Empfehlungen des Bürgerrats Klima

1. Eine Auflistung der Gründe, die dazu geführt haben, dass das Thema "Beschlüsse über den Umgang mit den Empfehlungen des Bürgerrats Klima", das am 29.9.2023 im Gemeinderatssausschuss für Klima und Umwelt (AKU) vertagt wurde, unter dem Namen "Empfehlungen des Bürgerrats Klima - Stellungnahmen der Verwaltung" - also mit anderem Inhalt - auf der nächsten Sitzung des AKU verhandelt wurde.

2. Eine Auflistung der Gründe, warum das Thema "Empfehlungen des Bürgerrats Klima - Stellungnahmen der Verwaltung" in der Sitzung des AKU am 27.10.2023 zur Kenntnisnahme eingereicht wurde, obwohl der Gemeinderatsbeschluss laut GRDrs 1246/2021 klar eine Einzelbehandlung jeder Empfehlung des Bürgerrats Klima, inklusive Beschlussfassung (siehe Ziffer 5.), vorsieht.

3. Das Konzept sowie Zeitplan zur Umsetzung des Abschnitt 14 der Grundsätze für den Bürgerrat Klima Stuttgart, insbesondere, wie "sichergestellt [wird], dass die Empfehlungen des Bürgerrats so in die Entscheidungsfindung des Gemeinderats einfließen, dass für jede Empfehlung die Umsetzung oder Nichtumsetzung begründet wird."

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. Dezember 2023
  • Frist
    10. Februar 2024
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Eine Auflistung der Gründe, die…
An Landeshauptstadt Stuttgart Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Empfehlungen des Bürgerrats Klima [#294136]
Datum
4. Dezember 2023 11:20
An
Landeshauptstadt Stuttgart
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Eine Auflistung der Gründe, die dazu geführt haben, dass das Thema "Beschlüsse über den Umgang mit den Empfehlungen des Bürgerrats Klima", das am 29.9.2023 im Gemeinderatssausschuss für Klima und Umwelt (AKU) vertagt wurde, unter dem Namen "Empfehlungen des Bürgerrats Klima - Stellungnahmen der Verwaltung" - also mit anderem Inhalt - auf der nächsten Sitzung des AKU verhandelt wurde. 2. Eine Auflistung der Gründe, warum das Thema "Empfehlungen des Bürgerrats Klima - Stellungnahmen der Verwaltung" in der Sitzung des AKU am 27.10.2023 zur Kenntnisnahme eingereicht wurde, obwohl der Gemeinderatsbeschluss laut GRDrs 1246/2021 klar eine Einzelbehandlung jeder Empfehlung des Bürgerrats Klima, inklusive Beschlussfassung (siehe Ziffer 5.), vorsieht. 3. Das Konzept sowie Zeitplan zur Umsetzung des Abschnitt 14 der Grundsätze für den Bürgerrat Klima Stuttgart, insbesondere, wie "sichergestellt [wird], dass die Empfehlungen des Bürgerrats so in die Entscheidungsfindung des Gemeinderats einfließen, dass für jede Empfehlung die Umsetzung oder Nichtumsetzung begründet wird."
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 294136 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/294136/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landeshauptstadt Stuttgart
Hallo << Antragsteller:in >> wie gewünscht, bestätigen wir Ihnen hiermit den Eingang der untenstehend…
Von
Landeshauptstadt Stuttgart
Betreff
Antwort: WG: Empfehlungen des Bürgerrats Klima [#294136]
Datum
12. Dezember 2023 13:48
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Hallo << Antragsteller:in >> wie gewünscht, bestätigen wir Ihnen hiermit den Eingang der untenstehenden E-Mail. Viele Grüße
Landeshauptstadt Stuttgart
Hallo << Antragsteller:in >> hiermit teilen wir Ihren mit, dass die Beantwortung Ihres Antrags vom 0…
Von
Landeshauptstadt Stuttgart
Betreff
Antwort: WG: Empfehlungen des Bürgerrats Klima [#294136] - Zwischenbescheid
Datum
18. Dezember 2023 13:42
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Hallo << Antragsteller:in >> hiermit teilen wir Ihren mit, dass die Beantwortung Ihres Antrags vom 04.12.2023 aufgrund des Urlaubs von Mitarbeitenden sowie komplexer Abstimmungen, die zur Beantwortung nötig sind, voraussichtlich bis zum 05.02.2024 dauern wird. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis. Viele Grüße
Landeshauptstadt Stuttgart
