Endgerätefreiheit im Glasfasernetz (Förde-Flat)

Anfrage an: Stadtwerke Flensburg

Antrag nach dem IZG-SH/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bitte Sie mir darzulegen, wie Ihre Glasfaserkunden ein eigenes Glasfasermodem (ONT) oder Router mit integriertem Glasfasermodem betreiben können.

Hintergrund ist, dass Ihr Glasfasermodem (ONT) bei den ausgeführten Installationsanleitungen auf Ihrer Webseite (FRITZ!Box 7530, 7560 und 7590 Stand 2019) als Netzabschlussgerät dient. Das Glasfasermodem (ONT) als solches ist ein aktives Gerät und kann somit nicht als Netzabschlussgerät (Netzabschlusspunkt) definiert werden. Laut § 45d Netzzugang Absatz 1 Satz 2 TKG endet das öffentliche Telekommunikationsnetz am passiven Netzabschlusspunkt. Ihre Endkunden haben die freie Gerätewahl von Glasfasermodem und Router. Dies hat die BNetzA auch mehrfach in der Presse z.B. im Artikel „Keine Ausnahme von der Routerfreiheit für Vodafone“ bei golem.de vom 28.08.2019 (https://glm.io/143507) bestätigt.

Auch im Praxisleitfaden der BNetzA vom 13.07.2020 zur Umsetzung der Veröffentlichungspflichten gemäß §41c TKG für Schnittstellenbeschreibungen der Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze ist dies im Absatz 3.2. Netzabschlusspunkt dargelegt. Wortwörtlich heißt es: „In Festnetzen ist der Netzabschlusspunkt an der Anschlussdose („Passiver Netzabschlusspunkt“) in den Räumlichkeiten des Endnutzers für alle Technologien zu verorten und nicht am Geräteeingang der jeweiligen Telekommunikationsendeinrichtung (z.B. Modem)“.

In Ihrer Schnittstellenbeschreibung gemäß §41c TKG von Januar 2021 wurde der Optical WAN-Anschluss auch definiert. Kunden haben aber konstruktiv keine Möglichkeit, ein eigenes Glasfasermodem (ONT) oder Router mit integriertem Glasfasermodem an Ihrem Netzabschlussgerät (Netzabschlusspunkt) in Betrieb zu nehmen.

Daraus resultieren folgende Fragen:

Wann ist eine Umrüstung auf den gesetzlich geforderten passiven Netzabschlusspunkt (z.B. Genexis FiberTwist-F2120) für Ihre Kunden möglich?

Wie läuft der Portierungsprozess ab?

Erhalten Neukunden grundsätzlich einen passiven Netzabschlusspunkt oder nur auf Anfrage?

Wird die Umrüstung auf einen passiven Netzabschlusspunkt für Bestandskunden kostenlos sein?

Vielen Dank im Voraus.

Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen.

Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG).

