Energieeffizienz der Geäude der Staatskanzlei

Ich möchte ich Sie bitten, mir pro Liegenschaft der Bayrischen Staatskanzlei mitzuteilen,
- ob die darauf befindlichen Gebäude energetisch klassifiziert sind
- wenn ja, in welche Klasse sie eingeordnet sind
- wenn nein, ob eine Einordnung angedacht und bis wann umgesetzt ist.

Ich benötige diese Daten im Rahmen einer Recherche zur Umweltverträglichkeit der Bundesdeutschen Landesverwaltungen im Vergleich zu US-Amerikanischen.

Diese Anfrage ergeht im Nachgang zur
Pressemitteilungen
Energieeffizienz bei staatlichen Gebäuden
14. Juli 2021

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. März 2023
  • Frist
    19. April 2023
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Alfred Schmidt
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich möchte ich Sie bitten, mir pro…
An Bayerische Staatskanzlei Details
Von
Alfred Schmidt
Betreff
Energieeffizienz der Geäude der Staatskanzlei [#273296]
Datum
16. März 2023 23:31
An
Bayerische Staatskanzlei
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich möchte ich Sie bitten, mir pro Liegenschaft der Bayrischen Staatskanzlei mitzuteilen, - ob die darauf befindlichen Gebäude energetisch klassifiziert sind - wenn ja, in welche Klasse sie eingeordnet sind - wenn nein, ob eine Einordnung angedacht und bis wann umgesetzt ist. Ich benötige diese Daten im Rahmen einer Recherche zur Umweltverträglichkeit der Bundesdeutschen Landesverwaltungen im Vergleich zu US-Amerikanischen. Diese Anfrage ergeht im Nachgang zur Pressemitteilungen Energieeffizienz bei staatlichen Gebäuden 14. Juli 2021
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Alfred Schmidt Anfragenr: 273296 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/273296/ Postanschrift Alfred Schmidt << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Alfred Schmidt

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Bayerische Staatskanzlei
Anfrage zur Energieeffizienz der Gebäude der Staatskanzlei Die Gebäude sind energetisch nicht klassifiziert, da si…
Von
Bayerische Staatskanzlei
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage zur Energieeffizienz der Gebäude der Staatskanzlei
Datum
31. März 2023
Status
Anfrage abgeschlossen
197,0 KB
Die Gebäude sind energetisch nicht klassifiziert, da sie unter Denkmalschutz stehen. Eine künftige Klassifizierung ist nicht angedacht. Auch ohne Klassifizierung wird der Energieeffizienz ein hoher Stellenwert eingeräumt und durch den Einsatz von z.B.Wärmerückgewinnung, Photovoltaik, oder Einsparungen bei der Raumtemperatur umgesetzt. (Anmerkung des Fragenden: Dach voll PV während Gebäude unter Denkmalschutz steht? Effizienzsteigerung durch PV?)