Energiebedarfsausweis Abschnitt 46

Anfrage an: Polizei Berlin

Aktuell gültigen und vollständigen Energiebedarfsausweis für
Polizei Abschnitt 46

Information nicht vorhanden

  • Datum
    5. Dezember 2023
  • Frist
    9. Januar 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Aktuel…
An Polizei Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Energiebedarfsausweis Abschnitt 46 [#294229]
Datum
5. Dezember 2023 13:24
An
Polizei Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Aktuell gültigen und vollständigen Energiebedarfsausweis für Polizei Abschnitt 46
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 294229 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/294229/ Postanschrift << Adresse entfernt >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Polizei Berlin
Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihren Antrag teile ich Ihnen mit, dass es innerhalb der Akten von der…
Von
Polizei Berlin
Betreff
AW: [extern] Energiebedarfsausweis Abschnitt 46 [#294229]
Datum
5. Dezember 2023 14:21
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihren Antrag teile ich Ihnen mit, dass es innerhalb der Akten von der Polizei Berlin die von Ihnen beantragte Information nicht gibt. Eine Auskunft kann daher nicht erteilt werden. Verantwortlich ist die BIM- Berliner Immobilienmanagement GmbH. Da Sie der Weitergabe Ihrer Daten an Dritte ausdrücklich widersprochen haben, stellen Sie Ihren Antrag bitte persönlich an die BIM. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Antwort. 1. Nach § 80 ff GEG sind für vermietete oder verpachtete Immobilien ent…
An Polizei Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [extern] Energiebedarfsausweis Abschnitt 46 [#294229]
Datum
5. Dezember 2023 19:49
An
Polizei Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Antwort. 1. Nach § 80 ff GEG sind für vermietete oder verpachtete Immobilien entweder ein Energiebedarfsausweis oder Energieverbrauchsausweis zu erstellen. Diese sind der Mietpartei auszuhändigen. 2. Diese Information müsste der Polizei Berlin entsprechend vorliegen. 3. Das IFG ist für die BIM- Berliner Immobilienmanagement GmbH nicht anwendbar. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 294229 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/294229/

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Polizei Berlin
Guten Tag, wie bereits schon erwähnt, liegen diese Informationen nicht vor. Auch hier wiederhole ich mich; richte…
Von
Polizei Berlin
Betreff
AW: [extern] AW: [extern] Energiebedarfsausweis Abschnitt 46 [#294229]
Datum
6. Dezember 2023 05:14
Status
Guten Tag, wie bereits schon erwähnt, liegen diese Informationen nicht vor. Auch hier wiederhole ich mich; richten Sie Ihre Anfrage zuständigkeitshalber an die BIM. Ein Kontakt ist über die Webseite der BIM möglich. Polizei Berlin PPr Just 43 – IFG Platz der Luftbrücke 6 12101 Berlin E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>