Energieausweise für öffentliche Gebäude der Gemeinde Weissach
Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 Abs. 2 beantrage ich die Herausgabe der
Aktuell gültigen Energieausweise für folgende Gebäude
1. Heckengäusporthalle; Hölderlinstraße 1
2. Rathaus Weissach; Rathauspl. 1
3. Altes Rathaus Weissach; Hauptstraße 11
4. Ferdinand-Porsche-Schule; Nußdorfer Str. 34
5. Strudelbachhalle; Flachter Str. 60
6. Backhaus Weissach; Raiffeisenstraße
7. Grundschule Flacht; Friolzheimer Str. 37
8. Heimatmuseum Flacht; Leonberger Str. 2
9. Backhaus Flacht; Am Heimatmuseum
10. Kindergarten Brunnenstraße; Brunnenstraße 10
11. VIlla Kunterbunt; Friolzheimerstraße 37/1
12. Sporthalle Flacht; Tiefenbronner Weg 3
13. Kindergarten Wehkirchbereich; Kirchpl. 1
14. Kindergarten Lindenweg; Lindenweg 5
15. Ferry-Porsche Kita; Boschstraße 13,
16. Kinderhaus Regenbogen; Bismarckstraße 66
Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.
Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können.
Im Falle
1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist.
2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten.
3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken.
Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.
Warte auf Antwort
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Datum21. August 2023
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30. April 2024
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Kosten dieser Information:140,00 Euro
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Energieausweise für öffentliche Gebäude der Gemeinde Weissach [#286568]
- Datum
- 21. August 2023 17:12
- An
- Gemeinde Weissach
- Status
- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: Energieausweise für öffentliche Gebäude der Gemeinde Weissach [#286568]
- Datum
- 26. Februar 2024 14:35
- An
- Gemeinde Weissach
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Vermittlung bei Anfrage „Energieausweise für öffentliche Gebäude der Gemeinde Weissach“ [#286568]
- Datum
- 26. Februar 2024 15:14
- An
- Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
- Betreff
- EXTERN: Vermittlung bei Anfrage „Energieausweise für öffentliche Gebäude der Gemeinde Weissach“ [#286568]
- Datum
- 26. Februar 2024 15:14
- Status
- Warte auf Antwort
Empfangsbestätigung
Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.
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- Von
- Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
- Betreff
- AW: Vermittlung bei Anfrage „Energieausweise für öffentliche Gebäude der Gemeinde Weissach“ [#286568] LfDIAbt6-0221.4-39/45
- Datum
- 19. März 2024 10:34
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Gemeinde Weissach
- Betreff
- Ihre Anfrage von der Plattform Frag den Staat #286568
- Datum
- 8. April 2024 08:39
- Status
- Warte auf Antwort
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- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: Ihre Anfrage von der Plattform Frag den Staat #286568 [#286568]
- Datum
- 9. April 2024 12:50
- An
- Gemeinde Weissach
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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