Energiebedarfsausweis
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW Johannstraße 35 40476 Düsseldorf“
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Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Klima-Gebäude-Check“ gestellt.
ENERGIEAUSWEIS sr nionwonngeraude gemäß den SS 16 ff. Energieeinsparverordnung(EnEV)vom ! 18. November 2013 Gültig bis: 24.01.2030 Registriernummer” _NW-2020-003048603 Aushang Gebäude Hauptnutzung / Gebäudekategorie Verwaltungsgebäude mit normaler techn. Ausstattung größer 3,500 m? NGF Johannstr. 35, 40476 Düsseldorf Adresse Gebäudeteil Gesamtes Gebäude Baujahr Gebäude 2009 Nettogrundfläche 39.151,0 m? 1 Wesentliche Energieträger für . Erneuerbare Energien Art: Geothermie Verwendung: Wärmegewinnung Endenergieverbrauch Endenergieverbrauch Wärme 22,5: kWhl(m?a) Vergleichswert dieser Gebäudekategorie für Heizung und Warmwasser X Warmwasser enthalten Endenergieverbrauch Strom 51,1 kWh/(m?a) Vergleichswert dieser Gebäudekategorie für Strom Der Wert enthält den Stromverbrauch für OD Zusatzheizung D Warmwasser x Lüftung X eingebaute Beleuchtung x Kühlung X Sonstiges Primärenergieverbrauch dieses Gebäudes 92,0 kWh/(m?-a) Aussteller: PREIHSL + SCHWAN - Beraten und Planen GmbH Kreuzbergweg 1a en 93133 Burglengenfeld 25.01.2020 Datum Untepdehrin des Aussiend.s ! Datum der angewendeten EnEV, gegebenenfalls angewendeten Änderungsverordnung zur EnEV ? Beinicht rechtzeitiger Zuteilung der Registriernummer ($ 17 Absatz 4 Satz 4 und 5 EnEV) ist das Datum der Antragstellung einzutragen; die Registriernummer ist nach deren Eingang nachträglich einzusetzen. ae nr nen lei en en
ENERGIEAUSWEIS srnenwonngessude gemäß den 8$ 16 ff. Energieeinsparverordnung(EnEV) )vom ' 18. November 2013 Gültig bis: 24.01.2030 Registriernummer NW-2020-003048603 Gebäude Hauptnutzung / Verwaltungsgebäude mit normaler techn. Ausstattung Gebäudekategorie größer 3.500 m? NGF Adresse Johannstr, 35, 40476 Düsseldorf Gebäudeteil Gesamtes Gebäude Baujahr Gebäude ? 2009 Baujahr Wärmserzeuger * 2009 Nettogrundfläche ® 39.151,0 m? Wesentliche Energieträger für : Heizwerk . Heizung und Warmwasser ° e ‚eg Erneuerbare Energien Art: Geothermie Verwendung: Wärmegewinnung Art der Lüftung / Kühlung ? % Fensterlüftung % Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung X Anlage zur 2} Schachtlüftung OD Lüftungsanlage ohne Wärmerückgewinnung Kühlung Anlass.der Ausstellung DO) Neubau D) Modernisierung X Aushangpflicht des Energieausweises DI] Vermietung / Verkauf {Änderung / Erweiterung) DO] Sonstiges (freiwillig) Hinweise zu den Angaben über die energetische Qualität des Gebäudes Die energetische Qualität eines Gebäudes kann durch die Berechnung des Energiebedarfs unter Annahme von standardisierten Randbedingungen oder durch die Auswertung des Energieverbrauchs ermittelt werden. Als Bezugsfläiche dient die Nettogrundfläche. Teil des Energieausweisess sind die Modernisierungsempfehlungen (Seite 4). D) Der Energieausweis wurde auf der Grundagg von Berechnungen des Energiebedarfs erstellt (Energiebedarfsausweis). Die Ergebnisse sind auf Seite 2 dargestellt. Zusätzliche Informationen zum Verbrauch sind freiwillig. Diese Art der Ausstellung ist Pflicht bei Neubauten und bestimmten Modernisisrungen nach $ 16 Absatz 1 Satz 3 EnEV. Die angegebenen Vergleichswerte sind die Anforderungen der EnEV zum Zeitpunkt der Erstellung des Energieausweises (Erläuferungen - siehe Seite 5). % Der Energieausweis