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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Peter-Altmeier-Platz 1 56410 Montabaur“
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Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Klima-Gebäude-Check“ gestellt.
ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude gemäß den §§ 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) Gültig bis: 22.06.2019 1 Gebäude Hauptnutzung / Verwaltungsgebäude mit höherer technischer Gebäudekategorie Ausstattung Adresse Kreishaus, 56410 Montabaur Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Wärmeerzeuger 1989 Baujahr Klimaanlage Nettogrundfläche 12507 m² Anlass der Ausstellung Neubau Modernisierung Aushang b. öff. Gebäuden des Energieausweises Vermietung / Verkauf (Änderung / Erweiterung) Sonstiges (freiwillig) Hinweise zu den Angaben über die energetische Qualität des Gebäudes Die energetische Qualität eines Gebäudes kann durch die Berechnung des Energiebedarfes unter standardisierten Randbedingungen oder durch die Auswertung des Energieverbrauchs ermittelt werden. Als Bezugsfläche dient die Nettogrundfläche. Der Energieausweis wurde auf der Grundlage von Berechnungen des Energiebedarfs erstellt. Die Ergebnisse sind auf Seite 2 dargestellt. Zusätzliche Informationen zum Verbrauch sind freiwillig. Diese Art der Ausstellung ist Pflicht bei Neubauten und bestimmten Modernisierungen. Die angegebenen Vergleichswerte sind die Anfor- derungen der EnEV zum Zeitpunkt der Erstellung des Energieausweises (Erläuterungen - siehe Seite 4). Der Energieausweis wurde auf der Grundlage von Auswertungen des Energieverbrauchs erstellt. Die Ergeb- nisse sind auf Seite 3 dargestellt. Die Vergleichswerte beruhen auf statistischen Auswertungen. Datenerhebung Bedarf/Verbrauch durch Eigentümer Aussteller Dem Energieausweis sind zusätzliche Informationen zur energetischen Qualität beigefügt (freiwillige Angabe). Hinweise zur Verwendung des Energieausweises Der Energieausweis dient lediglich der Information. Die Angaben im Energieausweis beziehen sich auf das gesamte Gebäude oder den oben bezeichneten Gebäudeteil. Der Energieausweis ist lediglich dafür gedacht, einen überschlägigen Vergleich von Gebäuden zu ermöglichen. Aussteller Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Abt.1 Technisches Gebäudemanagement Peter-Altmeierplatz 1 56410 Montabaur 23.06.2009 Datum Unterschrift des Ausstellers Hottgenroth Software, HS Verbrauchspass 2.4.0
ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude gemäß den §§ 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) Berechneter Energiebedarf des Gebäudes 2 Primärenergiebedarf "Gesamtenergieeffizienz" 0 50 100 150 200 >200 2) Nachweis der Einhaltung des § 4 oder § 9 Abs. 1 der EnEV Primärenergiebedarf Energetische Qualität der Gebäudehülle Gebäude Ist-Wert kWh/(m²a) Gebäude Ist-Wert HT' W/(m²K) EnEV-Anforderungswert kWh/(m²a) EnEV-Anforderungwert HT' W/(m²K) Endenergiebedarf Jährlicher Endenergiebedarf in kWh/(m²a) Energieträger Heizung Warmwasser Eingebaute Lüftung Kühlung einschl. Gebäude Beleuchtung Befeuchtung insgesamt Aufteilung Energiebedarf Heizung Warmwasser Eingebaute Lüftung Kühlung einschl. Gebäude [kWh/(m²a)] Beleuchtung Befeuchtung insgesamt Nutzenergie Endenergie Primärenergie Sonstige Angaben Gebäudezonen Nr. Zone Fläche [m²] Anteil [%] Einsetzbarkeit alternativer Energieversorgungssysteme § 5 EnEV vor Baubeginn berücksichtigt 1 Alternative Energieversorgungssysteme werden genutzt für: 2 Heizung Warmwasser Eingebaute Beleuchtung Lüftung Kühlung 3 Lüftungskonzept 4 Die Lüftung erfolgt