20190128_Schulef.EZH_Energieausweis
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: Schule für Erziehungshilfe Erich Kästner“
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Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Klima-Gebäude-Check“ gestellt.
ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude gemäß den §§ 16 ff. der Energieeinsparverordnung (EnEV) vom ¹ 18.11.2013 Registriernummer ² SN-2019-002494599 Gültig bis: 27.01.2029 (oder: "Registriernummer wurde beantragt am ...") 1 Gebäude Hauptnutzung / Schule Gebäudekategorie Adresse Zinzendorfstraße 4, 01069 Dresden Gebäudeteil Gebäude Baujahr Gebäude 3 1969 Baujahr Wärmeerzeuger 3, 4 - Nettogrundfläche 5 3965 m² Wesentliche Energieträger für Wärme aus KWK-Prozess mit fossilen Energieträger Heizung und Warmwasser 3 Erneuerbare Energien Art: Fernwärme aus KWK-Prozess Verwendung: Heizung Art der Lüftung/Kühlung3 Fensterlüftung Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung Anlage zur Kühlung Schachtlüftung Lüftungsanlage ohne Wärmerückgewinnung Anlass der Ausstellung des Neubau Modernisierung Aushangpflicht (Änderung/Erweiterung) Energieausweises Vermietung/Verkauf Sonstiges (freiwillig) Hinweise zu den Angaben über die energetische Qualität des Gebäudes Die energetische Qualität eines Gebäudes kann durch die Berechnung des Energiebedarfs unter Annahme von standardisierten Randbedingungen oder durch die Auswertung des Energieverbrauchs ermittelt werden. Als Bezugsfläche dient die Nettogrundfläche. Teil des Energieausweises sind die Modernisierungsempfehlungen (Seite 4). Der Energieausweis wurde auf der Grundlage von Berechnungen des Energiebedarfs erstellt (Energiebedarfsausweis). Die Ergebnisse sind auf Seite 2 dargestellt. Zusätzliche Informationen zum Verbrauch sind freiwillig. Diese Art der Ausstellung ist Pflicht bei Neubauten und bestimmten Modernisierungen nach § 16 Absatz 1 Satz 3 EnEV. Die angegebenen Vergleichswerte sind die Anforderungen der EnEV zum Zeitpunkt der Erstellung des Energieausweises (Erläuterungen - siehe Seite 5). Der Energieausweis wurde auf der Grundlage von Auswertungen des Energieverbrauchs erstellt (Energieverbrauchsausweis). Die Ergebnisse sind auf Seite 3 dargestellt. Die Vergleichswerte beruhen auf statistischen Auswertungen. Datenerhebung Bedarf/Verbrauch durch Eigentümer Aussteller Dem Energieausweis sind zusätzliche Informationen zur energetischen Qualität beigefügt (freiwillige Angabe). Hinweise zur Verwendung des Energieausweises Der Energieausweis dient lediglich der Information. Die Angaben im Energieausweis beziehen sich auf das gesamte Gebäude oder den oben bezeichneten Gebäudeteil. Der Energieausweis ist lediglich dafür gedacht, einen überschlägigen Vergleich von Gebäuden zu ermöglichen. Aussteller Schirmer - Beratende Ingenieure GmbH Hartmut Schirmer Radeburger Straße 124 28.01.2019 01109 Dresden Ausstellungsdatum Unterschrift des Ausstellers 1 2 Bei nicht rechtzeitiger Zuteilung der Datum der angewendeten EnEV, gegebenenfalls angewendeten Änderungsverordnung zur EnEV Registriernummer (§ 17 Absatz 4 Satz 4 und 5 EnEV) ist das Datum der Antragstellung einzutragen; die Registriernummer ist nach deren Eingang 3 Mehrfachangaben möglich 4 bei Wärmenetzen Baujahr der Übergabestation nachträglich einzusetzen. 5 Nettogrundfläche ist im Sinne der EnEV ausschließlich der beheizte/gekühlte Teil der Nettogrundfläche
ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude gemäß den §§ 16 ff. der Energieeinsparverordnung (EnEV) vom ¹ 18.11.2013 Registriernummer ² SN-2019-002494599 Berechneter Energiebedarf des Gebäudes (oder: "Registriernummer wurde beantragt am ...") 2 Primärenergiebedarf CO2-Emissionen 3 0 kg/(m²·a) Primärenergiebedarf dieses Gebäudes 50 kWh/(m²·a) 0 100 200 300 400 500 600 ≥690 EnEV-Anforderungswert EnEV-Anforderungswert Neubau (Vergleichswert) modernisierter Altbau (Vergleichswert) Anforderungen gemäß EnEV 4 Für Energiebedarfsberechnungen verwendetes Verfahren Primärenergiebedarf Verfahren nach Anlage 2 Nummer 2 EnEV Ist-Wert kWh/(m²·a) Anforderungswert kWh/(m²·a) Verfahren nach Anlage 2 Nummer 3 EnEV ("Ein-Zonen-Modell") Mittlere Wärmedurchgangskoeffizienten eingehalten Vereinfachungen nach § 9 Absatz 2 EnEV Sommerlicher Wärmeschutz (bei Neubau) eingehalten Vereinfachungen nach Anlage 2 Nummer 2.1.4 EnEV Endenergiebedarf Jährlicher Endenergiebedarf in kWh/(m²·a) für Eingebaute Kühlung einschl. Gebäude Energieträger Heizung Warmwasser Lüftung 5 Beleuchtung Befeuchtung insgesamt Nah-/Fernwärme aus KWK, fossiler Brennstoff 126,2 18,4 0 0 0 144,6 allgemeiner Strommix 0,4 0 6,7 0 0 7,1 Endenergiebedarf Wärme [Pflichtangabe in Immobilienanzeigen] 145 kWh/(m²·a) Endenergiebedarf Strom [Pflichtangabe in Immobilienanzeigen] 7 kWh/(m²·a) Angaben zum EEWärmeG 6 Gebäudezonen Nutzung erneuerbarer Energien zur Deckung des Wärme- und Nr. Zone Fläche [m²] Anteil [%] Kältebedarfs auf Grund des Erneuerbare-Energien- Wärmegesetzes (EEWärmeG) 1 Schule 3965 100 2 Fernwärme 100 % 3 Art: Deckungsanteil: % 4 % 5 6 Ersatzmaßnahmen 7 7 Die Anforderungen des EEWärmeG werden durch die weitere Zonen in Anlage Ersatzmaßnahme nach § 7 Absatz 1 Nummer 2 EEWärmeG erfüllt. Die nach § 7 Absatz 1 Nummer 2 EEWärmeG verschärften Erläuterungen zum Berechnungsverfahren Anforderungswerte der EnEV sind eingehalten. Die Energieeinsparverordnung lässt für die Berechnung des Energiebedarfs in Verschärfter Anforderungswert vielen Fällen neben dem Berechnungsverfahren alternative Vereinfachungen zu, kWh/(m²·a) Primärenergiebedarf: die im Einzelfall zu unterschiedlichen Ergebnissen führen können. Insbesondere Die in Verbindung mit § 8 EEWärmeG um % wegen standardisierter Randbedingungen erlauben die angegebenen Werte keine verschärften Anforderungswerte der EnEV sind eingehalten. Rückschlüsse auf den tatsächlichen Energieverbrauch. Die ausgewiesenen Bedarfswerte sind spezifische Werte nach der EnEV pro Quadratmeter Verschärfter Anforderungswert Primärenergiebedarf: beheizte/gekühlte Nettogrundfläche. kWh/(m²·a) 1 2 siehe Fußnote 2 auf Seite 1 des Energieausweises 3 freiwillige siehe Fußnote 1 auf Seite 1 des Energieausweises 4 nur bei Neubau sowie bei Modernisierung im Fall des § 16 Absatz 1 Satz 3 EnEV 5 nur Hilfsenergiebedarf Angabe 6 nur bei Neubau 7 nur bei Neubau im Fall der Anwendung von § 7 Absatz 1 Nummer 2 EEWärmeG
ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude gemäß den §§ 16 ff. der Energieeinsparverordnung (EnEV) vom ¹ 18.11.2013 Registriernummer ² SN-2019-002494599 Erfasster Energieverbrauch des Gebäudes (oder: "Registriernummer wurde beantragt am ...") 