wurde auf der Grundlage von Auswertungen des Energieverbrauchs -erstellt (Energieverbrauchsausweis). Die Ergebnisse sind auf Seite 3 dargestellt. Die Vergleichswerte beruhen auf statistischen Auswertungen. Datenerhebung Bedarf/Verbrauch durch %( Eigentümer El Aussteller [2 Dem Energieausweis sind zusätzliche Informationen zur energetischen Qualität beigefügt (freiwillige Angabe). Hinweise zur Verwendung des Energieausweises Der Energieausweis dient lediglich der Information. Die Angaben im Energieausweis beziehen sich auf das gesamte Gebäude oder den oben bezeichneten Gebäudeteil. Der Energieausweis ist lediglich dafür gedacht, einen überschlägigen Vergleich von Gebäuden zu ermöglichen. Aussteller: PREIHSL + SCHWAN - Beraten und Planen GmbH Kreuzbergweg 1a . _ 93133 Burglengenfeld 25.01.2020 4 on Ausstellungsdatum vr tellers { Datum der angewendeten EnEV, gegebenenfalls angewendeten Änderungsverordnung zur EnEV ? Bei nicht rechtzeitiger Zuteilung der Registriernummer ($ 17 Absatz 4 Satz 4 und 5 EnEV) ist das Datum der Antragstellung einzutragen; die Registriemummer ist nach derer Eingang nachträglich einzusetzen. ? Mehrfachangaben möglich % bei Wärmenetzen Baujahr der Übergabestation 5 Nettogrundfläche ist im Sinne der EnEV ausschließlich der beheizte / gekühlte Teil der Nettogrundfläche
ENERGIEAUSWEIS «renmenngeräuce gemäß den 88 16 ff. Energieeinsparverordnung( (EnEV)vom' 18. November 2013 Berechneter Energiebedarf des Gebäudes Registriernummer? NW-2020-003048603 rn Primärenergiebedarf "Gesamtenergieeffizienz" CO,-Emissionen ° kg/(m?-a) Anforderungen gemäß EnEV* Für Energiebedarfsberechnungen verwendetes Verfahren Primärenerglebedarf DO Verfahren nach Anlage 2 Nummer 2 EnEV .' 2. 2, nr Wet KWh/(m*a) Anforderungswert kwh/m*a) OD Verfahren nach Anlage 2 Nummer 3 EnEV ("Ein-Zonen-Modell”) Mittlere Wärmedurchgangskoeffizienten DI eingehalten DO Vereinfachungen nach $ 9 Absatz 2 EnEV Sommerlicher Wärmeschutz (bei Neubau) U eingehalten ©} Vereinfachungen nach Anlage 2 Nummer 2.1.4 EnEV Endenergiebedarf Jährlicher Endenergiebedarf in kWh/(m?-a) für Eingebaute . 5) Kühlung einschl. Gebäude Energieträger Heizung Wermiggeer Beleuchtung Befeuchtun insgesamt Endenergiebedarf Wärme _[Pflichtangabe in Immobilienanzeigen] Endenergiebedarf Strom [Pflichtangabe in Immobilienanzeigen] Angaben zum EEWärmeG ® Nutzung erneuerbarer Energien zur Deckung des Wärme-und Kältebedarfs auf Grund des Erneuerbare-Energlen-Wärme- gesetzes (EEWärmeG) Fläche [m2] | Anteil [%] Art: Deckungsanteil: % Ersatzmaßnahmen 7 Die Anforderungen des EEWärmeG werden durch die Ersatzmaßnahme nach $ 7 Absatz 1 Nummer 2 EEWärmeG erfüllt. DO Die nach 8 7 Absatz 1 Nummer 2 EEWärmeG verschärften Anforderungswerte der EnEV sind eingehalten. Verschärfter Anforderungswert Primärenergiebedarf: kWh/(m®a) OD Die in Verbindung mit $ 8 EEWärmeG um % verschärften Anforderungswerte der EnEV sind eingehalten. Verschärfter Anforderungswert Primärenerglebedarf: weitere Zonen in der Anlage Erläuterungen zum Berechnungsverfahren Die Energieeinsparverordnung lässt für die Berechnung des Energiebe- darfs In vielen Fällen neben dem Berechnungsverfahren alternative Vor- einfachungen zu, die im Einzelfall zu unterschledlichen Ergebnissen führen können. Insbesondere wegen standardisierter Randbedingungen erlauben die angegebenen Werte keine Rückschlüsse auf den tatsäch- lichen Energieverbrauch. Die ausgewiesenen Bedarfswerte sind spezifi- sche Werte nach der EnEV pro Quadratmeter beheizte/gekühlte Netto- grundfläche. kWhim?a) i siehe Fußnote 1 auf Seite 1 des Energieausweises 2 siehe Fußnote 2 auf Seite 1 des Energieausweises ? freiwillige Angabe 4 nur bei Neubau sowie bei Modernisierung im Fall des 8 16 Absatz 1 Satz 3 EnEV % nur Hilfsenergiebedarf 6 nr hai Matıhası nr hal Macthaıı im Fall dar Amwandı ınn unn & 7 Aheatr 1 Miimmar ? FF\Märmar