durch: Fensterlüftung Lüftungsanlage ohne Wärmerückgewinnung 5 Schachtlüftung Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung 6 weitere Zonen in der Anlage Erläuterungen zum Berechnungsverfahren Das verwendete Berechnungsverfahren ist durch die Energieeinsparverordnung (EnEV) vorgegeben. Insbesondere wegen standardisierter Randbedingungen erlauben die angegebenen Werte keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Energieverbrauch. Die ausgewiesenen Bedarfswerte sind spezifische Werte nach der EnEV pro Quadratmeter Nettogrundfläche. Die oben als EnEV-Anforderungswert bezeichneten Anforderungen der EnEV sind nur im Falle des Neubaus und der Modernisierung nach § 9 Abs. 1 EnEV bindend. 1) 2) freiwillige Angabe nur in den Fällen des Neubaus und der Modernisierung auszufüllen Hottgenroth Software, HS Verbrauchspass 2.4.0 Gebäude: Kreishaus, 56410 Montabaur
ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude gemäß den §§ 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) Erfasster Energieverbrauch des Gebäudes 3 Heizenergieverbrauchskennwert Dieses Gebäude: 113,3 kWh/(m²a) 0 50 100 150 200 >200 Vergleichswert dieser Gebäudekategorie 1) Warmwasser enthalten für Heizung und Warmwasser Stromverbrauchskennwert Dieses Gebäude: 37,6 kWh/(m²a) 0 20 40 60 80 100 >100 Vergleichswert dieser Gebäudekategorie 1) für Strom Der Wert enthält den Stromverbrauch für Heizung Warmwasser Lüftung eingebaute Beleuchtung Kühlung Sonstiges: Verbrauchserfassung - Heizung und Warmwasser Energie- Anteil Klima- Energievebrauchskennwert in kWh/(m²a) Zeitraum Energieträger verbrauch Warmwasser faktor (zeitlich bereinigt, klimabereinigt) von bis [kWh] [kWh] Heizung Warmwasser Kennwert Erdgas LL 01.01.2005 31.12.2005 1293313 — 1,09 112,7 — 112,7 Erdgas LL 01.01.2006 31.12.2006 1274307 — 1,13 115,1 — 115,1 Erdgas LL 01.01.2007 31.12.2007 1178717 — 1,19 112,2 — 112,2 Durchschnitt 113,3 Verbrauchserfassung - Strom Gebäudekategorie Zeitraum Ablesewert Kennwert Verwaltungsgebäude mit Gebäudekategorie höherer technischer von bis [kWh] [kWh/(m²a)] Ausstattung 01.01.2005 31.12.2005 464.396 Sonderzonen 01.01.2006 31.12.2006 478.043 37,6 01.01.2007 31.12.2007 469.959 Erläuterungen zum Verfahren Das Verfahren zur Ermittlung von Energieverbrauchskennwerten ist durch die Energieeinsparverordnung vorgegeben. Die Werte sind spezifi- sche Werte pro Quadratmeter Nettogrundfläche. Der tatsächliche Verbrauch eines Gebäudes weicht insbesondere wegen des Witterungseinflusses und sich ändernden Nutzerverhaltens von den angegebenen Kennwerten ab. 1) veröffentlicht im Bundesanzeiger / Internet durch das Bundesministeriumfür Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und das HottgenrothBundesministerium für Wirtschaft und Technologie Software, HS Verbrauchspass 2.4.0 Gebäude: Kreishaus, 56410 Montabaur
ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude gemäß den §§ 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) Erläuterungen 4 Energiebedarf – Seite 2 Der Energiebedarf wird in diesem Energieausweis durch den Jahres-Primärenergiebedarf und den Endenergie- bedarf für die Anteile Heizung, Warmwasser, eingebaute Beleuchtung, Lüftung und Kühlung dargestellt. Diese Angaben werden rechnerisch ermittelt. Die angegeben Werte sind auf der Grundlage der Bauunterlagen bzw. gebäudebezogener Daten und unter Annahme von standardisierten Randbedingungen (z.B. standardisierte Klima- daten, definiertes Nutzerverhalten, standardisierteInnentemperaturundinnereWärmegewinne usw.) berechnet. So lässt sich die energetische Qualität des Gebäudes unabhängig vom Nutzerverhalten