Energiebedarfsausweis für Gebäude: Finanzamt Oranienburg Heinrich-Grüber-Platz 3 16515 Oranienburg

Anfrage an: Finanzamt Oranienburg

Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach §80 GEG beantrage ich die Herausgabe des

- Aktuell gültigen und vollständigen Energiebedarfsausweis für
Finanzamt Oranienburg
Heinrich-Grüber-Platz 3
16515 Oranienburg

Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.

Dem vollständigen Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Hierbei sollte es sich nicht lediglich um den Aushang handeln, da bei diesem in der Regel Angaben fehlen.

Im Falle

1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist.
2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten.
3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken.

Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    31. Oktober 2022
  • Frist
    2. Dezember 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, …
An Finanzamt Oranienburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Finanzamt Oranienburg Heinrich-Grüber-Platz 3 16515 Oranienburg [#262097]
Datum
31. Oktober 2022 08:41
An
Finanzamt Oranienburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach §80 GEG beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen und vollständigen Energiebedarfsausweis für Finanzamt Oranienburg Heinrich-Grüber-Platz 3 16515 Oranienburg Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem vollständigen Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Hierbei sollte es sich nicht lediglich um den Aushang handeln, da bei diesem in der Regel Angaben fehlen. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 262097 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/262097/upload/1f2a631459a59a17a6089792c27211565595b962/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Finanzamt Oranienburg
Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihren Antrag vom 31.10.2022 übersende ich Ihnen anbei eine Kopie des…
Von
Finanzamt Oranienburg
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Finanzamt Oranienburg Heinrich-Grüber-Platz 3 16515 Oranienburg [#262097]/Ihr Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz
Datum
11. November 2022 10:56
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihren Antrag vom 31.10.2022 übersende ich Ihnen anbei eine Kopie des Energieausweises für den Ergänzungsneubau des Finanzamtes Oranienburg. Für das unter Denkmalschutz stehende Hauptgebäude des Finanzamtes existiert mangels entsprechender Verpflichtung nach dem GEG kein Energieausweis. Diese Auskunft ergeht kostenfrei. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr << Anrede >> ich danke Ihnen für Ihre schnelle Antwort. Da ein E…
An Finanzamt Oranienburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Finanzamt Oranienburg Heinrich-Grüber-Platz 3 16515 Oranienburg [#262097]/Ihr Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz [#262097]
Datum
11. November 2022 11:07
An
Finanzamt Oranienburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr << Anrede >> ich danke Ihnen für Ihre schnelle Antwort. Da ein Energieausweis für den Altbau nicht zu erstellen ist, was der der Rechtslage entspricht, möchte ich bitten die Heizungsart und die Verbräuche für die Jahre 2018; 2019; 2020; 2021 und deren Kosten zur Verfügung zu stellen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 262097 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/262097/

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Finanzamt Oranienburg
Sehr << Antragsteller:in >> anbei die gewünschte Aufstellung des Gasverbrauchs und der Kosten für die…
Von
Finanzamt Oranienburg
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Finanzamt Oranienburg Heinrich-Grüber-Platz 3 16515 Oranienburg [#262097]/Ihr Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz [#262097]
Datum
17. November 2022 15:29
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> anbei die gewünschte Aufstellung des Gasverbrauchs und der Kosten für die vom Finanzamt Oranienburg genutzten Flächen des Altbaus (T-Gebäude) für die Jahre 2018 - 2021. Diese Auskunft ergeht aus verwaltungsökonomischen Gründen kostenfrei. Mit freundlichem Gruß