ENERGIEAUSWEIS urnenwongeräuse gemäß den 8$ 16 ff. Energieeinsparverordnung(EnEV) vom! 18. November 2013 Erfasster Energieverbrauch des Gebäudes Registriernummer? NW-2020-003048603 Endenergieverbrauch Endenergieverbrauch Wärme [Pflichtangabe in Immobilienanzeigen] 22,5 kWh/imza) Vergleichswert dieser Gebäudekategorie für Heizung und Warmwasser ° X Warmwasser enthalten Endenergieverbrauch Strom [Pflichtangabe in Immobilienanzeigen] 51,1 kWh/(m®a) Vergleichswert dieser Gebäudekategorie für Strom ° Der Wert enthält den Stromverbrauch für DO) Zusatzheizung OD) Warmwasser X Lüftung ’( Sonstiges )X eingebaute Beleuchtung X Kühlung Verbrauchserfassung on Energle- Zeitraum Primär- Anteil an . erinapd , Energieverbrauch Anteil Heizung Klima- verbrauch von bis Energieträger nee [kw] ee [kw] faktor Strom b [kWh] 20.12.2014 | 13.02.2018 | Helzwerk, reg. 0,00 2245280 112264 2133016 Fe — ZEZZES - Primärenergieverbrauch dieses Gebäudes 92,0 kWih/(m?-a) Gebäudenuftzung Erläuterungen zum Verfahren Gebäudekategorie/ Vergleichswerte Das Verfah Ermittl Energieverbrauch ebäudekategorie: Flächenantell as Verfahren zur Ermittlung von Energiever raucns- Nutzung Heizung und kennwerten ist durch die Energieeinsparverordnung Warmwasser vorgegeben. Die Werte sind spezifische Werte pro Verwaltungsgebäude mit normaler 400.0 % Quadratmeter behelzte/gekühlte Nettogrundfläche. Der techn. Ausstattung göfßer 3,500 m? NGF ' tatsächliche Energieverbrauch eines Gebäudes weicht insbesondere wegen des Witterungseinflusses und sich ändernden Nutzerverhaltens von den angegebenen Kennwerten ab. ! siehe Fußnote 1 auf Seite 1 des Energieausweises ? siehe Fußnote 2 auf Seite 1 des Energieausweises 3 veröffentlicht unter www.bbsr-energieeinsparung.de durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gemeinsam mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit 4 gegebenenfalls auch Leerstandszuschläge in kWh °
ENERGIEAUSWEIS «rnenwomgesaus gemäß den 88 16 ff. Energieeinsparverordnung( (EnEV)vom' 18. November 2013 Empfehlungen des Ausstellers Registriernummer” NW:3020:003048803 Empfehlungen zur kostengünstigen Modernisierung Maßnahmen zur kostengünstigen Verbesserung der Energieeffizienz sind OD) möglich IX nicht möglich Empfohlene Modernisierungsmaßnahmen empfohlen (freiwillige Angaben) 5 geschätzte Bau- oder Maßnahmenbeschreibung in in als en osten.pro Nr. Anlagenteile einzelnen Schritten Zusammenhang | Einzel- geschita eingasparte mit.größerer maß- Honszeit Kilowatt- Modernisierung | nahme ; stunde Endenergle. DO weitere Empfehlungen auf gesondertem Blatt Hinweis: Modernisierungsempfehlungen für das Gebäude dienen lediglich der Information. Sie sind kurz gefasste Hinweise und kein Ersatz für eine Energieberatung. PREIHSL + SCHWAN - Beraten und Planen GmbH Kreuzbergweg 1a, 93133 Burglengenfeld Genauere Angaben zu den Empfehlungen sind erhältlich bei/unter: Ergänzende Erläuterungen zu den Angaben im Energieausweis (Angaben freiwillig) 1 siehe Fußnote 1 auf Seite 1 des Energieausweises ? siehe Fußnote 2 auf Seite 1 des Energieausweises a
