Endgerätefreiheit im Glasfasernetz (Förde-Flat)
Antrag nach dem IZG-SH/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bitte Sie mir darzulegen, wie Ihre Glasfaserkunden ein eigenes Glasfasermodem (ONT) oder Router mit integriertem Glasfasermodem betreiben können.
Hintergrund ist, dass Ihr Glasfasermodem (ONT) bei den ausgeführten Installationsanleitungen auf Ihrer Webseite (FRITZ!Box 7530, 7560 und 7590 Stand 2019) als Netzabschlussgerät dient. Das Glasfasermodem (ONT) als solches ist ein aktives Gerät und kann somit nicht als Netzabschlussgerät (Netzabschlusspunkt) definiert werden. Laut § 45d Netzzugang Absatz 1 Satz 2 TKG endet das öffentliche Telekommunikationsnetz am passiven Netzabschlusspunkt. Ihre Endkunden haben die freie Gerätewahl von Glasfasermodem und Router. Dies hat die BNetzA auch mehrfach in der Presse z.B. im Artikel „Keine Ausnahme von der Routerfreiheit für Vodafone“ bei golem.de vom 28.08.2019 (https://glm.io/143507) bestätigt.
Auch im Praxisleitfaden der BNetzA vom 13.07.2020 zur Umsetzung der Veröffentlichungspflichten gemäß §41c TKG für Schnittstellenbeschreibungen der Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze ist dies im Absatz 3.2. Netzabschlusspunkt dargelegt. Wortwörtlich heißt es: „In Festnetzen ist der Netzabschlusspunkt an der Anschlussdose („Passiver Netzabschlusspunkt“) in den Räumlichkeiten des Endnutzers für alle Technologien zu verorten und nicht am Geräteeingang der jeweiligen Telekommunikationsendeinrichtung (z.B. Modem)“.
In Ihrer Schnittstellenbeschreibung gemäß §41c TKG von Januar 2021 wurde der Optical WAN-Anschluss auch definiert. Kunden haben aber konstruktiv keine Möglichkeit, ein eigenes Glasfasermodem (ONT) oder Router mit integriertem Glasfasermodem an Ihrem Netzabschlussgerät (Netzabschlusspunkt) in Betrieb zu nehmen.
Daraus resultieren folgende Fragen:
Wann ist eine Umrüstung auf den gesetzlich geforderten passiven Netzabschlusspunkt (z.B. Genexis FiberTwist-F2120) für Ihre Kunden möglich?
Wie läuft der Portierungsprozess ab?
Erhalten Neukunden grundsätzlich einen passiven Netzabschlusspunkt oder nur auf Anfrage?
Wird die Umrüstung auf einen passiven Netzabschlusspunkt für Bestandskunden kostenlos sein?
Vielen Dank im Voraus.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen.
Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG).
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage eingeschlafen
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Datum16. Februar 2021
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18. März 2021
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Das TKG-gesetz steht und ist eindeutig.
- Netzabschlusspunkt ist die letze passive Komponente -
Einige Netzbetreiber haben, entgegen dem Gesetz, dem Verbraucher dennoch aktive Netzabschlusspunkte im Zuge von FTH Anschlüssen vorgeschrieben.
Begründung - das BSI prüft (auf unseren Wunsch) ob das Gesetz auch für Glasfaseranschlüsse gilt.
Für die Dauer der Prüfung wurden, entgegen dem Gesetz, einfach weiter aktive Netzabschlusspunkte gesetzt und dem Verbraucher vorgeschrieben.
Wenig überraschend hat das BSI Ende 2020 bestätigt - ja natürlich gilt das Gesetz auch für Glasfaseranschlüsse!
Was machen einige Netzbetreiber?
Nicht etwa sich an das Gesetz halten...
Das eine Novelle ansteht ist richtig.
In den Entwürfen ist allerdings keine Änderung in Bezug auf den Netzabschlusspunkt zu finden.
Außerdem wird mittlerweile auf Grund von vielen Diskusionspunkten mit einer Verabschiedung der Novelle Mitte-Ende 2022 gerechnet.
Vom BSI die Bestätigung zu bekommen , das man nicht Gesetzeskonform handelt handelt und anstatt es endlich zu korrigieren, wird gesagt wir warten auf eine Neuordnung des Gesetzes.
Könnte ja zu unseren gunsten sein.
Wenn nicht.. Warten wir halt auf die nächste Neuordnung usw. bis ein Gesetz kommt, was uns passt.
Sowas kann doch nicht rechtens sein!