20190128_Schulef.EZH_Energieausweis

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: Schule für Erziehungshilfe Erich Kästner

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Lesen Sie hier die Auswertung des Klima-Gebäude-Checks!

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Klima-Gebäude-Check“ gestellt.

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ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude
    gemäß den §§ 16 ff. der Energieeinsparverordnung (EnEV) vom ¹ 18.11.2013


                                                                               Registriernummer ²        SN-2019-002494599
    Gültig bis: 27.01.2029                                                     (oder: "Registriernummer wurde beantragt am ...")
                                                                                                                                             1

    Gebäude
Hauptnutzung /                                    Schule
Gebäudekategorie
Adresse                                           Zinzendorfstraße 4, 01069 Dresden
Gebäudeteil                                       Gebäude
Baujahr Gebäude 3                                 1969
Baujahr Wärmeerzeuger 3, 4                        -
Nettogrundfläche 5                                3965 m²
Wesentliche Energieträger für                     Wärme aus KWK-Prozess mit fossilen Energieträger
Heizung und Warmwasser 3
Erneuerbare Energien                              Art:     Fernwärme aus KWK-Prozess        Verwendung:              Heizung
Art der Lüftung/Kühlung3                               Fensterlüftung          Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung                  Anlage zur
                                                                                                                                      Kühlung
                                                       Schachtlüftung          Lüftungsanlage ohne Wärmerückgewinnung

Anlass der Ausstellung des                               Neubau                      Modernisierung                    Aushangpflicht
                                                                                     (Änderung/Erweiterung)
Energieausweises                                         Vermietung/Verkauf                                            Sonstiges (freiwillig)


    Hinweise zu den Angaben über die energetische Qualität des Gebäudes
    Die energetische Qualität eines Gebäudes kann durch die Berechnung des Energiebedarfs unter Annahme von
    standardisierten Randbedingungen oder durch die Auswertung des Energieverbrauchs ermittelt werden. Als
    Bezugsfläche dient die Nettogrundfläche. Teil des Energieausweises sind die Modernisierungsempfehlungen
    (Seite 4).
          Der Energieausweis wurde auf der Grundlage von Berechnungen des Energiebedarfs erstellt
          (Energiebedarfsausweis). Die Ergebnisse sind auf Seite 2 dargestellt. Zusätzliche Informationen zum Verbrauch
          sind freiwillig. Diese Art der Ausstellung ist Pflicht bei Neubauten und bestimmten Modernisierungen nach § 16
          Absatz 1 Satz 3 EnEV. Die angegebenen Vergleichswerte sind die Anforderungen der EnEV zum Zeitpunkt der
          Erstellung des Energieausweises (Erläuterungen - siehe Seite 5).
          Der Energieausweis wurde auf der Grundlage von Auswertungen des Energieverbrauchs erstellt
          (Energieverbrauchsausweis). Die Ergebnisse sind auf Seite 3 dargestellt. Die Vergleichswerte beruhen auf
          statistischen Auswertungen.

    Datenerhebung Bedarf/Verbrauch durch                                   Eigentümer                                Aussteller

          Dem Energieausweis sind zusätzliche Informationen zur energetischen Qualität beigefügt (freiwillige Angabe).


    Hinweise zur Verwendung des Energieausweises
    Der Energieausweis dient lediglich der Information. Die Angaben im Energieausweis beziehen sich auf das gesamte
    Gebäude oder den oben bezeichneten Gebäudeteil. Der Energieausweis ist lediglich dafür gedacht, einen
    überschlägigen Vergleich von Gebäuden zu ermöglichen.


