Energiebelieferung der Universität Heidelberg

- Wie viel Energie (v.a. Wärme und Strom) verbraucht die Universität insgesamt pro Jahr?
- Wie viel zahlt die Universität pro Jahr für die Energieversorgung?
- In welcher Form haben Sie die Aufträge vergeben? In öffentlichen Ausschreibungen?
- Was sind die Kriterien für die Vergabe? Inwieweit berücksichtigen Sie Aspekte der Nachhaltigkeit und des Umwelt- / Klimaschutzes?
- Wie lang sind die Vertragslaufzeiten? Besteht nur ein Liefervertrag oder bestehen mehrere parallel?
- Mit welchen Unternehmen und über welche Energiemengen wurden die Verträge jeweils geschlossen?

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    3. Juni 2020
  • Frist
    3. Juli 2020
  • Kosten dieser Information:
    121,95 Euro
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Julian Pascal Beier
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Wie vie…
An Universität Heidelberg Details
Von
Julian Pascal Beier
Betreff
Energiebelieferung der Universität Heidelberg [#187945]
Datum
3. Juni 2020 20:22
An
Universität Heidelberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Wie viel Energie (v.a. Wärme und Strom) verbraucht die Universität insgesamt pro Jahr? - Wie viel zahlt die Universität pro Jahr für die Energieversorgung? - In welcher Form haben Sie die Aufträge vergeben? In öffentlichen Ausschreibungen? - Was sind die Kriterien für die Vergabe? Inwieweit berücksichtigen Sie Aspekte der Nachhaltigkeit und des Umwelt- / Klimaschutzes? - Wie lang sind die Vertragslaufzeiten? Besteht nur ein Liefervertrag oder bestehen mehrere parallel? - Mit welchen Unternehmen und über welche Energiemengen wurden die Verträge jeweils geschlossen?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier Anfragenr: 187945 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187945 Postanschrift Julian Pascal Beier << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier
Universität Heidelberg
Ihre Anfrage nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz Sehr geehrter Herr Beier, wir bestätigen den Eingang Ihrer…
Von
Universität Heidelberg
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz
Datum
4. Juni 2020 18:23
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Beier, wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage bei uns. Nach Prüfung kommen wir erneut auf Sie zu. Mit freundlichen Grüßen

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Universität Heidelberg
Sehr geehrter Herr Beier, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 03.06.2020. Wie von Ihnen erbeten möchten wir Sie hierm…
Von
Universität Heidelberg
Betreff
Ihre Anfrage zur Energiebelieferung der Universität Heidelberg [#187945]
Datum
29. Juni 2020 12:58
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Beier, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 03.06.2020. Wie von Ihnen erbeten möchten wir Sie hiermit zunächst darüber informieren, dass mit der Zusammenstellung der von Ihnen angeforderten Daten ein Verwaltungsaufwand von voraussichtlich 3 Arbeitsstunden verbunden ist. Unter Berücksichtigung der dienst- oder tarifrechtlichen Eingruppierung der betreffenden Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in der Universitätsverwaltung belaufen sich die Personalkosten hierfür gemäß Ziffer 2.1 der VwV Kostenfestlegung Baden-Württemberg vom 2. November 2018 (GABl. S. 716) auf insgesamt 121,95 €. Diese wären gemäß § 10 Abs. 1 LIFG von Ihnen zu erstatten. Wir bitten Sie hiermit um Erklärung, ob Sie den Antrag weiterverfolgen möchten. Sofern wir von Ihnen nicht innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe dieser Aufforderung Nachricht erhalten, gilt der Antrag gemäß § 10 Abs. 2 Satz 2 LIFG BW als zurückgenommen. Mit freundlichen Grüßen