, die diesen Lehrstuhl im autoritär und restriktiv regierten Apartheidsstaat, welcher damals aufgrund seiner menschenfeindlichen Staatsdoktrin mehreren UN-Sanktionen und einem weitläufigen internationalen Embargo unterlag, vermittelt haben, womöglich in Zusammenarbeit mit apartheidsüdafrikanischen staatlichen Behörden? 5. Sind Ihnen weitere gegenwärtige oder vergangene Führungskräfte (etwa MPI Direktoriumsmitglieder) in der MPG bekannt, die sich in früheren Phasen Ihres Werdegangs in Staaten engagiert haben, die nach internationaler Übereinkunft als Unrechtsstaaten klassifiziert werden: beispielsweise NS-Deutschland, die Argentinische Militärdiktatur, das Chilenische Pinochetregime, Rhodesien oder eben Apartheidsüdafrika? Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 272919 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/272919/
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Guten Tag, könnten Sie bitte zwischenzeitlich den Eingang der Anfrage bestätigen? Mit freundlichen Grüßen <&l…
An Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V. Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Emeritus Reinhard Zimmermann - Aktivitäten in Apartheidsüdafrika (1980er Jahre) [#272919]
Datum
29. März 2023 22:57
An
Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V.
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, könnten Sie bitte zwischenzeitlich den Eingang der Anfrage bestätigen? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 272919 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/272919/
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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Emeritus Reinhard Zimmermann - Aktivitäten in Apartheidsüdafrika (…
An Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V. Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Emeritus Reinhard Zimmermann - Aktivitäten in Apartheidsüdafrika (1980er Jahre) [#272919]
Datum
25. April 2023 12:22
An
Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V.
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Emeritus Reinhard Zimmermann - Aktivitäten in Apartheidsüdafrika (1980er Jahre)“ vom 12.03.2023 (#272919) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 11 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Emeritus Reinhard Zimmermann - Aktivitäten in Apartheidsüdafrika (…
An Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V. Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Emeritus Reinhard Zimmermann - Aktivitäten in Apartheidsüdafrika (1980er Jahre) [#272919]
Datum
9. Mai 2023 17:52
An
Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V.
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Emeritus Reinhard Zimmermann - Aktivitäten in Apartheidsüdafrika (1980er Jahre)“ vom 12.03.2023 (#272919) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 25 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V.
Ihre Anfrage Sehr << Antragsteller:in >> die Max-Planck-Gesellschaft ist ein privatrechtlich organ…
Von
Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V.
Betreff
Ihre Anfrage
Datum
15. Mai 2023 15:57
Status
Warte auf Antwort
smime.p7s
6,1 KB


Sehr << Antragsteller:in >> die Max-Planck-Gesellschaft ist ein privatrechtlich organisierter Verein und keine nachgeordnete Behörde. Wir unterliegen daher auch nicht dem Informationsfreiheitsgesetz. Anfragen unter „Frag den Staat“ werden daher grundsätzlich von uns nicht beantwortet, da wir nicht Adressat dieser Plattform sind. Die biografischen Daten zu Prof. Dr. Dr. Reinhard Zimmermann sind zudem öffentlich auf der Website des MPI zugänglich: https://www.mpipriv.de/1129150/00---CV-Deutsch-Zimmermann.pdf Ebenfalls öffentlich zugänglich sind die Publikationsdaten von Prof. Zimmermann: https://www.mpipriv.de/1178841/publikationsverzeichnis_zimmermann.pdf Diesen können Sie entnehmen, dass Prof. Zimmermann sich in Südafrika mit Mischrechtsformen (das römisch-holländische Recht in Südafrika) befasst hat, da Rechtsvergleiche Teil seines Forschungsgebietes sind. Die Universität Kapstadt, an der er tätig war, ist die renommierteste Hochschuleinrichtung Südafrikas. Die Universität zählt drei Nobelpreisträger. Zwischen den 1960er und 1990er Jahren war die UCT für ihren anhaltenden Widerstand gegen die Apartheid bekannt, insbesondere im Hochschulbereich. Von den 1980er bis zu den frühen 1990er Jahren stieg die Zahl der an der Universität zugelassenen schwarzen Studenten um 35 Prozent. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage [#272919]
Guten Tag << Antragsteller:in >> ich finde Ihre Ausführungen sehr bemerken…
An Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V. Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage [#272919]
Datum
11. Juli 2023 15:15
An
Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V.
