Sie müssen nach spezifischen, nicht Sie selbst betreffenden Dokumenten in Behörden fragen.
Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Gewährung von Krankenkostzulagen in der Sozialhilfe, 4., neu erarbeitete Auflage 2014
Frage an:
Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.
Michaelkirchstraße 17/18
10179 Berlin-Mitte
Betrifft:
Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Gewährung von Krankenkostzulagen
in der Sozialhilfe, 4., neu erarbeitete Auflage 2014
Unter Kapite III / Absatz 3.1 wird "Diabetes mellitus (Zuckerkrankheit – Typ II und Typ I, konventionell und intensiviert konventionell behandelt in der Liste der Erkrankungen aufgeführt, die "die diätetisch einer „Vollkost“ bedürfen".
In diesem Zusammenhang bitte ich Sie, mir folgende Fragen zu beantworten:
1.) Gilt diese Empfehlung ausnahmslos für alle Diabetiker?
2.) Welche Bedeutung hat in diesem Zusammenhang der Zusatz "konventionell oder intensiv
konventionell" in der Erläuterung zum Aufzählungspunkt "Diabetes"?
3.) Gilt diese Empfehlung insbesondere auch für Diabetiker, deren Diabetes ausschließlich durch
eine Ernährung nach einem, mit dem Diabetologen entwickelten, Diätplan eingestellt wird, auch
wenn die Zusammensetzung der einzelnen Nahrungskomponenten der Diät von derjenigen der
sogenannten "Vollkost" abweicht?
4.) Wie wurde die Empfehlung medizinisch begründet bzw. in welcher Quelle kann diese
Begründung nachgelesen werden?
Vielen Dank für ihre Mühe im voraus!
Behörde benötigt
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Datum5. Oktober 2017
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