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    16. Februar 2021
  • Frist
    18. März 2021
  • 6 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr Antragsteller/in ich bitte Sie mir darzulegen, wie Ihre Glasfaserkunden ein eige…
An Stadtwerke Flensburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Endgerätefreiheit im Glasfasernetz (Förde-Flat) [#212844]
Datum
16. Februar 2021 16:17
An
Stadtwerke Flensburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr Antragsteller/in ich bitte Sie mir darzulegen, wie Ihre Glasfaserkunden ein eigenes Glasfasermodem (ONT) oder Router mit integriertem Glasfasermodem betreiben können. Hintergrund ist, dass Ihr Glasfasermodem (ONT) bei den ausgeführten Installationsanleitungen auf Ihrer Webseite (FRITZ!Box 7530, 7560 und 7590 Stand 2019) als Netzabschlussgerät dient. Das Glasfasermodem (ONT) als solches ist ein aktives Gerät und kann somit nicht als Netzabschlussgerät (Netzabschlusspunkt) definiert werden. Laut § 45d Netzzugang Absatz 1 Satz 2 TKG endet das öffentliche Telekommunikationsnetz am passiven Netzabschlusspunkt. Ihre Endkunden haben die freie Gerätewahl von Glasfasermodem und Router. Dies hat die BNetzA auch mehrfach in der Presse z.B. im Artikel „Keine Ausnahme von der Routerfreiheit für Vodafone“ bei golem.de vom 28.08.2019 (https://glm.io/143507) bestätigt. Auch im Praxisleitfaden der BNetzA vom 13.07.2020 zur Umsetzung der Veröffentlichungspflichten gemäß §41c TKG für Schnittstellenbeschreibungen der Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze ist dies im Absatz 3.2. Netzabschlusspunkt dargelegt. Wortwörtlich heißt es: „In Festnetzen ist der Netzabschlusspunkt an der Anschlussdose („Passiver Netzabschlusspunkt“) in den Räumlichkeiten des Endnutzers für alle Technologien zu verorten und nicht am Geräteeingang der jeweiligen Telekommunikationsendeinrichtung (z.B. Modem)“. In Ihrer Schnittstellenbeschreibung gemäß §41c TKG von Januar 2021 wurde der Optical WAN-Anschluss auch definiert. Kunden haben aber konstruktiv keine Möglichkeit, ein eigenes Glasfasermodem (ONT) oder Router mit integriertem Glasfasermodem an Ihrem Netzabschlussgerät (Netzabschlusspunkt) in Betrieb zu nehmen. Daraus resultieren folgende Fragen: Wann ist eine Umrüstung auf den gesetzlich geforderten passiven Netzabschlusspunkt (z.B. Genexis FiberTwist-F2120) für Ihre Kunden möglich? Wie läuft der Portierungsprozess ab? Erhalten Neukunden grundsätzlich einen passiven Netzabschlusspunkt oder nur auf Anfrage? Wird die Umrüstung auf einen passiven Netzabschlusspunkt für Bestandskunden kostenlos sein? Vielen Dank im Voraus. Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 212844 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/212844/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Stadtwerke Flensburg
Ihre Nachricht ist eingegangen Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht, deren Eingang beim Kundenser…
Von
Stadtwerke Flensburg
Betreff
Ihre Nachricht ist eingegangen
Datum
16. Februar 2021 16:23
Status
Warte auf Antwort
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6,6 KB
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957 Bytes
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Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht, deren Eingang beim Kundenservice wir Ihnen hiermit bestätigen. Aufgrund der momentanen hohen Nachfrage kann sich die Bearbeitungszeit verzögern. Ihr Anliegen ist uns wichtig und daher bemühen wir uns, dieses dennoch schnellstmöglich zu bearbeiten. Falls noch Fragen hierzu unsererseits bestehen, melden wir uns bei Ihnen. Mit freundlichen Grüßen
Stadtwerke Flensburg
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir werden uns schnellstmöglich um Ihr Anliegen kümmern. Fr…
Von
Stadtwerke Flensburg
Betreff
AW: Endgerätefreiheit im Glasfasernetz (Förde-Flat) [#212844]
Datum
24. Februar 2021 08:49
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir werden uns schnellstmöglich um Ihr Anliegen kümmern. Freundliche Grüße
Stadtwerke Flensburg
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachfrage zu unserer Schnittstellenbeschreibung. Im Augenblick ist d…
Von
Stadtwerke Flensburg
Betreff
AW: Endgerätefreiheit im Glasfasernetz (Förde-Flat) [#212844]
Datum
3. März 2021 14:00
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachfrage zu unserer Schnittstellenbeschreibung. Im Augenblick ist die TKG-Novellierung in Arbeit und weit fortgeschritten. Nach dem aktuellen Entwurf zum neuen TKG könnte die BNetzA künftig auch einen anderen Netzabschlusspunkt festlegen als den passiven Netzabschlusspunkt, also z. B. den ONT, der dann noch zum Netz gehören würde. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus Gründen der Verhältnismäßigkeit zunächst das Inkrafttreten des novellierten TKG abwarten und uns dann selbstverständlich auf die neuen Regelungen einstellen werden. Auf Ihre Fragen kommen wir dann zurück. Vielen Dank für Ihr Verständnis und freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Rückmeldung und den Hinweis auf den §72 Abs. 2 des neuen Tele…
An Stadtwerke Flensburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Endgerätefreiheit im Glasfasernetz (Förde-Flat) [#212844]
Datum
26. April 2021 17:27
An
Stadtwerke Flensburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Rückmeldung und den Hinweis auf den §72 Abs. 2 des neuen Telekommunikationsmodernisierungsgesetzes. Ich möchte Sie auf das Schreiben „Breitstellung des Zugangs zu FTTH-Glasfasernetzen am passiven Netzabschlusspunkt; vom 12.02.2021, Aufforderung zur Stellungahme“ der BNetzA vom 22.02.2021 an den Bundesverband Glasfaseranschluss e. V. aufmerksam machen. Die Kommunikation wurde durch eine Anfrage (https://fragdenstaat.de/a/209147) nach dem Informationsfreiheitsgesetz von der BNetzA freigegeben. Die BNetzA hat vorsorglich den BUGLAS in diesem Schreiben drauf hingewiesen, dass weiterhin der passive Netzabschlusspunkt auch im Telekommunikationsmodernisierungs- gesetz seine Gültigkeit hat. Ihre Argumentation ist meiner Meinung nach somit hinfällig, dass die BNetzA pauschal ein ONT als Netzabschlusspunkt genehmigen wird. Dies hat auch der BUGLAS eingesehen und arbeitet derzeit an einer entsprechenden Schnittstellenbeschreibung für den passiven Netzabschlusspunkt. Somit bitte ich Sie, meine Fragen vom 16.02.2021 innerhalb von 4 Wochen zu beantworten. Vielen Dank im Voraus. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 20210222_nachfrage2_ff.pdf Anfragenr: 212844 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/212844/
Stadtwerke Flensburg
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir werden uns schnellstmöglich um Ihr Anliegen kümmern. Fr…
Von
Stadtwerke Flensburg
Betreff
AW: Endgerätefreiheit im Glasfasernetz (Förde-Flat) [#212844]
Datum
27. April 2021 11:55
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir werden uns schnellstmöglich um Ihr Anliegen kümmern. Freundliche Grüße

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Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre erneute Anfrage. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir gleichwoh…
Von
Stadtwerke Flensburg
Betreff
AW: Endgerätefreiheit im Glasfasernetz (Förde-Flat) [#212844]
Datum
30. April 2021 12:07
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre erneute Anfrage. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir gleichwohl das Inkrafttreten der TKG-Novelle abwarten wollen und Ihnen sodann antworten werden. Freundliche Grüße