    Aussteller
                                         Schirmer - Beratende
                                         Ingenieure GmbH
                                         Hartmut Schirmer
                                         Radeburger Straße 124                28.01.2019
                                         01109 Dresden
                                                                              Ausstellungsdatum              Unterschrift des Ausstellers

1                                                                                                             2 Bei nicht rechtzeitiger Zuteilung der
  Datum der angewendeten EnEV, gegebenenfalls angewendeten Änderungsverordnung zur EnEV
Registriernummer (§ 17 Absatz 4 Satz 4 und 5 EnEV) ist das Datum der Antragstellung einzutragen; die Registriernummer ist nach deren Eingang
                                       3 Mehrfachangaben möglich                4 bei Wärmenetzen Baujahr der Übergabestation
nachträglich einzusetzen.
5 Nettogrundfläche ist im Sinne der EnEV ausschließlich der beheizte/gekühlte Teil der Nettogrundfläche
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ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude
    gemäß den §§ 16 ff. der Energieeinsparverordnung (EnEV) vom ¹ 18.11.2013


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    Berechneter Energiebedarf des Gebäudes                                                                            (oder: "Registriernummer wurde beantragt am ...")
                                                                                                                                                                                    2

    Primärenergiebedarf
                                                                                                                                    CO2-Emissionen 3                           0 kg/(m²·a)

                                                          Primärenergiebedarf dieses Gebäudes
                                                                50 kWh/(m²·a)



                                      0                   100               200                 300                   400                 500           600             ≥690

                         EnEV-Anforderungswert                                           EnEV-Anforderungswert
                         Neubau (Vergleichswert)                                         modernisierter Altbau (Vergleichswert)
    Anforderungen gemäß EnEV 4                                                                                           Für Energiebedarfsberechnungen verwendetes Verfahren
    Primärenergiebedarf                                                                                                      Verfahren nach Anlage 2 Nummer 2 EnEV
    Ist-Wert                                       kWh/(m²·a)     Anforderungswert                      kWh/(m²·a)           Verfahren nach Anlage 2 Nummer 3 EnEV ("Ein-Zonen-Modell")
    Mittlere Wärmedurchgangskoeffizienten                                                               eingehalten          Vereinfachungen nach § 9 Absatz 2 EnEV
    Sommerlicher Wärmeschutz (bei Neubau)                                                               eingehalten          Vereinfachungen nach Anlage 2 Nummer 2.1.4 EnEV



    Endenergiebedarf
                                                                                             Jährlicher Endenergiebedarf in kWh/(m²·a) für
                                                                                                        Eingebaute                                  Kühlung einschl.            Gebäude
        Energieträger                                   Heizung             Warmwasser                                            Lüftung 5
                                                                                                        Beleuchtung                                  Befeuchtung               insgesamt
     Nah-/Fernwärme aus KWK, fossiler Brennstoff
                                                         126,2                  18,4                         0                        0                     0                    144,6
    allgemeiner Strommix                                  0,4                    0                          6,7                       0                     0                     7,1




Endenergiebedarf Wärme [Pflichtangabe in Immobilienanzeigen]                                                                                                           145 kWh/(m²·a)
Endenergiebedarf Strom [Pflichtangabe in Immobilienanzeigen]                                                                                                                 7 kWh/(m²·a)

Angaben zum EEWärmeG 6                                                                            Gebäudezonen
Nutzung erneuerbarer Energien zur Deckung des Wärme- und                                           Nr.      Zone                                                 Fläche [m²]      Anteil [%]
Kältebedarfs auf Grund des Erneuerbare-Energien-
Wärmegesetzes (EEWärmeG)                                                                            1       Schule                                                    3965           100
                                                                                                    2
                 Fernwärme                                                       100 %
                                                                                                    3
Art:                                                   Deckungsanteil:                   %          4

                                                                                         %          5
                                                                                                    6
Ersatzmaßnahmen 7                                                                                   7
Die Anforderungen des EEWärmeG werden durch die                                                             weitere Zonen in Anlage
Ersatzmaßnahme nach § 7 Absatz 1 Nummer 2 EEWärmeG
erfüllt.

