dena Energieausweis
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: Universitäts- und Landesbibliothek Düsseldorf“
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Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Klima-Gebäude-Check“ gestellt.
ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude gemäß den §§ 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) Gültig bis: 24.03.2024 1 Gebäude Hauptnutzung/ Institut für Lehre und Forschung (Hauptnutzung) Gebäudekategorie Adresse Universitätstrasse 1, 40225 Düsseldorf Gebäudeteil HHU Düsseldor Liegenschaft Baujahr Gebäude Gebäudefoto (freiwillig) 1974/1975/1977 Baujahr Wärmeerzeuger 1) 1974 Baujahr Klimaanlage 1) 1974 Nettogrundfläche 2) 258.754 m² Erneuerbare Energien Lüftung Anlass der Ausstellung Neubau Modernisierung Aushang bei öffentlichen Gebäuden des Energieausweises Vermietung/Verkauf (Änderung/Erweiterung) Sonstiges (freiwillig) Hinweise zu den Angaben über die energetische Qualität des Gebäudes Die energetische Qualität eines Gebäudes kann durch die Berechnung des Energiebedarfs unter standardisierten Randbedingungen oder durch die Auswertung des Energieverbrauchs ermittelt werden. Als Bezugsfläche dient die Nettogrundfläche. Der Energieausweis wurde auf der Grundlage von Berechnungen des Energiebedarfs erstellt. Die Ergebnisse sind auf Seite 2 dargestellt. Zusätzliche Informationen zum Verbrauch sind freiwillig. Diese Art der Ausstellung ist Pflicht bei Neubauten und bestimmten Modernisierungen. Die angegebenen Vergleichswerte sind die Anforderungen der EnEV zum Zeitpunkt der Erstellung des Energie- ausweises (Erläuterungen – siehe Seite 4). Der Energieausweis wurde auf der Grundlage von Auswertungen des Energieverbrauchs erstellt. Die Ergebnisse sind auf Seite 3 dargestellt. Die Vergleichswerte beruhen auf statistischen Auswertungen. Datenerhebung Bedarf/Verbrauch durch: Eigentümer Aussteller Dem Energieausweis sind zusätzliche Informationen zur energetischen Qualität beigefügt (freiwillige Angabe). Hinweise zur Verwendung des Energieausweises Der Energieausweis dient lediglich der Information. Die Angaben im Energieausweis beziehen sich auf das gesamte Gebäude oder den oben bezeichneten Gebäudeteil. Der Energieausweis ist lediglich dafür gedacht, einen überschlägigen Vergleich von Gebäuden zu ermöglichen. Aussteller 25.03.2014 Datum Unterschrift des Ausstellers 1) Mehrfachangaben möglich 2) Nettogrundfläche ist im Sinne der EnEV ausschließlich der beheizte/gekühlte Teil der Nettogrundfläche
ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude gemäß den §§ 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) Berechneter Energiebedarf des Gebäudes 2 Primärenergiebedarf „Gesamtenergieeffizienz“ Anforderungen gemäß EnEV 2) Für Energiebedarfsberechnungen Primärenergiebedarf verwendetes Verfahren Ist-Wert kWh/(m2 ·a) Anforderungswert kWh/(m2 ·a) Verfahren nach Anlage 2 Nr. 2 EnEV Mittlere Wärmedurchgangskoeffizienten eingehalten Verfahren nach Anlage 2 Nr. 3 EnEV („Ein-Zonen-Modell“) Sommerlicher Wärmeschutz (bei Neubau) eingehalten Vereinfachungen nach § 9 Abs. 2 EnEV Endenergiebedarf Jährlicher Endenergiebedarf in kWh/(m2 ·a) für Energieträger Heizung Warmwasser Eingebaute Lüftung 4) Kühlung einschl. Gebäude Beleuchtung Befeuchtung insgesamt Aufteilung Energiebedarf [kWh/(m2 ·a)] Heizung Warmwasser Eingebaute Lüftung 4) Kühlung einschl. Gebäude Beleuchtung Befeuchtung insgesamt Nutzenergie Endenergie Primärenergie Ersatzmaßnahmen 3) Gebäudezonen Anforderungen nach § 7 Nr. 2 EEWärmeG Nr. Zone Fläche [m2] Anteil [%] Die um 15% verschärften Anforderungswerte sind eingehalten. Anforderungen nach § 7 Nr. 2 i. V. m. § 8 EEWärmeG Die Anforderungswerte der EnEV sind um % verschärft. Primärenergiebedarf Verschärfter Anforderungswert kWh/(m2 ·a) Wärmeschutzanforderungen Die verschärften Anforderungswerte sind eingehalten. Weitere Zonen in Anlage Erläuterungen zum Berechnungsverfahren Die Energieeinsparverordnung lässt für die Berechnung des Energiebedarfs in vielen Fällen neben dem Berechnungsverfahren alternative Vereinfachungen zu, die im Einzelfall zu unterschiedlichen Ergebnissen führen können. Insbesondere wegen standardisierter Randbedingun- gen erlauben die angegebenen Werte keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Energieverbrauch. Die ausgewiesenen Bedarfswerte sind spezifische Werte nach der EnEV pro Quadratmeter beheizte / gekühlte Nettogrundfläche. 1) Freiwillige Angabe 2) bei Neubau sowie bei Modernisierung im Fall des § 16 Abs. 1 Satz 2 EnEV 3) nur bei Neubau im Falle der Anwendung von § 7 Nr. 2 Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz 4) nur Hilfsenergiebedarf
ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude gemäß den §§ 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) Universitätstrasse 1, 40225 Düsseldorf Erfasster Energieverbrauch des Gebäudes HHU Düsseldor Liegenschaft 3 Heizenergieverbrauchskennwert (einschließlich Warmwasser) Dieses Gebäude 194 kWh/(m²·a) 0 20 40 60 80 100 120 140 160 180 ≥210 Vergleichswert in dieser Gebäudekategorie für Heizung und Warmwasser Stromverbrauchskennwert Dieses Gebäude 83 kWh/(m²·a) 0 20 40 60 80 100 ≥130 Vergleichswert in dieser Gebäudekategorie für Strom Der Wert enthält den Stromverbrauch für: Zusatzheizung Warmwasser Lüftung eingebaute Beleuchtung Kühlung Sonstiges: Labortec Verbrauchserfassung – Heizung und Warmwasser Energieträger Zeitraum Energie- Anteil Klima- Energieverbrauchskennwert in kWh/(m2 ·a) verbrauch Warmwasser faktor (zeitlich bereinigt, klimabereinigt) von bis [kWh] [kWh] Heizung Warmwasser Kennwert Fernwärme 01.01.2011 31.12.2011 36.834.720 1.841.736 1,33 180,0 7,0 187,0 Fernwärme 01.01.2012 31.12.2012 42.800.600 2.140.030 1,20 189,0 8,0 197,0 Fernwärme 01.01.2013 31.12.2013 44.943.000 2.247.150 1,14 188,0 9,0 197,0 Durchschnitt 194 Verbrauchserfassung – Strom Gebäudenutzung Zeitraum Ablesewert Kennwert Gebäudekategorie % von bis [kWh] [kWh/(m2 ·a)] oder Nutzung, ggf. % mit Prozentanteil 01.01.2011 31.12.2011 20.327.790 % 01.01.2012 31.12.2012 22.195.940 83 Sonderzonen 01.01.2013 31.12.2013 21.970.160 Erläuterungen zum Verfahren Das Verfahren zur Ermittlung von Energieverbrauchskennwerten ist durch die Energieeinsparverordnung vorgegeben. Die Werte sind spezi- fische Werte pro Quadratmeter beheizte / gekühlte Nettogrundfläche. Der tatsächliche Verbrauch eines Gebäudes weicht insbesondere wegen des Witterungseinflusses und sich ändernden Nutzerverhaltens von den angegebenen Kennwerten ab. 1) Veröffentlicht im Bundesanzeiger/Internet durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude gemäß den §§ 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) Erläuterungen 4 Energiebedarf – Seite 2 Der Energiebedarf wird in diesem Energieausweis durch den Jahres-Primärenergiebedarf und den Endenergiebedarf für die Anteile Heizung, Warmwasser, eingebaute Beleuchtung, Lüftung und Kühlung dargestellt. Diese Angaben werden rechnerisch ermittelt. Die angegebenen Werte werden auf der Grundlage der Bauunterlagen bzw. gebäudebezogener Daten und unter Annahme von standardisierten Randbedingungen (z. B. standardisierte Klimadaten, definiertes Nutzer- verhalten, standardisierte Innentemperatur und innere Wärmegewinne usw.) berechnet. So lässt sich die energetische Qualität des Gebäudes unabhängig vom Nutzerverhalten und der Wetterlage beurteilen. Insbesondere wegen standardi- sierter Randbedingungen erlauben die angegebenen Werte keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Energieverbrauch. Primärenergiebedarf – Seite 2 Der Primärenergiebedarf bildet die Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes ab. Er berücksichtigt neben der Endenergie auch die so genannte „Vorkette“ (Erkundung, Gewinnung, Verteilung, Umwandlung) der jeweils eingesetzten Energie- träger (z. B. Heizöl, Gas, Strom, erneuerbare Energien etc.). Kleine Werte signalisieren einen geringen Bedarf und damit eine hohe Energieeffizienz und eine die Ressourcen und die Umwelt schonende Energienutzung. Die angegebenen Vergleichswerte geben für das Gebäude die Anforderungen der Energieeinsparverordnung an, die zum Zeitpunkt der Erstellung des Energieausweises galt. Sie sind im Falle eines Neubaus oder der Modernisierung des Gebäudes nach § 9 Abs. 1 Satz 2 EnEV einzuhalten. Bei Bestandsgebäuden dienen sie der Orientierung hinsichtlich der energetischen Qualität des Gebäudes. Zusätzlich können die mit dem Energiebedarf verbundenen CO2-Emissionen des