3 Endenergieverbrauch Warmwasser enthalten Der Wert enthält den Stromverbrauch für Zusatzheizung Warmwasser Lüftung eingebaute Beleuchtung Kühlung Sonstiges Verbrauchserfassung Zeitraum Primär- Energieverbrauch Anteil Energieverbrauch Anteil Heizung Klima- Energieträger 4 energie- Wärme Warmwasser Strom [kWh] faktor von bis faktor [kWh] [kWh] [kWh] Primärenergieverbrauch dieses Gebäudes kWh/(m²·a) Gebäudenutzung Erläuterungen zum Verfahren Vergleichswerte 3 Das Verfahren zur Ermittlung von Energieverbrauchskenn- Gebäudekategorie/ Flächen- werten ist durch die Energieeinsparverordnung vorgegeben. Nutzung anteil Heizung und Strom Die Werte sind spezifische Werte pro Quadratmeter Warmwasser beheizte/gekühlte Nettogrundfläche. Der tatsächliche Energieverbrauch eines Gebäudes weicht insbesondere wegen des Witterungseinflusses und sich ändernden Nutzerverhaltens von den angegebenen Kennwerten ab. 1 2 siehe Fußnote 2 auf Seite 1 des Energieausweises 3 veröffentlicht siehe Fußnote 1 auf Seite 1 des Energieausweises unter www.bbsr-energieeinsparung.de durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung im Einvernehmen mit dem 4 gegebenenfalls auch Leerstandszuschläge in kWh Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude gemäß den §§ 16 ff. der Energieeinsparverordnung (EnEV) vom ¹ 18.11.2013 Registriernummer ² SN-2019-002494599 Empfehlungen des Ausstellers (oder: "Registriernummer wurde beantragt am ...") 4 Empfehlungen zur kostengünstigen Modernisierung Maßnahmen zur kostengünstigen Verbesserung der Energieeffizienz sind möglich nicht möglich Empfohlene Modernisierungsmaßnahmen empfohlen (freiwillige Angaben) geschätzte Bau- oder Maßnahmenbeschreibung in in als Kosten pro Nr. Zusammenhang Einzel- geschätzte eingesparte Anlagenteile einzelnen Schritten mit größerer maß- Amortisa- Kilowatt- tionszeit Modernisierung nahme stunde Endenergie weitere Empfehlungen auf gesondertem Blatt Hinweis: Modernisierungsempfehlungen für das Gebäude dienen lediglich der Information. Sie sind nur kurz gefasste Hinweise und kein Ersatz für eine Energieberatung. Genauere Angaben zu den Empfehlungen Weitere Informationen zur Gebäudeenergieeffizienz erhalten Sie auf sind erhältlich bei/unter: der Webseite des BBSR, www.bbsr-energieeinsparung.de Ergänzende Erläuterungen zu den Angaben im Energieausweis (Angaben freiwillig) 1 2 siehe Fußnote 1 auf Seite 1 des Energieausweises siehe Fußnote 2 auf Seite 1 des Energieausweises
ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude gemäß den §§ 16 ff. der Energieeinsparverordnung (EnEV) vom ¹ 18.11.2013 Erläuterungen 5 Angabe Gebäudeteil - Seite 1 Endenergiebedarf - Seite 2 Bei Nichtwohngebäuden, die zu einem nicht unerheblichen Anteil zu Der Endenergiebedarf gibt die nach technischen Regeln berechnete, Wohnzwecken genutzt werden, ist die Ausstellung des jährlich benötigte Energiemenge für Heizung, Warmwasser, eingebaute Energieausweises gemäß dem Muster nach Anlage 7 auf den Beleuchtung, Lüftung und Kühlung an. Er wird unter Standardklima und Gebäudeteil zu beschränken, der getrennt als Nichtwohngebäude zu Standardnutzungsbedingungen errechnet und ist ein Indikator für die behandeln ist (siehe im Einzelnen § 22 EnEV). Dies wird im Energieeffizienz eines Gebäudes und seiner Anlagentechik. Der Energieausweis durch die Angabe "Gebäudeteil" deutlich gemacht. Endenergiebedarf ist die Energiemenge, die dem Gebäude unter Annahme von standardisierten Bedingungen und unter Erneuerbare Energien - Seite 1 Berücksichtigung der Energieverluste zugeführt werden muss, damit die standardisierte Innentemperatur, der Warmwasserbedarf, die Hier wird darüber informiert, wofür und in welcher Art erneuerbare notwendige Lüftung und eingebaute Beleuchtung sichergestellt werden