         Die nach § 7 Absatz 1 Nummer 2 EEWärmeG verschärften                                     Erläuterungen zum Berechnungsverfahren
         Anforderungswerte der EnEV sind eingehalten.
                                                                                                   Die Energieeinsparverordnung lässt für die Berechnung des Energiebedarfs in
         Verschärfter Anforderungswert                                                             vielen Fällen neben dem Berechnungsverfahren alternative Vereinfachungen zu,
                                                                            kWh/(m²·a)
         Primärenergiebedarf:
                                                                                                   die im Einzelfall zu unterschiedlichen Ergebnissen führen können. Insbesondere
         Die in Verbindung mit § 8 EEWärmeG um                %                                    wegen standardisierter Randbedingungen erlauben die angegebenen Werte keine
         verschärften Anforderungswerte der EnEV sind eingehalten.                                 Rückschlüsse auf den tatsächlichen Energieverbrauch. Die ausgewiesenen
                                                                                                   Bedarfswerte sind spezifische Werte nach der EnEV pro Quadratmeter
         Verschärfter Anforderungswert
         Primärenergiebedarf:                                                                      beheizte/gekühlte Nettogrundfläche.
                                                                           kWh/(m²·a)

1                                                                2 siehe Fußnote 2 auf Seite 1 des Energieausweises              3 freiwillige
  siehe Fußnote 1 auf Seite 1 des Energieausweises
                     4 nur bei Neubau sowie bei Modernisierung im Fall des § 16 Absatz 1 Satz 3 EnEV              5 nur Hilfsenergiebedarf
Angabe
6 nur bei Neubau               7 nur bei Neubau im Fall der Anwendung von § 7 Absatz 1 Nummer 2 EEWärmeG
2

ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude
    gemäß den §§ 16 ff. der Energieeinsparverordnung (EnEV) vom ¹ 18.11.2013


                                                                                   Registriernummer ²       SN-2019-002494599
    Erfasster Energieverbrauch des Gebäudes                                        (oder: "Registriernummer wurde beantragt am ...")
                                                                                                                                               3

    Endenergieverbrauch




       Warmwasser enthalten




    Der Wert enthält den Stromverbrauch für

       Zusatzheizung          Warmwasser              Lüftung                eingebaute Beleuchtung           Kühlung                  Sonstiges


    Verbrauchserfassung
          Zeitraum                                 Primär-     Energieverbrauch          Anteil                                        Energieverbrauch
                                                                                                       Anteil Heizung     Klima-
                               Energieträger 4     energie-        Wärme               Warmwasser                                           Strom
                                                                                                           [kWh]          faktor
       von         bis                              faktor          [kWh]                [kWh]                                              [kWh]




Primärenergieverbrauch dieses Gebäudes                                                                                                  kWh/(m²·a)


    Gebäudenutzung                                                                       Erläuterungen zum Verfahren
                                                       Vergleichswerte   3               Das Verfahren zur Ermittlung von Energieverbrauchskenn-
          Gebäudekategorie/         Flächen-                                             werten ist durch die Energieeinsparverordnung vorgegeben.
              Nutzung                 anteil     Heizung und         Strom               Die Werte sind spezifische Werte pro Quadratmeter
                                                 Warmwasser
                                                                                         beheizte/gekühlte Nettogrundfläche. Der tatsächliche
                                                                                         Energieverbrauch eines Gebäudes weicht insbesondere wegen
                                                                                         des Witterungseinflusses und sich ändernden Nutzerverhaltens
                                                                                         von den angegebenen Kennwerten ab.


1                                                             2 siehe Fußnote 2 auf Seite 1 des Energieausweises            3 veröffentlicht
 siehe Fußnote 1 auf Seite 1 des Energieausweises
unter www.bbsr-energieeinsparung.de durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung im Einvernehmen mit dem
                                                           4 gegebenenfalls auch Leerstandszuschläge in kWh
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
3

ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude
    gemäß den §§ 16 ff. der Energieeinsparverordnung (EnEV) vom ¹ 18.11.2013


                                                                         Registriernummer ²       SN-2019-002494599
    Empfehlungen des Ausstellers                                         (oder: "Registriernummer wurde beantragt am ...")
                                                                                                                                       4
    Empfehlungen zur kostengünstigen Modernisierung
    Maßnahmen zur kostengünstigen Verbesserung der Energieeffizienz sind                    möglich                          nicht möglich
    Empfohlene Modernisierungsmaßnahmen
                                                                                              empfohlen              (freiwillige Angaben)

