Ende Übergangsvereinbarung

Wann ist das Ende der Übergangsvereinbarung (BTHG) im Saarland geplant?
Wie hoch ist der aktuelle Mindestselbstbehalt der Bewohner in Einrichtungen mit besonderer Wohnform (Stand 2023)?
Wie kommt die Information (Höhe des aktuellen Selbstbehalts) bei den Bewohnern und Einrichtungen an? Sprich, wo steht es?
Wie wird das Gesamtplanverfahren in Hinblick auf §121 IX Abs. 4 aktuell umgesetzt?

Anfrage eingeschlafen

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  • Datum
    13. März 2023
  • Frist
    15. April 2023
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Katharina Maier
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wann ist das Ende der Übergangsver…
An Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit Saarland Details
Von
Katharina Maier
Betreff
Ende Übergangsvereinbarung [#272963]
Datum
13. März 2023 15:17
An
Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit Saarland
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wird verschickt...
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wann ist das Ende der Übergangsvereinbarung (BTHG) im Saarland geplant? Wie hoch ist der aktuelle Mindestselbstbehalt der Bewohner in Einrichtungen mit besonderer Wohnform (Stand 2023)? Wie kommt die Information (Höhe des aktuellen Selbstbehalts) bei den Bewohnern und Einrichtungen an? Sprich, wo steht es? Wie wird das Gesamtplanverfahren in Hinblick auf §121 IX Abs. 4 aktuell umgesetzt?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Katharina Maier Anfragenr: 272963 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/272963/ Postanschrift Katharina Maier << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Katharina Maier
Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit Saarland
WG: Ende Übergangsvereinbarung
Von
Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit Saarland
Via
Briefpost
Betreff
WG: Ende Übergangsvereinbarung
Datum
29. März 2023
Status
Warte auf Antwort
Katharina Maier
Sehr geeherte Frau Kasper, zunächst Danke ich Ihnen für die ausführliche Antwort, die aber am Kern meiner Frage v…
An Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit Saarland Details
Von
Katharina Maier
Betreff
AW: WG: Ende Übergangsvereinbarung [#272963]
Datum
11. April 2023 13:34
An
Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit Saarland
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geeherte Frau Kasper, zunächst Danke ich Ihnen für die ausführliche Antwort, die aber am Kern meiner Frage vorbei ging. Mir liegt eine "Orientierungshilfe zum Anteil des Regelsatzes nach § 27a Abs. 3 SGB XII, der Leistungsberechtigten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel SGB XII und Leistungsberechtigten der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel SGB XII in besonderen Wohnformen zur Selbstversorgung für die durch den Regelsatz abgedeckten Bedarfe zur Verfügung steht (Barmittelanteil) " vor. Diese stammt aus Ihrem Haus und wurde am 10.02.2020 veröffentlich. Nach meiner Einschätzung bezieht das Ministerium sich bei seiner Berechnung auf die Empfehlung der Bagüs, wobei einmal 27% der Regelbedarfsstufe 1 für die Deckung persönlicher Bedarfe und 8% für Kleidung und Schuhe als Barmittel verbleiben. Fragen: - erkennt Ihr Ministerium die Empfehlung der Bagüs an? - Falls nicht, welchen Barmittelanteil halten Sie für die Jahre 2021, 2022 und 2023 für angemessen und auf welche Grundlage beziehen Sie sich? - wird eine Umsetzung bzw. Anerkennung in allen Einrichtungen mit besonderer Wohnform erwartet? - kann das Landesamt für Soziales seine Bescheide dahin gehend ändern, dass die derzeit (fiktive) Zahle 135,54 € durch eine aktuelle Empfehlung bzw. eine nachvollziehbare Rechengröße ersetzt wird? Mit freundlichen Grüßen Katharina Maier Anhänge: - 2020-02-10-ministerium-sl-orientierungshilfe-zur-ho-he-barmittelanteil-in-besonderen-wohnformen.pdf Anfragenr: 272963 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/272963/ Postanschrift Katharina Maier << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit Saarland
"Ende Übergangsvereinbarung" Hier: Ihre Anfrage , Frag-den-Staat.de vom11.04.2023
Von
Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit Saarland
Via
Briefpost
Betreff
"Ende Übergangsvereinbarung" Hier: Ihre Anfrage , Frag-den-Staat.de vom11.04.2023
Datum
25. April 2023
Status
Warte auf Antwort