ENERGIEAUSWEIS sruenwerngessus gemäß den 8$ 16 ff. Energieeinsparverordnung(EnEV) vom ' 18. November 2013 Erläuterungen Angabe Gebäudeteil — Seite 1 Bel Nichtwohngebäuden, die zu einem nicht unerheblichen Anteil zu Wohn- zwecken genutzt werden, ist die Ausstellung des Energleausweises gemäß dem Muster nach Anlage 7 auf den Gebäudetell zu beschränken, der getrennt als Nichtwohngebäude zu behandeln ist (siehe im Einzelnen $ 22 EnEV). Dies wird im Energleausweis durch die Angabe „Gebäudetell" deut- lich gemacht. Erneuerbare Energlen — Selte 1 Hier wird darüber Informiert, wofür und In welcher Art erneuerbare Energlen genutzt werden. Bel Neubauten enthält Seite 2 (Angaben zum EEWärmeG) dazu weitere Angaben. Energiebedarf Seite 2 Der Energiebedarf wird hier durch den.Jahres-Primärenergiebedarf und den Endenergiebedarf für die Anteile Heizung, Warmwasser, eingebaute Be- leuchtung, Lüftung und Kühlung dargestellt. Diese Angaben werden rechne- risch ermittelt, Die angegebenen Werte werden auf der Grundlage der Bau- unterlagen bzw. gebäudebezogener Daten und unter Annahme von standar- disierten Randbedingungen (z.B. standardisierte Klimadaten, definlertes Nutzerverhalten, standardisierte Innentemperatur und innere Wärmegewinne) berechnet, So lässt sich die energelische Qualität des Gebäudesun- abhängig vom Nutzerverhalten und von der Wetterlage beurteilen. Insbeson- dere wegen der standardisierten Randbedingungen erlauben die angege- -benen Werte keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Energieverbrauch. Primärenergiehedarf — Selte 2 Der Primärenergiebedarf bildet die Energieeffizienz des Gebäudes ab, Er berücksichtigt neben der Endenergie auch die sogenannte „Vorketie" (Er- kundung, Gewinnung, Verteilung, Umwandlung) der jewells eingesetzten Energieträger (z.B. Heizöl, Gas, Sirom, erneuerbare Energien etc.). Ein kleiner Wert signalisiert einen geringen Bedarf und damit eine hohe Energie- effizienz sowie eine die Ressourcen und die Umwelt schonende Energienut- zung. Die angegebenen Vergleichswerte geben für das Gebäude die Anfor- derungen der EnEV an, die zum Zeitpunkt der Ausstellung des Energie- ausweises galt. Sie sind im Fall eines Neubaus oder einer Modernislerung des Gebäudes, die nach den Vorgaben des $ 9 Absatz 1 Satz 2 EnEV durchgeführt wird, einzuhalten. Bei Bestandsgebäuden dienen sie zur Orlen- tierung hinsichtlich der energetischen Qualität des Gebäudes. Zusätzlich können die mit dem Energiebedarf verbundenen CO,-Emissionen des Gebäudes freiwillig angegeben werden. Der Endwert der Skala zum Primärenerglebedarf beträgt, auf die Zehnerstel- le gerundet, das Dreifache des Vergleichswerts „EnEV Anforderungswert modermisierter Altbau (140 % des „EnEV Anforderungswerts Neubau“). Wärmeschutz - Seite 2 Dis EnEV stellt bei Neubauten und bestimmten baulichen Änderungen auch Anforderungen an die energetische Qualität aller wärmeübertragenden Um- fassungsflächen (Außenwände, Decken, Fenster etc.) sowie bei Neubauten an den sommerlichen Wärmeschutz (Schutz vor Überhitzung) eines Gebäu- des. Pflichtangaben für Immobillenanzeigen -— Seite 2 und 3 Nach der EnEV besteht die Pflicht, In Immobilienanzeigen die In $ 16a Absatz 1 genannten Angaben zu machen. Die dafür erforderlichen Angaben sind dem Energieausweis zu entnehmen, je nach Ausweisart der Seite 2 oder 3. ! siehe Fußnote 1 auf Seite 1 des Energieausweises Endenergliebedarf — Selte 2 Der Endenergiebedarf