Empfehlung der Brandenburgischen Polizei zur Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Autobahn A24

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. März 2023
  • Frist
    15. April 2023
  • Kosten dieser Information:
    30,00 Euro
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die Empfehlung der Brandenburgischen …
An Die Autobahn GmbH des Bundes Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Empfehlung der Brandenburgischen Polizei zur Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Autobahn A24 [#272750]
Datum
10. März 2023 22:44
An
Die Autobahn GmbH des Bundes
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 272750 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/272750/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Die Autobahn GmbH des Bundes
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage vom 10.03.2023. Hierzu möchte ich Ihnen Folg…
Von
Die Autobahn GmbH des Bundes
Betreff
WG: Empfehlung der Brandenburgischen Polizei zur Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Autobahn A24 [#272750]
Datum
24. März 2023 15:26
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage vom 10.03.2023. Hierzu möchte ich Ihnen Folgendes mitteilen: Es gibt keine Empfehlung der Polizei Brandenburg zur Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Autobahn A 24. Geschwindigkeiten nach der Straßenverkehrs-Ordnung werden durch die zuständige Verkehrsbehörde verkehrsrechtlich angeordnet (§ 44 Abs. 1 StVO), vor jeder Entscheidung zu Verkehrszeichen/Verkehrseinrichtungen wird unter anderem die Polizei angehört. In der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist klar definiert, in welchen Fällen Geschwindigkeitsreduzierungen anzuordnen sind. Gemäß § 45 Abs. 9 StVO sind Verkehrszeichen nur dort anzuordnen, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist. Insbesondere Beschränkungen des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung erheblich übersteigt. Ich hoffe mit meinen Ausführungen Ihrer Anfrage entsprochen zu haben. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> wenn, wie Sie schreiben, die Polizei angehört wird, hat die Polizei vermutlich auch…
An Die Autobahn GmbH des Bundes Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Empfehlung der Brandenburgischen Polizei zur Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Autobahn A24 [#272750]
Datum
24. März 2023 16:56
An
Die Autobahn GmbH des Bundes
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> wenn, wie Sie schreiben, die Polizei angehört wird, hat die Polizei vermutlich auch eine Einschätzung abgegeben. Wie lautet diese Einschätzung? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 272750 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/272750/
Die Autobahn GmbH des Bundes
Sehr << Antragsteller:in >> am 14.11.2022 wurde im Rahmen der Autobahnunfallkommission einstimmig der …
Von
Die Autobahn GmbH des Bundes
Betreff
AW: WG: Empfehlung der Brandenburgischen Polizei zur Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Autobahn A24 [#272750]
Datum
27. März 2023 08:28
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> am 14.11.2022 wurde im Rahmen der Autobahnunfallkommission einstimmig der Beschluss (N 01/2022) erlassen, die Geschwindigkeitsbeschränkung von 130 km/h zwischen AS Kremmen und AD Wittstock aufzuheben. An der Autobahnunfallkommission nahmen Vertreter der Polizeidirektion Nord, der Autobahn GmbH und der Havellandautobahn teil. Im Auftrag Ines Hörsch Die Autobahn GmbH des Bundes Niederlassung Nordost An der Autobahn 111 16540 Hohen Neuendorf Ines Hörsch C 2 - Verkehrsbehörde F +49 3302 804 1471 M +49 173 2933507 <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> könnten Sie mir bitte das Protokoll/Zusammenfassung der Autobahnunfallkommission vo…
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Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Empfehlung der Brandenburgischen Polizei zur Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Autobahn A24 [#272750]
Datum
27. März 2023 09:16
An
Die Autobahn GmbH des Bundes
Status
E-Mail wird verschickt...
Sehr << Anrede >> könnten Sie mir bitte das Protokoll/Zusammenfassung der Autobahnunfallkommission vom 14.11.2022 schicken, in der der Beschluss (N 01/2022) erlassen wurde. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 272750 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/272750/
Die Autobahn GmbH des Bundes
Sehr << Antragsteller:in >> anbei der Beschluss der Autobahnunfallkommission (AUK) als Auszug aus dem …
Von
Die Autobahn GmbH des Bundes
Betreff
AW: WG: Empfehlung der Brandenburgischen Polizei zur Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Autobahn A24 [#272750]
Datum
27. März 2023 16:39
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
311,9 KB
Sehr << Antragsteller:in >> anbei der Beschluss der Autobahnunfallkommission (AUK) als Auszug aus dem Protokoll vom 14.11.2022 (verfasst am 18.11.2022). Ich bitte um Ihr Verständnis, dass ich Ihnen unter Bezug auf § 4 des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) das Protokoll der Autobahnunfallkommission nicht vollständig zur Verfügung stellen kann, da es sich hierbei um interne Daten bzw. Prozesse zur Entscheidungsfindung handelt. Sollten Sie eine Zusendung des Protokolls, geschwärzt, bis auf den in der Anlage aufgeführten Protokollauszug - Beschluss N 01/2022, wünschen, so erlaube ich mir vorsorglich darauf hinzuweisen, dass gemäß § 10 Abs. 1 IFG i.V. m. § 1 der Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (Informationsgebührenverordnung - IFGGebV vom 02.01.2006; BGBl. I S. 6) in der derzeit gültigen Fassung, Kosten erhoben werden. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich lese den § 4 IFG so, dass er sich auf laufende Entscheidungsprozesse bezieht, d…
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Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Empfehlung der Brandenburgischen Polizei zur Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Autobahn A24 [#272750]
Datum
27. März 2023 18:59
An
Die Autobahn GmbH des Bundes
Status
E-Mail wird verschickt...
Sehr << Anrede >> ich lese den § 4 IFG so, dass er sich auf laufende Entscheidungsprozesse bezieht, die noch nicht abgeschlossen sind und in denen somit auch noch keine Entscheidung getroffen wurde ("...soweit und solange durch die vorzeitige Bekanntgabe der Informationen der Erfolg der Entscheidung oder bevorstehender behördlicher Maßnahmen vereitelt würde."). Da die Entscheidung bei Ihnen jedoch schon gefallen ist, trifft § 4 IFG als Ablehnungsgrund meiner Ansicht nach im aktuellen Fall nicht zu. Daher bitte ich um eine geschwärzte Fassung des Protokolls und erkläre mich bereit, die anfallenden Kosten zu übernehmen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 272750 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/272750/

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Die Autobahn GmbH des Bundes
Zeichen: C2-AE-AL-AUK/2023 Der Anfrage wurde entsprochen. Die Kosten wurden auf 30 € festgesetzt.
Von
Die Autobahn GmbH des Bundes
Via
Briefpost
Betreff
Datum
3. April 2023
Status
Anfrage abgeschlossen
Zeichen: C2-AE-AL-AUK/2023 Der Anfrage wurde entsprochen. Die Kosten wurden auf 30 € festgesetzt.