Energie und die Abhängigkeiten

in den letzten Tagen hörten wir immer wieder, dass wir soviel Gas, Öl und Kohle aus Russland beziehen und dass wir hier in eine Abhängigkeit geraten seien.

Ich möchte gerne wissen, welches Ministerium und welcher Minister dafür verantwortlich war bzw. ist.

Gibt es noch weitere Bereiche, bei denen wir in einer gleichartige Abhängigkeit geraten sind?

Was wird man in Zukunft tun, damit wir nicht mehr in eine solche Situation geraten?

Im Voraus besten Danke für die Beantwortung meiner Frage.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. März 2022
  • Frist
    20. April 2022
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: in den letzten Ta…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Energie und die Abhängigkeiten [#243241]
Datum
14. März 2022 16:58
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
in den letzten Tagen hörten wir immer wieder, dass wir soviel Gas, Öl und Kohle aus Russland beziehen und dass wir hier in eine Abhängigkeit geraten seien. Ich möchte gerne wissen, welches Ministerium und welcher Minister dafür verantwortlich war bzw. ist. Gibt es noch weitere Bereiche, bei denen wir in einer gleichartige Abhängigkeit geraten sind? Was wird man in Zukunft tun, damit wir nicht mehr in eine solche Situation geraten? Im Voraus besten Danke für die Beantwortung meiner Frage.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 243241 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/243241/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Das IFG regelt den Anspruch auf Zugang zu amtlichen Infor…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
AW: Energie und die Abhängigkeiten [#243241]
Datum
25. März 2022 12:11
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Das IFG regelt den Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Anträge nach dem IFG sind mit einem – unter Umständen kostenpflichtigen – förmlichen Bescheid zu beantworten, der auch die Möglichkeit gibt, Rechtsmittel einzulegen. Wir gehen davon aus, dass es sich bei Ihrem Anliegen um ein einfaches Auskunftsersuchen im Sinne einer – kostenfreien – Bürgeranfrage handelt. Gerne möchten wir Sie daher zunächst informieren, dass die Versorgungssicherheit in Deutschland aktuell gewährleistet ist und die Bundesregierung alles daran setzt, dass dies auch so bleibt. Angesichts des russischen Angriffs auf die Ukraine und der möglichen Auswirkungen des Kriegs auf die Europäische Union stärkt sie im Energiebereich daher die Krisenvorsorge. Sie reduziert die Abhängigkeit von fossilen Importen aus Russland. Zudem treibt sie den beschleunigten Ausbau der Erneuerbaren voran. Dieser ist zentral, um insgesamt die Importabhängigkeit von fossilen Rohstoffen zu überwinden und Energiesouveränität zu gewinnen. Diese und weitere ausführliche Informationen in Bezug auf die von Ihnen aufgeworfenen Fragen finden Sie in unserem Kurzpapier „Versorgungssicherheit stärken – Abhängigkeiten reduzieren“, sowie dem heute veröffentlichten „Fortschrittsbericht Energiesicherheit“. Die Dokumente können Sie hier abrufen: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Down... https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Down... Mit freundlichen Grüßen