Sehr << Antragsteller:in >> untenstehend erhalten Sie die Antworten auf die von Ihnen gestellten Fra…
Von
Landeshauptstadt Stuttgart
Betreff
Empfehlungen des Bürgerrats Klima, Anfragenummer: 294136
Datum
1. Februar 2024 09:30
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> untenstehend erhalten Sie die Antworten auf die von Ihnen gestellten Fragen: 1. Eine Auflistung der Gründe, die dazu geführt haben, dass das Thema "Beschlüsse über den Umgang mit den Empfehlungen des Bürgerrats Klima", das am 29.9.2023 im Gemeinderatsausschuss für Klima und Umwelt (AKU) vertagt wurde, unter dem Namen "Empfehlungen des Bürgerrats Klima - Stellungnahmen der Verwaltung" - also mit anderem Inhalt - auf der nächsten Sitzung des AKU verhandelt wurde. Wenn ein Referat eine Vorlage für den Gemeinderat erstellt, wird diese Vorlage vor der Veröffentlichung und Behandlung im Ausschuss an alle beteiligten Referate geschickt, mit der Bitte, dem Entwurf zuzustimmen oder ihn gegebenenfalls abzuändern. In einem solchen Mitzeichnungsverfahren mit den beteiligten Referaten wurde auch die Vorlage zum Bürgerrat abgestimmt. Dieses Abstimmungsverfahren konnte nicht rechtzeitig für eine Behandlung im Ausschuss für Klima und Umwelt am 29.09.2023 abgeschlossen werden. Unmittelbar im Anschluss an die ursprünglich vorgesehene Ausschusssitzung fand das Abstimmungsverfahren seinen Abschluss. Die so in der Verwaltung abgestimmte GRDrs 958/2023 konnte am 02.10.2023 an die Fraktionen versendet, am 04.10.2023 veröffentlicht und am 27.10.2023 im Ausschuss für Klima und Umwelt behandelt werden. 2. Eine Auflistung der Gründe, warum das Thema "Empfehlungen des Bürgerrats Klima - Stellungnahmen der Verwaltung" in der Sitzung des AKU am 27.10.2023 zur Kenntnisnahme eingereicht wurde, obwohl der Gemeinderatsbeschluss laut GRDrs 1246/2021 klar eine Einzelbehandlung jeder Empfehlung des Bürgerrats Klima, inklusive Beschlussfassung (siehe Ziffer 5.), vorsieht. Die Vorlage 958/2023, die am 27.10.2023 im AKU behandelt wurde, hatte nicht den Anspruch, den Gemeinderatsbeschluss laut GRDrs 1246/2021 vollständig umzusetzen. Das aktuelle Konzept zum Vorgehen der Verwaltung ist bei der Beantwortung von Frage 3 hinterlegt. 3. Das Konzept sowie Zeitplan zur Umsetzung des Abschnitt 14 der Grundsätze für den Bürgerrat Klima Stuttgart, insbesondere, wie "sichergestellt [wird], dass die Empfehlungen des Bürgerrats so in die Entscheidungsfindung des Gemeinderats einfließen, dass für jede Empfehlung die Umsetzung oder Nichtumsetzung begründet wird." Den ?V. Schlussbestimmungen Abschnitt 14: Abschluss des Bürgerrats / Behandlung im Gemeinderat? der Grundsätze für den Bürgerrat Klima Stuttgart (GRDrs 708/2022, Anlage 2) wird anhand folgender Maßnahmen nachgekommen. 1. Stellungnahmen der Verwaltung (Anlage 3, GRDrs 958/2023) 2. Diskussion der GRDrs. 958/2023 im Ausschuss für Klima und Umwelt am 27.10.2023 und am 30.11.2023 im Gemeinderat 3. Haushaltswirksame Mitteilungsvorlagen der Verwaltung zum Doppelhaushalt 2024/2025 4. Haushaltsanträge der Fraktionen zum Doppelhaushalt 2024/2025 5. Mündlicher Bericht im Beteiligungsbeirat am 07.02.2024 "Geplantes Vorgehen beim angekündigten Bericht zu den Empfehlungen des Bürgerrats Klima? 6. Bericht zur Umsetzung der Empfehlungen des Bürgerrats 2024 7. Vorstellung des Berichts zur Umsetzung der Empfehlungen im Beteiligungsbeirat 2024 mit Blick auf das gesamte Verfahren Ergänzend möchten wir Sie wie folgt informieren: a) Gebühren: Hinsichtlich der Gebühren weisen wir darauf hin, dass in Bezug auf Anträge auf Informationszugang nach dem LIFG gem. dessen § 10 Abs. 1 und 2 Gebühren und Auslagen nach der Verwaltungsgebührensatzung der LHS erhoben werden. Die Gebührenregelungen in § 10 Abs. 3 LIFG, die nur für das Land, jedoch nicht für die Kommunen gelten, finden vorliegend dementsprechend keine Anwendung. Es gibt also insbesondere keine Gebühren- und Auslagenfreiheit für einfache Fälle. Einschlägig ist bei der LHS grundsätzlich die allgemeine Gebührenziffer nach § 10 Abs. 1 LIFG in Verbindung mit § 2 Abs. 1 der Verwaltungsgebührensatzung der LHS (VwGbS) und Ziffer. 