Energien genutzt werden. Bei Neubauten enthält Seite 2 (Angaben zum können. Ein kleiner Wert signalisiert einen geringen Bedarf und damit EEWärmeG) dazu weitere Angaben. eine hohe Energieeffizienz. Energiebedarf - Seite 2 Angaben zum EEWärmeG - Seite 2 Der Energiebedarf wird hier durch den Jahres-Primärenergiebedarf und Nach dem EEWärmeG müssen Neubauten in bestimmtem Umfang den Endenergiebedarf für die Anteile Heizung, Warmwasser, eingebaute erneuerbare Energien zur Deckung des Wärme- und Kältebedarfs Beleuchtung, Lüftung und Kühlung dargestellt. Diese Angaben werden nutzen. In dem Feld "Angaben zum EEWärmeG" sind die Art der rechnerisch ermittelt. Die angegebenen Werte werden auf der Grundlage eingesetzten erneuerbaren Energien und der prozentuale Anteil der der Bauunterlagen bzw. gebäudebezogener Daten und unter Annahme Pflichterfüllung abzulesen. Das Feld "Ersatzmaßnahmen" wird von standardisierten Randbedingungen (z.B. standardisierte Klimadaten, ausgefüllt, wenn die Anforderungen des EEWärmeG teilweise oder definiertes Nutzerverhalten, standardisierte Innentemperatur und innere vollständig durch Maßnahmen zur Einsparung von Energie erfüllt Wärmegewinne) berechnet. So lässt sich die energetische Qualität des werden. Die Angaben dienen gegenüber der zuständigen Behörde als Gebäudes unabhängig vom Nutzerverhalten und von der Wetterlage Nachweis des Umfangs der Pflichterfüllung durch die Ersatzmaßnahme beurteilen. Insbesondere wegen der standardisierten Randbedingungen und der Einhaltung der für das Gebäude geltenden verschärften erlauben die angegebenen Werte keine Rückschlüsse auf den Anforderungswerte der EnEV. tatsächlichen Energieverbrauch. Endenergieverbrauch - Seite 3 Primärenergiebedarf - Seite 2 Die Angaben zum Endenergieverbrauch von Wärme und Strom werden Der Primärenergiebedarf bildet die Energieeffizienz des Gebäudes ab. für das Gebäude auf der Basis der Abrechnungen von Heizkosten bzw. Er berücksichtigt neben der Endenergie auch die so genannte "Vorkette" der Abrechnungen von Energielieferanten ermittelt. Dabei werden die (Erkundung, Gewinnung, Verteilung, Umwandlung) der jeweils Energieverbrauchsdaten des gesamten Gebäudes und nicht der eingesetzten Energieträger (z.B. Heizöl, Gas, Strom, erneuerbare einzelnen Nutzeinheiten zugrunde gelegt. Die so ermittelten Werte sind Energien etc.). Ein kleiner Wert signalisiert einen geringen Bedarf und spezifische Werte pro Quadratmeter Nettogrundfläche nach der EnEV. damit eine hohe Energieeffizienz sowie eine die Ressourcen und die Der erfasste Energieverbrauch für die Heizung wird anhand der Umwelt schonende Energienutzung. Die angegebenen Vergleichswerte konkreten örtlichen Wetterdaten und mithilfe von Klimafaktoren auf geben für das Gebäude die Anforderungen der EnEV an, die zum einen deutschlandweiten Mittelwert umgerechnet. Die Angaben zum Zeitpunkt der Ausstellung des Energieausweises galt. Sie sind im Fall Endenergieverbrauch geben Hinweise auf die energetische Qualität des eines Neubaus oder einer Modernisierung des Gebäudes, die nach den Gebäudes. Ein kleiner Wert signalisiert einen geringen Verbrauch. Ein Vorgaben des § 9 Absatz 1 Satz 2 EnEV durchgeführt wird, einzuhalten. Rückschluss auf den künftig zu erwartenden Verbrauch ist jedoch nicht Bei Bestandsgebäuden dienen sie zur Orientierung hinsichtlich der möglich. Der tatsächliche Verbrauch einer Nutzungseinheit oder eines energetischen Qualität des Gebäudes. Zusätzlich