und der Wetterlage beurteilen. Insbesondere wegen standardisierter Randbedingungen erlauben die angegebenen Werte keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Energieverbrauch. Primärenergiebedarf – Seite 2 Der Primärenergiebedarf bildet die Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes ab. Er berücksichtigt neben der Endenergie auch die so genannte "Vorkette" (Erkundung, Gewinnung, Verteilung, Umwandlung) der jeweils eingesetzten Energieträger (z.B. Heizöl, Gas, Strom, erneuerbare Energien etc.). Kleine Werte signalisieren einen geringen Bedarf und damit eine hohe Energieeffizienz und eine die Ressourcen und die Umwelt schonende Energienutzung. Die angegebenen Vergleichswerte geben für das Gebäude die Anforderungen der Energieeinsparverordnung an, die zum Zeitpunkt der Erstellung des Energieausweises galt. Sie sind im Falle eines Neubaus oder der Modernisierung des Gebäudes nach § 9 Abs. 1 EnEV einzuhalten. Bei Bestandsgebäuden dienen sie der Orientierung hinsichtlich der energetischen Qualität des Gebäudes. Zusätzlich können die mit dem Energiebedarf verbundenen CO2-Emissionen des Gebäudes freiwillig angegeben werden. Endenergiebedarf – Seite 2 Der Endenergiebedarf gibt die nach technischen Regeln berechnete, jährlich benötigte Energiemenge für Heizung, Warmwasser, eingebaute Beleuchtung, Lüftung und Kühlung an. Er wird unter Standardklima- und Standard- nutzunsbedinungen errechnet und ist ein Maß für die Energieeffizienz eines Gebäudes und seiner Anlagen- technik. Der Endenergiebedarf ist die Energiemenge, die dem Gebäude bei standardisierten Bedingungen unter Be- rücksichtigung der Energieverluste zugeführt werden muss, damit die standardisierte Innentemperatur, der Warm- wasserbedarf, die notwendige Lüftung und eingebaute Beleuchtung sichergestellt werden können. Kleine Werte signalisieren einen geringen Bedarf und damit eine hohe Energieeffizienz. Energetische Qualität der Gebäudehülle – Seite 2 Angegeben ist der spezifische, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogene Transmissionswärme- transferkoeffizient (Formelzeichen in der EnEV: HT'). Er ist ein Maß für die durchschnittliche energetische Qualität aller wärmeübertragenden Umfassungsflächen (Außenwände, Decken, Fenster, etc.) eines Gebäudes. Kleine Werte signalisieren einen guten baulichen Wärmeschutz. Heizenergie- und Stromverbrauchskennwert (Energieverbrauchskennwerte) - Seite 3 Der Heizenergieverbrauchskennwert (einschließlich Warmwasser) wird für das Gebäude auf der Basis der Erfas- sung des Verbrauchs ermittelt. Das Verfahren zur Ermittlung von Energievebrauchskennwerten ist durch die Energieeinsparverordnung vorgegeben.Die Wertesind spezifische Wertepro QuadratmeterNettogrundfläche nach Energieeinsparverordnung. Über Klimafaktoren wird der erfasste Energieverbrauch hinsichtlich der örtlichen Wetterdaten auf ein standardisiertes Klima für Deutschland umgerechnet. Der ausgewiesene Stromverbrauchs- kennwert wird für das Gebäude auf der Basis der Erfassung des Verbrauchs oder der entsprechenden Abrechnung ermittelt. Die Energieverbrauchskennwerte geben Hinweise auf die energetische Qualität des Gebäudes. Kleine Werte signalisieren einen geringen Verbrauch. Ein Rückschluss auf den künftig zu erwartenden Verbrauch ist jedoch nicht möglich. Der tatsächliche Verbrauch einer Nutzungseinheit oder eines Gebäudes weicht insbesondere wegen des Witterungseinflusses und sich ändernden Nutzerverhaltens oder sich ändernder Nutzungen vom angegebenen Energieverbrauchskennwert ab. Die Vergleichswerte ergeben sich durch die Beurteilung gleichartiger Gebäude. Dazu wurden die Daten von einer großen Anzahl Gebäude untersucht und bewertet. Der Vergleichswert ist dabei der flächengewichtete Mittelwert aus der statistischen Verteilung. Kleinere Verbrauchswerte als der Vergleichswert signalisieren eine gute energetische Qualität im Vergleich zum Gebäudebestand dieses Gebäudetyps. Die Vergleichswerte werden durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie bekannt gegeben. Hottgenroth Software, HS Verbrauchspass 2.4.0 Gebäude: Kreishaus, 56410 Montabaur