1.13 des Gebührenverzeichnisses. Für die Bemessung ist u. a. der Verwaltungsaufwand zu berücksichtigen. Übersteigen die Gebühren voraussichtlich die Höhe von 200 Euro, werden wir Sie gem. § 10 Abs. 2 LIFG über die voraussichtliche Höhe der Kosten vorab gebühren- und auslagenfrei informieren und zur Erklärung über die Weiterverfolgung des Antrags auffordern. Eine Rücknahme des Antrags in diesem Fall ist nicht gebührenpflichtig. In sonstigen Fällen, z. B. wenn Sie, ohne dass es eine Mitteilung nach § 10 Abs. 2 LIFG gegeben hat, den Antrag zurücknehmen fallen grundsätzlich Gebühren nach Ziffer 1.2 des Gebührenverzeichnisses an. Im Übrigen ist auch die Ablehnung des Antrags nach Ziff. 1.1 des Gebührenverzeichnisses gebührenpflichtig. Bezugsgröße für die Ziffern 1.1 und 1.2 ist Ziffer 1.13 des Gebührenverzeichnisses. In Ausnahmefällen, z. B. bei einer kurzen telefonischen Auskunft oder bei sehr geringem Aufwand, kann von Gebühren abgesehen werden (nach § 3 Abs. 3 VwGbS oder gem. § 3 Abs. 1 Nr. 4 lit. c und Nr. 5 lit. a KAG in Verbindung mit §§ 156 Abs. 2, § 163 bzw. § 227 Abgabenordnung (AO). Vorliegend ist wg. des sehr geringen Aufwands der Gewährung der obigen Auskünfte ein Ausnahmefall gegeben, der das Absehen von einer Gebührenerhebung rechtfertigt. Von daher sind die obigen Auskünfte ausnahmsweise nicht gebührenpflichtig. b) Erledigung des Antrags Wir gehen davon aus, dass Ihr Antrag mit Erteilung der obigen Auskünfte erledigt ist. Falls dies nicht der Fall ist, bitten wir um entsprechende Mitteilung. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Baden-Württemberg (LI…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Empfehlungen des Bürgerrats Klima“ [#294136]
Datum
2. Februar 2024 09:07
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Baden-Württemberg (LIFG, UVwG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/294136/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil zu Punkt 1 keine konkreten sachlichen Gründe genannt werden, warum die Beschlussfassung des Themas in der Oktobersitzung gestrichen und auf eine Kenntnissnahme der Verwaltung "degradiert" wurde. Dies war der Kern der Frage gewesen. Darüber hinaus wird aus der Antwort zu 3. ersichtlich, dass die Stadtverwaltung nicht plant, den Gemeinderatsbeschluss laut 1246/2021 überhaupt umzusetzen, da eine Abstimmung im Gemeinderat nicht im Zeitplan vorkommt. Dies ist allerdings - vermute ich - keine Angelegenheit des LIFG, sondern der Kommunalaufsicht. Trotzdem ist die Formulierung von 3. irreführend, da der Eindruck erweckt werden soll, dass der Beschluss laut aktueller Planung umgesetzt wird. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 294136.pdf Anfragenr: 294136 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/294136/
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
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<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, vielen Dank für die Beantwortung der Fragen! Ich glaube, dass es zu 1. ein Missverständnis gab: In Ih…
An Landeshauptstadt Stuttgart Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Empfehlungen des Bürgerrats Klima“ [#294136]
Datum
2. Februar 2024 09:28
An
Landeshauptstadt Stuttgart
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für die Beantwortung der Fragen! Ich glaube, dass es zu 1. ein Missverständnis gab: In Ihrer Antwort gehen Sie darauf ein, warum das Thema vertagt wurde. Die Frage bezog sich jedoch darauf, was die Sachgründe sind, warum das Thema geändert wurde, von "Beschlussfassung" zu "Kenntnissnahme". Könnten Sie bitte weiter auf diese Frage eingehen? Des Weiteren lese ich die Antwort zu 3. so, dass eine Einzelbehandlung jeder Empfehlung des Bürgerrats Klima, inklusive Beschlussfassung im Gemeinderat (wie in 1246/2021 Ziffer 5 beschlossen, siehe Frage 2) im weiteren Prozess nicht vorgesehen ist. Können Sie dies bitte bestätigen oder korrigieren? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 294136 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/294136/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landeshauptstadt Stuttgart