können die mit dem Gebäudes weicht insbesondere wegen des Witterungseinflusses und Energiebedarf verbundenen CO2-Emissionen des Gebäudes freiwillig sich ändernden Nutzerverhaltens oder sich ändernder Nutzungen vom angegeben werden. angegebenen Endenergieverbrauch ab. Der Endwert der Skala zum Primärenergiebedarf beträgt, auf die Im Fall längerer Leerstände wird hierfür ein pauschaler Zuschlag Zehnerstelle gerundet, das Dreifache des Vergleichswerts "EnEV rechnerisch bestimmt und in die Verbrauchserfassung einbezogen. Ob Anforderungswert modernisieter Altbau" (140 % des "EnEV und inwieweit derartige Pauschalen in die Erfassung eingegangen sind, Anforderungswerts Neubau"). ist der Tabelle "Verbrauchserfassung" zu entnehmen. Wärmeschutz - Seite 2 Die Vergleichswerte ergeben sich durch die Beurteilung gleichartiger Gebäude. Kleinere Verbrauchswerte als der Vergleichswert signalisieren Die EnEV stellt bei Neubauten und bestimmten baulichen Änderungen eine gute energetische Qualität im Vergleich zum Gebäudebestand auch Anforderungen an die energetische Qualität aller dieses Gebäudetyps. Die Endwerte der beiden Skalen zum wärmeübertragenden Umfassungsflächen (Außenwände, Decken, Endenergieverbrauch betragen, auf die Zehnerstelle gerundet, das Fenster etc.) sowie bei Neubauten an den sommerlichen Wärmeschutz Doppelte des jeweiligen Vergleichswerts. (Schutz vor Überhitzung) eines Gebäudes. Primärenergieverbrauch - Seite 3 Pflichtangaben für Immobilienanzeigen - Seite 2 und 3 Der Primärenergieverbrauch geht aus dem für das Gebäude insgesamt Nach der EnEV besteht die Pflicht, in Immobilienanzeigen die in § 16a ermittelten Endenergieverbrauch für Wärme und Strom hervor. Wie der Absatz 1 genannten Angaben zu machen. Die dafür erforderlichen Primärenergiebedarf wird er mithilfe von Umrechnungsfaktoren ermittelt, Angaben sind dem Energieausweis zu entnehmen, je nach Ausweisart die die Vorkette der jeweils eingesetzten Energieträger berücksichtigen. der Seite 2 oder 3. 1 siehe Fußnote 1 auf Seite 1 des Energieausweises
ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude gemäß den §§ 16 ff. der Energieeinsparverordnung (EnEV) vom ¹ 18.11.2013 Registriernummer ² SN-2019-002494599 Aushang Gültig bis: 27.01.2029 (oder: "Registriernummer wurde beantragt am ...") Gebäude Hauptnutzung/ Schule Gebäudekategorie Adresse Zinzendorfstraße 4, 01069 Dresden Gebäudeteil Gebäude Baujahr Gebäude 1969 Nettogrundfläche 3965 m² Wesentliche Energieträger für Wärme aus KWK-Prozess mit fossilen Energieträger Heizung und Warmwasser Erneuerbare Energien Art: Fernwärme aus KWK-Prozess Verwendung: Heizung Primärenergiebedarf Primärenergiebedarf dieses Gebäudes 50 kWh/(m²·a) 0 100 200 300 400 500 600 ≥690 EnEV-Anforderungswert EnEV-Anforderungswert Neubau (Vergleichswert) modernisierter Altbau (Vergleichswert) Aufteilung Energiebedarf 200 Kühlung einschließlich Befeuchtung 160 Lüftung 120 Eingebaute Beleuchtung 80 Warmwasser 40 Heizung Nutzenergie Endenergie Primärenergie Aussteller Schirmer - Beratende Ingenieure GmbH Hartmut Schirmer Radeburger Straße 124 28.01.2019 01109 Dresden Ausstellungsdatum Unterschrift des Ausstellers 1 2 Bei nicht rechtzeitiger Zuteilung der Datum der angewendeten EnEV, gegebenenfalls angewendeten Änderungsverordnung zur EnEV Registriernummer (§ 17 Absatz 4 Satz 4 und 5 EnEV) ist das Datum der Antragstellung einzutragen; die Registriernummer ist nach deren Eingang nachträglich einzusetzen.