gibt die nach technischen Regeln berechnete, Jährlich benötigte Energlemenge für Heizung, Warmwasser, eingebaute Beleuchtung, Lüftung und Kühlung an. Er wird unter Standardklima und Standardnutzungs- bedingungen errechnet und ist ein Indikator für die Energleeffizienz eines Gebäudes und seiner Anlagentechnik. Der Endenergiebedarf Ist die Energle- menge, die dem Gebäude unter Annahme von standardisierten Bedingungen und unter Berücksichtigung der Energleverluste zugeführt werden muss, da- mit die standardisierte Innentemperatur, der Warmwasserbedarf, die notwen- dige Lüftung und eingebaute Beleuchtung sichergestellt werden können. Ein kleiner Wert signalisiert einen geringen Bedarf und damit eine hohe Energieeffizienz. Angaben zum EEWärmeG - Selte 2 Nach dem EEWärmeG müssen Neubauten In bestimmtem Umfang emeuer- bare Energien zur Deckung des Wärme- und Kältebedarfs nutzen. in dem Feld „Angaben zum EEWärmeG" sind die Art der eingesetzten erneuerbaren Energien und der prozentuale Anteil der Pflichterfüllung abzulesen. Das Feld „Ersatzmaßnahmen" wird ausgefüllt, wenn die Anforderungen des EEWärmeßG tellweise oder vollständig durch Maßnahmen zur Einsparung von Energie erfüllt werden. Die Angaben dienen gegenüber der zuständigen Be- hörde als Nachweis des Umfangs der Pflichterfüllung durch die Ersatzmaß- nahme und der Einhaltung der für das Gebäude geltenden verschärften Anforderungswerte der EnEV. Endenergleverbrauch - Seite 3 Die Angaben zum Endenergieverbrauch von Wärme und Strom werden für das Gebäude auf der Basis der Abrechnungen von Heizkosten bzw. der Abrechnungen von Energielieferanten ermittelt. Dabei werden die Energie- verbrauchsdaten des gesamten Gebäudes und nicht der einzelnen Nutzeln- heiten zugrunde gelegt. Die so ermittelten Werte sind spezifische Werte pro Quadratmeter Neitogrundfläche nach der EnEV. Der erfasste Energiever- brauch für die Heizung wird anhand der konkreten örtlichen Wetterdaten und mithilfe von Kliimafaktoren auf einen deutschlandweiten Mittelwert umgerech- net. Die Angaben zum Eindenergie verbrauch geben Hinweise auf die energe- tische Qualität des Gebäudes. Ein kleiner Wert signalisiert einen geringen Verbrauch. Ein Rückschluss auf den künftig zu erwartenden Verbrauch Ist jedoch nicht möglich. Der tatsächliche Verbrauch einer Nutzungselnheit oder eines Gebäudes welcht Insbesondere wegen des Witterungselnflusses und sich ändernden Nutzerverhaltens oder sich ändernder Nutzungen vom ange- gebenen Endenergieverbrauch ab. Im Fall längerer Leerstände wird hierfür einpauschaler Zuschlag rechnerisch bestimmt und in die Verbrauchserfassung einbezogen. Ob und inwiewalt der- artige Pauschalen in die Erfassung eingegangen sind, ist der Tabelle „Ver- brauchserfassung“ zu entnehmen. Die Vergleichswerte ergeben sich durch die Beurteilung gleichartiger Gebäu- de. Kleinere Verbrauchswerte als der Vergleichswert signalisieren eine gute energetische Qualität im Vergleich zum Gebäudebestand dieses Gebäude- typs. Die Endwerte der beiden Skalen zum Endenergieverbrauch betragen, auf die Zehnerstelle gerundet, das Doppelte des Jeweiligen Vergleichswerts. Primärenergieverbrauch - Seite 3 Der Primärenergleverbrauch geht aus dem für das Gebäude Insgesamt ermit- telten Endenergieverbrauch für Wärme und Strom hervor. Wie der Primär- energiebedarf wird er mithilfe von Umrechnungsfaktoren ermittelt, die die Vor- kette der jeweils eingesetzten Energieträger berücksichtigen.