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Von
Landeshauptstadt Stuttgart
Betreff
Betreff versteckt
Datum
2. Februar 2024 09:28
Status
Anfrage abgeschlossen

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Landeshauptstadt Stuttgart
Bürgerrat Klima Stuttgart, Anfragenummer 294136 Sehr << Antragsteller:in >> untenstehend finden Sie d…
Von
Landeshauptstadt Stuttgart
Betreff
Bürgerrat Klima Stuttgart, Anfragenummer 294136
Datum
21. Februar 2024 10:42
Status
Sehr << Antragsteller:in >> untenstehend finden Sie die Antworten der Verwaltung auf Ihre Rückfragen. Ich glaube, dass es zu 1. ein Missverständnis gab: In Ihrer Antwort gehen Sie darauf ein, warum das Thema vertagt wurde. Die Frage bezog sich jedoch darauf, was die Sachgründe sind, warum das Thema geändert wurde, von "Beschlussfassung" zu "Kenntnissnahme". Könnten Sie bitte weiter auf diese Frage eingehen? Der Hauptgrund des Wechsels des Konzepts für die GRDrs 958/2023 war das laufende Haushaltsplanverfahren und das Königsrecht des Gemeinderats, über den Haushaltsplan zu entscheiden. Der Haushaltsplanentwurf der Verwaltung, der am 19. September 2023 vorgestellt wurde, ist das Ergebnis eines langwierigen Abstimmungsprozesses. Mit Vorlage des Entwurfs ist es das Recht und die Aufgabe des Gemeinderats Änderungsanträge zu formulieren und über diese abzustimmen. Eine Beschlussvorlage hätte den Haushaltsplanberatungen des Gemeinderats vorgegriffen. Sie hätte einem geordneten Beratungslauf unter Berücksichtigung der finanziellen Rahmenbedingungen und Abwägung aller Finanzbedarfe in einem Umfang vorgegriffen, der die Vorarbeiten missachtet und die rechtlichen Vorgaben insbesondere zum Haushaltsausgleich ignoriert hätte. Wie mit GRDrs. 656/2023 ?Vorgehen zum Abschluss des Bürgerrats Klima" beschrieben, waren die Empfehlungen des Bürgerrats Klima zunächst anhand von Stellungnahmen von der Verwaltung auf Umsetzbarkeit und rechtliche Restriktionen zu prüfen und dem Gemeinderat in Form eines Berichts in einheitlichen Datenblättern vorzulegen. In den Datenblättern war aufzuführen, wie viele personelle und finanzielle Ressourcen für die Umsetzung der Empfehlungen zusätzlich benötigt werden oder zu diesem Zeitpunkt bereits zu den Haushaltsplanberatungen 2024/2025 angemeldet waren. Dieser Bericht wurde dem Gemeinderat im Rahmen einer Mitteilungsvorlage vorgelegt (GRDrs 958/2023), sodass die Fraktionen im Zuge der damals anstehenden Haushaltsplanberatungen die von ihnen gewünschten Maßnahmen aufgreifen und gegebenenfalls beschließen lassen konnten. Des Weiteren lese ich die Antwort zu 3. so, dass eine Einzelbehandlung jeder Empfehlung des Bürgerrats Klima, inklusive Beschlussfassung im Gemeinderat (wie in 1246/2021 Ziffer 5 beschlossen, siehe Frage 2) im weiteren Prozess nicht vorgesehen ist. Können Sie dies bitte bestätigen oder korrigieren? Eine Begründung des GR i. S. d. Ziff. 5 erfordert nicht zwingend einen Beschluss des Gemeinderats. Es reicht aus, wenn eine Zusammenstellung der Rückmeldungen der Fraktionen erfolgt, warum sie eine Empfehlung des Bürgerrats Klima nicht aufgegriffen oder dagegen gestimmt haben. Die Vorgehensweise dazu befindet sich aktuell verwaltungsintern und mit den Fraktionen in Abklärung. Gerne informieren wir die Initiative Bürger*innenrat Klima Stuttgart sowie die Mitglieder des Bürgerrats, die wir nach der DSGVO noch kontaktieren dürfen, über das schlussendlich zwischen Verwaltung und den Fraktionen vereinbarte weitere Vorgehen. Bitte senden Sie Ihre Nachrichten direkt an unsere E-Mailadresse <<E-Mail-Adresse>> Freundliche Grüße

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