Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Guten Tag,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Sämtliche Kommunikation, mit der das BMBF mit der Sache befasst wurde (Anfragen aus dem BMF, BK oder der BReg, soweit diese dem BMBF vorliegen)
2. Sämtliche Kommunikation, die im Zusammenhang mit der Abstimmung darüber steht, auf welchem Weg die Zahlung die Studierenden erreichen soll (ich bitte, insbesondere die Kommunikation mit dem Deutschen Studentenwerk, den Ländern und sönstigen beteiligten Körperschaften offenzulegen)
3. Welche Maßnahmen ergriff die Leitung des Hauses, Frau Bettina Stark-Watzinger, um die Umsetzung zu initiieren, zu überwachen, zu beschleunigen und allgemein zu überprüfen (sämtliche Kommunikation)?
4. Welches Referat bearbeitet diese Angelegenheit federführend? Welche Referate zeichnen mit?
5. Welche Probleme traten im Laufe der "Bearbeitung", also ab Befassung des BMBF bis zum Tag der Antragstellung auf, die zu einem Verzug der Auszahlung beitrugen? Gemeint sind alle kausalen Hindernisse, die die Auszahlung verzögern.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
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Anfragenr: 267935
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