Modernisierungsempfehlungen zum Energieausweis gemäß § 20 Energieeinsparverordnung Gebäude Kreishaus, Hauptnutzung / Verwaltungsgebäude mit Adresse 56410 Montabaur Gebäudekategorie höherer technischer Ausstattung Empfehlungen zur kostengünstigen Modernisierung sind möglich sind nicht möglich Empfohlene Modernisierungsmaßnahmen Nr. Bau- oder Anlagenteile Maßnahmenbeschreibung weitere Empfehlungen auf gesondertem Blatt Hinweis: Modernisierungsempfehlungen für das Gebäude dienen lediglich der Information. Sie sind kurz gefasste Hinweise und kein Ersatz für eine Energieberatung. Beispielhafter Variantenvergleich (Angaben freiwillig) Ist-Zustand Modernisierungsvariante 1 Modernisierungsvariante 2 Modernisierung gemäß Nummern Primärenergiebedarf [kWh/(m²a)] Einsparung gegenüber Ist-Zustand [%] Endenergiebedarf [kWh/(m²a)] Einsparung gegenüber Ist-Zustand [%] CO2-Emissionen [kg/(m²a)] Einsparung gegenüber Ist-Zustand [%] Aussteller Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Abt.1 Technisches Gebäudemanagement Peter-Altmeierplatz 1 56410 Montabaur 23.06.2009 Datum Unterschrift des Ausstellers Hottgenroth Software, HS Verbrauchspass 2.4.0 Gebäude: Kreishaus, 56410 Montabaur
Berechnungsunterlagen Seite -1- BERECHNUNGSUNTERLAGEN zur Ausstellung eines Energieausweises auf Basis des Energieverbrauchs gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV) vom 24. Juli 2007 Übersicht Eingabedaten Objekt Straße: Kreishaus PLZ / Ort: 56410 Montabaur Gebäudeteil: Energiebezugsfläche: 12507,00 m² Energieverbrauch Energieträger: Erdgas LL Einheit: kWh Heizwert Energieinhalt: 1,00 kWhH / kWh Hi Abrechnungs- Abrechnungs- Verbrauch Heizung Warmwasser beginn ende kWh Hi kWhH kWhH % kWhH % 01.01.2005 31.12.2005 1293313 1293313 1293313 100,0 — — 01.01.2006 31.12.2006 1274307 1274307 1274307 100,0 — — 01.01.2007 31.12.2007 1178717 1178717 1178717 100,0 — — Stromverbrauch Abrechnungs- Abrechnungs- Stromverbrauch beginn ende kWh 01.01.2005 31.12.2005 464396 01.01.2006 31.12.2006 478043 01.01.2007 31.12.2007 469959 Klimakorrektur basierend auf ortsgenauen Klimadaten des Deutschen Wetterdienstes Postleitzahl für Klimakorrekturdaten: 56410 Ort: Montabaur Leerstände - keine - Hottgenroth Software, HS Verbrauchspass 2.4.0 Gebäude: Kreishaus, 56410 Montabaur
Berechnungsunterlagen Seite -2- Gebäudenutzung / Vergleichswerte für Heizung, Warmwasser und Strom Kategorie / Nutzung Anteil Vergleichswert HZ + WW Strom % m² kWh /(m² a) kWh /(m² a) Verwaltungsgebäude größer 3.500 m² NGF 0,0 0 115 45 Verwaltungsgebäude mit höherer technischer Ausstattung 100,0 12507 130 65 Ergebnisse Energieverbrauchskennwert Abrechnungszeitraum: 01.01.2005 - 31.12.2007 Kennwert: 113,3 kWh/(m² a) Stromverbrauchskennwert Abrechnungszeitraum: 01.01.2005 - 31.12.2007 Kennwert: 37,6 kWh/(m² a) Hauptnutzung / Vergleichswerte für Heizung, Warmwasser und Strom Hauptnutzung Verwaltungsgebäude mit höherer technischer Ausstattung Vergleichskennwert für - Heizung und Warmwasser: 130,0 kWh/(m² a) - Strom: 65,0 kWh/(m² a) Hottgenroth Software, HS Verbrauchspass 2.4.0 Gebäude: Kreishaus, 56410 Montabaur