                                                                                                                                    geschätzte
               Bau- oder                   Maßnahmenbeschreibung in                            in       als                         Kosten pro
    Nr.                                                                                Zusammenhang Einzel-        geschätzte       eingesparte
              Anlagenteile                    einzelnen Schritten                        mit größerer  maß-         Amortisa-         Kilowatt-
                                                                                                                    tionszeit
                                                                                       Modernisierung nahme                            stunde
                                                                                                                                    Endenergie




           weitere Empfehlungen auf gesondertem Blatt
Hinweis:        Modernisierungsempfehlungen für das Gebäude dienen lediglich der Information.
                Sie sind nur kurz gefasste Hinweise und kein Ersatz für eine Energieberatung.

    Genauere Angaben zu den Empfehlungen               Weitere Informationen zur Gebäudeenergieeffizienz erhalten Sie auf
    sind erhältlich bei/unter:                         der Webseite des BBSR, www.bbsr-energieeinsparung.de



    Ergänzende Erläuterungen zu den Angaben im Energieausweis                                              (Angaben freiwillig)




1                                                         2
    siehe Fußnote 1 auf Seite 1 des Energieausweises          siehe Fußnote 2 auf Seite 1 des Energieausweises
4

ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude
    gemäß den §§ 16 ff. der Energieeinsparverordnung (EnEV) vom ¹ 18.11.2013



    Erläuterungen                                                                                                                            5
    Angabe Gebäudeteil - Seite 1                                              Endenergiebedarf - Seite 2

