Endgerätefreiheit im Glasfasernetz

Anfrage an: Stadtwerke Flensburg

Bitte erklären Sie wie die Endgerätefreiheit umgesetzt wird und ich mein eigenes Glasfasermodem bzw. Router mit integriertem Glasfasermodem nutzen kann ohne das Modem der Stadtwerke.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    15. Januar 2024
  • Frist
    17. Februar 2024
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte erklären Sie wie die Endgerätef…
An Stadtwerke Flensburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Endgerätefreiheit im Glasfasernetz [#297356]
Datum
15. Januar 2024 18:16
An
Stadtwerke Flensburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte erklären Sie wie die Endgerätefreiheit umgesetzt wird und ich mein eigenes Glasfasermodem bzw. Router mit integriertem Glasfasermodem nutzen kann ohne das Modem der Stadtwerke.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 297356 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/297356/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadtwerke Flensburg
Ihre Nachricht ist eingegangen Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht, deren Eingang beim K…
Von
Stadtwerke Flensburg
Betreff
Ihre Nachricht ist eingegangen
Datum
15. Januar 2024 18:22
Status
Warte auf Antwort
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6,6 KB
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4,0 KB


Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht, deren Eingang beim Kundenservice wir Ihnen hiermit bestätigen. Aufgrund der momentanen hohen Anzahl von Service-Anfragen kann sich die Bearbeitungszeit eventuell verzögern. In der Zwischenzeit geben wir Ihnen unter www.stadtwerke-flensburg.de/service/wir-informieren viele Antworten auf Ihre Fragen und Hintergrundinformationen zu aktuellen Themen. Mit freundlichen Grüßen
Stadtwerke Flensburg
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Geht es Ihnen konkret um die Wahl des Glas…
Von
Stadtwerke Flensburg
Betreff
AW: [EXTERN]Endgerätefreiheit im Glasfasernetz [#297356]
Datum
18. Januar 2024 14:45
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Geht es Ihnen konkret um die Wahl des Glasfasermodems oder um die Wahl des Routers? Grundsätzlich kann der Kunde sein eigenes Endgerät im Sinne des Routers nutzen. Allerdings kann in diesem Fall nur ein eingeschränkter Service geleistet werden. Bitte konkretisieren Sie die Frage noch einmal, wenn die obenstehende Ausführung die Frage noch nicht beantwortet hat. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, mir ist bewusst, dass ich einen eigenen Router anschließen kann. Es geht um ein eigenes Modem. Mit fr…
An Stadtwerke Flensburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [EXTERN]Endgerätefreiheit im Glasfasernetz [#297356]
Datum
18. Januar 2024 14:51
An
Stadtwerke Flensburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, mir ist bewusst, dass ich einen eigenen Router anschließen kann. Es geht um ein eigenes Modem. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 297356 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/297356/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>

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Stadtwerke Flensburg
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre erneute Anfrage. Selbstverständlich beachten wir d…
Von
Stadtwerke Flensburg
Betreff
AW: [EXTERN]AW: [EXTERN]Endgerätefreiheit im Glasfasernetz [#297356]
Datum
12. Februar 2024 11:20
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre erneute Anfrage. Selbstverständlich beachten wir die gesetzlichen Vorgaben zur Endgerätefreiheit bezogen auf den Router. Beachten Sie hierzu unsere AGB Telekommunikation für Privatkunden, insbesondere „§6 Verwendung eigener technischer Vorrichtungen und Endgeräte des Kunden“. Diese sind unter folgendem Link zu finden: https://www.stadtwerke-flensburg.de/service/downloads Die Frage, ob die Endgerätefreiheit vor oder nach dem ONT greift, wird derzeit bei der BNetzA geklärt. Nach unserer Kenntnis ist der Sachstand so, dass das Konsultationsverfahren der BNetzA bis zum 6.12.2023 lief. Die Entscheidung wird daher jetzt zeitnah erwartet. Wir sind sicher, dass die Fachpresse unmittelbar darüber berichten wird. Bitte erlauben Sie uns abschließend den Hinweis, dass die Stadtwerke Flensburg weder unter den Anwendungsbereich des IZG-SH noch unter den des VIG fallen. Insbesondere sind SWFL keine informationspflichtige Stelle im Sinne von § 2 Abs. 2 VIG. Dürfen wir Sie daher bitten, das Verfahren bei der BNetzA direkt zu verfolgen. Mit freundlichen Grüßen