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Antragsteller:in >> ich finde Ihre Ausführungen sehr bemerkenswert. Etwa Ihre Anmerkung, wonach Sie es trotz der Tatsache, dass die Max-Planck Gesellschaft mit öffentlichen Mitteln in Höhe von annähernd zwei Milliarden Euro jährlich gefördert wird, es nicht für geboten halten, Anfragen der Öffentlichkeit, die etwa im Kontext der Informationsfreiheit an Sie heran getragen werden, zu beantworten. Denn unabhängig davon ob die MPG institutionell und im formaljuristischen Sinne der Informationsfreiheitsgesetzgebung unterliegt oder nicht, haben Sie durchaus die Möglichkeit im Rahmen eigenen Ermessens Anfragen zu beantworten. Als wäre diese restriktive Auffassung von Öffentlichkeitsarbeit nicht schon außergewöhnlich genug, unternehmen Sie in Ihren weiteren Ausführungen den Versuch Reinhard Zimmermanns Kollaboration mit dem international geächteten Apartheidsüdafrika schönzufärben und verweisen dabei auf die Anti-Apartheidsbewegung innerhalb der UCT, welcher Reinhard Zimmermann nach allen mir zur Verfügung stehenden Quellen nie angehörte. Reinhard Zimmermann hat als Jungakademiker davon profitiert, dass das burische Nationalistenregime stets bemüht war insbesondere weiße westeuropäische Einwanderer, insbesondere akademische Fachleute, zu gewinnen, um im Sinne der rassistischen Ideologie das eigene "Laager" zu stärken. Reinhard Zimmermann hat von dieser Möglichkeit des schnellen akademischen Aufstiegs, wenn auch in einem geächteten Unrechtsstaat, opportunistisch Gebrauch gemacht ohne ethische Aspekte und internationale Vereinbarungen über den Umgang mit Apartheidsüdafrika zu berücksichtigen - so wirkt es in der Rückschau. Muss ich Sie in Anbetracht Ihrer mangelnden Kenntnisse der Internationalen Politik und insbesondere den südafrikanischen Raum betreffend etwa darüber aufklären, dass die UN-Generalversammlung bereits im Dezember 1968 eine Resolution verabschiedete, die alle Mitgliedsstaaten zur Einstellung jeglichen Austauschs mit dem rassistisch-faschistoiden Unrechtsstaat auffordert? Diese Resolution umfasst neben wirtschaftlichen, kulturellen und sportlichen Aktivitäten auch die Kollaboration im Bildungsbereich. https://digitallibrary.un.org/record/202567 Nachdem die apartheidsüdafrikanische Polizei in Soweto und anderen ethnisch segregierten Ghettosiedlungen Südafrikas im Juni 1976 über den Verlauf mehrerer Tage hunderte von jungen Menschen (darunter viele minderjährige Kinder) massakrierte, verabschiedete der UN Sicherheitsrat die Resolution 392 und bekräftigte darin, dass die bestehende Apartheid ein verabscheuungswürdiges Verbrechen gegen die Menschlichkeit sei. https://undocs.org/Home/Mobile?FinalSymbol=S%2FRES%2F392(1976)&Language=E&DeviceType=Desktop&LangRequested=False Mit den Resolutionen 418 (November 1977) und folgend 591 (November 1986) legte der UN Sicherheitsrat in Reaktion auf schwerwiegende und systematischen Menschenrechtsverletzungen des Apartheidregimes (inklusive systematischer Entführungen, Folterungen und Ermordungen von Oppositionellen und Dissidenten) ein umfangreiches internationales Embargo fest. http://unscr.com/en/resolutions/418 http://unscr.com/en/resolutions/591 Die Tätigkeit Ihres Emeritus Reinhard Zimmermann ist in diesem Kontext der bewussten Missachtung des internationalen Konsensus zum Umgang mit einem verbrecherischen Unrechtsstaat aus karrieristischen Gründen zu deuten und kann daher auch nicht durch geschichtsrevisionistische Plattitüden schöngefärbt werden, welche dem öffentlichen Ansehen der von mir geschätzten Max-Planck Gesellschaft nicht dienlich sind. Ich schlage Ihnen eher eine kritische Aufarbeitung von Reinhard Zimmermanns Zeit in Apartheidsüdafrika und dafüber hinaus der wissenschaftlichen Kollaboration zwischen Personen und Institutionen aus der Bundesrepublik mit Apartheidsüdafrika, möglicherweise in Zusammenarbeit mit Max-Planck internen oder auch externen Expertinnen und Experten, vor. Damit werden Sie sicherlich eher Ihrer Verantwortung gerecht, als mit einem denialistischen Kommunikationsstil! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>