    Bei Nichtwohngebäuden, die zu einem nicht unerheblichen Anteil zu   Der Endenergiebedarf gibt die nach technischen Regeln berechnete,
    Wohnzwecken genutzt werden, ist die Ausstellung des                 jährlich benötigte Energiemenge für Heizung, Warmwasser, eingebaute
    Energieausweises gemäß dem Muster nach Anlage 7 auf den             Beleuchtung, Lüftung und Kühlung an. Er wird unter Standardklima und
    Gebäudeteil zu beschränken, der getrennt als Nichtwohngebäude zu    Standardnutzungsbedingungen errechnet und ist ein Indikator für die
    behandeln ist (siehe im Einzelnen § 22 EnEV). Dies wird im          Energieeffizienz eines Gebäudes und seiner Anlagentechik. Der
    Energieausweis durch die Angabe "Gebäudeteil" deutlich gemacht.     Endenergiebedarf ist die Energiemenge, die dem Gebäude unter
                                                                        Annahme von standardisierten Bedingungen und unter
    Erneuerbare Energien - Seite 1                                      Berücksichtigung der Energieverluste zugeführt werden muss, damit die
                                                                        standardisierte Innentemperatur, der Warmwasserbedarf, die
    Hier wird darüber informiert, wofür und in welcher Art erneuerbare notwendige Lüftung und eingebaute Beleuchtung sichergestellt werden
    Energien genutzt werden. Bei Neubauten enthält Seite 2 (Angaben zum können. Ein kleiner Wert signalisiert einen geringen Bedarf und damit
    EEWärmeG) dazu weitere Angaben.                                     eine hohe Energieeffizienz.
    Energiebedarf - Seite 2                                                   Angaben zum EEWärmeG - Seite 2
    Der Energiebedarf wird hier durch den Jahres-Primärenergiebedarf und      Nach dem EEWärmeG müssen Neubauten in bestimmtem Umfang
    den Endenergiebedarf für die Anteile Heizung, Warmwasser, eingebaute      erneuerbare Energien zur Deckung des Wärme- und Kältebedarfs
    Beleuchtung, Lüftung und Kühlung dargestellt. Diese Angaben werden        nutzen. In dem Feld "Angaben zum EEWärmeG" sind die Art der
    rechnerisch ermittelt. Die angegebenen Werte werden auf der Grundlage     eingesetzten erneuerbaren Energien und der prozentuale Anteil der
    der Bauunterlagen bzw. gebäudebezogener Daten und unter Annahme           Pflichterfüllung abzulesen. Das Feld "Ersatzmaßnahmen" wird
    von standardisierten Randbedingungen (z.B. standardisierte Klimadaten,    ausgefüllt, wenn die Anforderungen des EEWärmeG teilweise oder
    definiertes Nutzerverhalten, standardisierte Innentemperatur und innere   vollständig durch Maßnahmen zur Einsparung von Energie erfüllt
    Wärmegewinne) berechnet. So lässt sich die energetische Qualität des      werden. Die Angaben dienen gegenüber der zuständigen Behörde als
    Gebäudes unabhängig vom Nutzerverhalten und von der Wetterlage            Nachweis des Umfangs der Pflichterfüllung durch die Ersatzmaßnahme
    beurteilen. Insbesondere wegen der standardisierten Randbedingungen       und der Einhaltung der für das Gebäude geltenden verschärften
    erlauben die angegebenen Werte keine Rückschlüsse auf den                 Anforderungswerte der EnEV.
    tatsächlichen Energieverbrauch.
                                                                              Endenergieverbrauch - Seite 3
    Primärenergiebedarf - Seite 2
                                                                              Die Angaben zum Endenergieverbrauch von Wärme und Strom werden
    Der Primärenergiebedarf bildet die Energieeffizienz des Gebäudes ab.      für das Gebäude auf der Basis der Abrechnungen von Heizkosten bzw.
    Er berücksichtigt neben der Endenergie auch die so genannte "Vorkette"    der Abrechnungen von Energielieferanten ermittelt. Dabei werden die
    (Erkundung, Gewinnung, Verteilung, Umwandlung) der jeweils                Energieverbrauchsdaten des gesamten Gebäudes und nicht der
    eingesetzten Energieträger (z.B. Heizöl, Gas, Strom, erneuerbare          einzelnen Nutzeinheiten zugrunde gelegt. Die so ermittelten Werte sind
    Energien etc.). Ein kleiner Wert signalisiert einen geringen Bedarf und   spezifische Werte pro Quadratmeter Nettogrundfläche nach der EnEV.
    damit eine hohe Energieeffizienz sowie eine die Ressourcen und die        Der erfasste Energieverbrauch für die Heizung wird anhand der
    Umwelt schonende Energienutzung. Die angegebenen Vergleichswerte          konkreten örtlichen Wetterdaten und mithilfe von Klimafaktoren auf
    geben für das Gebäude die Anforderungen der EnEV an, die zum              einen deutschlandweiten Mittelwert umgerechnet. Die Angaben zum
    Zeitpunkt der Ausstellung des Energieausweises galt. Sie sind im Fall     Endenergieverbrauch geben Hinweise auf die energetische Qualität des
    eines Neubaus oder einer Modernisierung des Gebäudes, die nach den        Gebäudes. Ein kleiner Wert signalisiert einen geringen Verbrauch. Ein
    Vorgaben des § 9 Absatz 1 Satz 2 EnEV durchgeführt wird, einzuhalten.     Rückschluss auf den künftig zu erwartenden Verbrauch ist jedoch nicht
    Bei Bestandsgebäuden dienen sie zur Orientierung hinsichtlich der         möglich. Der tatsächliche Verbrauch einer Nutzungseinheit oder eines
    energetischen Qualität des Gebäudes. Zusätzlich können die mit dem        Gebäudes weicht insbesondere wegen des Witterungseinflusses und
    Energiebedarf verbundenen CO2-Emissionen des Gebäudes freiwillig          sich ändernden Nutzerverhaltens oder sich ändernder Nutzungen vom
    angegeben werden.                                                         angegebenen Endenergieverbrauch ab.
    Der Endwert der Skala zum Primärenergiebedarf beträgt, auf die            Im Fall längerer Leerstände wird hierfür ein pauschaler Zuschlag
    Zehnerstelle gerundet, das Dreifache des Vergleichswerts "EnEV            rechnerisch bestimmt und in die Verbrauchserfassung einbezogen. Ob
    Anforderungswert modernisieter Altbau" (140 % des "EnEV                   und inwieweit derartige Pauschalen in die Erfassung eingegangen sind,
    Anforderungswerts Neubau").                                               ist der Tabelle "Verbrauchserfassung" zu entnehmen.
    Wärmeschutz - Seite 2                                                     Die Vergleichswerte ergeben sich durch die Beurteilung gleichartiger
                                                                              Gebäude. Kleinere Verbrauchswerte als der Vergleichswert signalisieren
    Die EnEV stellt bei Neubauten und bestimmten baulichen Änderungen         eine gute energetische Qualität im Vergleich zum Gebäudebestand
    auch Anforderungen an die energetische Qualität aller                     dieses Gebäudetyps. Die Endwerte der beiden Skalen zum
    wärmeübertragenden Umfassungsflächen (Außenwände, Decken,                 Endenergieverbrauch betragen, auf die Zehnerstelle gerundet, das
    Fenster etc.) sowie bei Neubauten an den sommerlichen Wärmeschutz         Doppelte des jeweiligen Vergleichswerts.
    (Schutz vor Überhitzung) eines Gebäudes.                          Primärenergieverbrauch - Seite 3
    Pflichtangaben für Immobilienanzeigen - Seite 2 und 3
                                                                          Der Primärenergieverbrauch geht aus dem für das Gebäude insgesamt
    Nach der EnEV besteht die Pflicht, in Immobilienanzeigen die in § 16a ermittelten Endenergieverbrauch für Wärme und Strom hervor. Wie der
    Absatz 1 genannten Angaben zu machen. Die dafür erforderlichen Primärenergiebedarf wird er mithilfe von Umrechnungsfaktoren ermittelt,
    Angaben sind dem Energieausweis zu entnehmen, je nach Ausweisart die die Vorkette der jeweils eingesetzten Energieträger berücksichtigen.
    der Seite 2 oder 3.