Gebäudes frei- willig angegeben werden. Der Skalenendwert des Bandtachometers beträgt, auf die Zehnerstelle gerundet, das Dreifache des Vergleichswerts „EnEV Anforderungswert modernisierter Altbau“ (140 % des „EnEV Anforderungswerts Neubau“). Wärmeschutz – Seite 2 Die Energieeinsparverordnung stellt bei Neubauten und bestimmten baulichen Änderungen auch Anforderungen an die energetische Qualität aller wärmeübertragenden Umfassungsflächen (Außenwände, Decken, Fenster etc.) sowie bei Neubauten an den sommerlichen Wärmeschutz (Schutz vor Überhitzung) eines Gebäudes. Endenergiebedarf – Seite 2 Der Endenergiebedarf gibt die nach technischen Regeln berechnete, jährlich benötigte Energiemenge für Heizung, Warmwasser, eingebaute Beleuchtung, Lüftung und Kühlung an. Er wird unter Standardklima und Standardnutzungs- bedingungen errechnet und ist ein Maß für die Energieeffizienz eines Gebäudes und seiner Anlagentechnik. Der End- energiebedarf ist die Energiemenge, die dem Gebäude bei standardisierten Bedingungen unter Berücksichtigung der Energieverluste zugeführt werden muss, damit die standardisierte Innentemperatur, der Warmwasserbedarf, die notwen- dige Lüftung und eingebaute Beleuchtung sichergestellt werden können. Kleine Werte signalisieren einen geringen Bedarf und damit eine hohe Energieeffizienz. Heizenergie- und Stromverbrauchskennwert (Energieverbrauchskennwerte) – Seite 3 Der Heizenergieverbrauchskennwert (einschließlich Warmwasser) wird für das Gebäude auf der Basis der Erfassung des Verbrauchs ermittelt. Das Verfahren zur Ermittlung von Energieverbrauchskennwerten ist durch die Energieeinsparver- ordnung vorgegeben. Die Werte sind spezifische Werte pro Quadratmeter Nettogrundfläche nach der Energieeinsparver- ordnung. Über Klimafaktoren wird der erfasste Energieverbrauch hinsichtlich der örtlichen Wetterdaten auf ein standardi- siertes Klima für Deutschland umgerechnet. Der ausgewiesene Stromverbrauchskennwert wird für das Gebäude auf der Basis der Erfassung des Verbrauchs oder der entsprechenden Abrechnung ermittelt. Die Energieverbrauchskennwerte geben Hinweise auf die energetische Qualität des Gebäudes. Kleine Werte signalisieren einen geringen Verbrauch. Ein Rückschluss auf den künftig zu erwartenden Verbrauch ist jedoch nicht möglich. Der tatsächliche Verbrauch einer Nutzungseinheit oder eines Gebäudes weicht insbesondere wegen des Witterungseinflusses und sich ändernden Nutzerverhaltens oder sich ändernder Nutzungen vom angegebenen Energieverbrauchskennwert ab. Die Vergleichswerte ergeben sich durch die Beurteilung gleichartiger Gebäude. Kleinere Verbrauchswerte als der Ver- gleichswert signalisieren eine gute energetische Qualität im Vergleich zum Gebäudebestand dieses Gebäudetyps. Die Vergleichswerte werden durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie bekannt gegeben. Die Skalenendwerte der Bandtachometer betragen, auf die Zehnerstelle gerundet, das Doppelte des jeweiligen Vergleichswerts.
Modernisierungsempfehlungen zum Energieausweis gemäß § 20 Energieeinsparverordnung (EnEV) Gebäude Adresse/ Universitätstrasse 1, 40225 Düsseldorf Hauptnutzung/ Institut für Lehre und Gebäudeteil HHU Düsseldor Liegenschaft Gebäudekategorie Forschung (Hauptnutzung) Empfehlungen zur kostengünstigen Modernisierung Maßnahmen zur kostengünstigen sind möglich Verbesserung der Energieeffizienz sind nicht möglich Empfohlene Modernisierungsmaßnahmen Nr. Bau- oder Anlagenteile Maßnahmenbeschreibung 1 Technische Anlagen Monitoring der technischen Anlagen 2 Hinweis Umfangreiche Sanierung im Rahmen des 3 Hochschulmodernisierungsprogramms geplant! Weitere Empfehlungen auf gesondertem Blatt Hinweis: Modernisierungsempfehlungen für das Gebäude dienen lediglich der Information. Sie sind nur kurz gefasste Hinweise und kein Ersatz für eine Energieberatung. Beispielhafter Variantenvergleich (Angaben freiwillig) Ist-Zustand Modernisierungsvariante 1 Modernisierungsvariante 2 Modernisierung gemäß Nummern: Primärenergiebedarf [kWh/(m2 ·a)] 0 Einsparung gegenüber Ist-Zustand [%] Endenergiebedarf [kWh/(m2 ·a)] 0 Einsparung gegenüber Ist-Zustand [%] CO2-Emissionen [kg/(m2 ·a)] Einsparung gegenüber Ist-Zustand [%] Aussteller 25.03.2014 Datum Unterschrift des Ausstellers