1   siehe Fußnote 1 auf Seite 1 des Energieausweises
5

ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude
    gemäß den §§ 16 ff. der Energieeinsparverordnung (EnEV) vom ¹ 18.11.2013


                                                                               Registriernummer ²        SN-2019-002494599
                                                                                                                                      Aushang
    Gültig bis: 27.01.2029                                                     (oder: "Registriernummer wurde beantragt am ...")



    Gebäude
Hauptnutzung/                                     Schule
Gebäudekategorie
Adresse                                           Zinzendorfstraße 4, 01069 Dresden
Gebäudeteil                                       Gebäude
Baujahr Gebäude                                   1969
Nettogrundfläche                                  3965 m²
Wesentliche Energieträger für                     Wärme aus KWK-Prozess mit fossilen Energieträger
Heizung und Warmwasser
Erneuerbare Energien                              Art:    Fernwärme aus KWK-Prozess         Verwendung:              Heizung


    Primärenergiebedarf
                               Primärenergiebedarf dieses Gebäudes
                                 50 kWh/(m²·a)



                 0             100            200              300              400              500              600            ≥690


             EnEV-Anforderungswert                       EnEV-Anforderungswert
             Neubau (Vergleichswert)                     modernisierter Altbau (Vergleichswert)


    Aufteilung Energiebedarf


    200                                                                                        Kühlung einschließlich Befeuchtung

    160                                                                                                          Lüftung

    120
                                                                                                        Eingebaute Beleuchtung
     80
                                                                                                              Warmwasser
     40
                                                                                                                 Heizung
                 Nutzenergie         Endenergie           Primärenergie

    Aussteller
                                         Schirmer - Beratende
                                         Ingenieure GmbH
                                         Hartmut Schirmer
                                         Radeburger Straße 124                28.01.2019
                                         01109 Dresden
                                                                             Ausstellungsdatum               Unterschrift des Ausstellers

1                                                                                                             2 Bei nicht rechtzeitiger Zuteilung der
 Datum der angewendeten EnEV, gegebenenfalls angewendeten Änderungsverordnung zur EnEV
Registriernummer (§ 17 Absatz 4 Satz 4 und 5 EnEV) ist das Datum der Antragstellung einzutragen; die Registriernummer ist nach deren Eingang
nachträglich einzusetzen.
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