Energiegeld für Studierende

1. Sämtliche Kommunikation, mit der das BMBF mit der Sache befasst wurde (Anfragen aus dem BMF, BK oder der BReg, soweit diese dem BMBF vorliegen)

2. Sämtliche Kommunikation, die im Zusammenhang mit der Abstimmung darüber steht, auf welchem Weg die Zahlung die Studierenden erreichen soll (ich bitte, insbesondere die Kommunikation mit dem Deutschen Studentenwerk, den Ländern und sönstigen beteiligten Körperschaften offenzulegen)

3. Welche Maßnahmen ergriff die Leitung des Hauses, Frau Bettina Stark-Watzinger, um die Umsetzung zu initiieren, zu überwachen, zu beschleunigen und allgemein zu überprüfen (sämtliche Kommunikation)?

4. Welches Referat bearbeitet diese Angelegenheit federführend? Welche Referate zeichnen mit?

5. Welche Probleme traten im Laufe der "Bearbeitung", also ab Befassung des BMBF bis zum Tag der Antragstellung auf, die zu einem Verzug der Auszahlung beitrugen? Gemeint sind alle kausalen Hindernisse, die die Auszahlung verzögern.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    17. Januar 2023
  • Frist
    21. Februar 2023
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Sämtliche Kommunikation, mit der d…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
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Betreff
Energiegeld für Studierende [#267935]
Datum
17. Januar 2023 08:58
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wird verschickt...
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Sämtliche Kommunikation, mit der das BMBF mit der Sache befasst wurde (Anfragen aus dem BMF, BK oder der BReg, soweit diese dem BMBF vorliegen) 2. Sämtliche Kommunikation, die im Zusammenhang mit der Abstimmung darüber steht, auf welchem Weg die Zahlung die Studierenden erreichen soll (ich bitte, insbesondere die Kommunikation mit dem Deutschen Studentenwerk, den Ländern und sönstigen beteiligten Körperschaften offenzulegen) 3. Welche Maßnahmen ergriff die Leitung des Hauses, Frau Bettina Stark-Watzinger, um die Umsetzung zu initiieren, zu überwachen, zu beschleunigen und allgemein zu überprüfen (sämtliche Kommunikation)? 4. Welches Referat bearbeitet diese Angelegenheit federführend? Welche Referate zeichnen mit? 5. Welche Probleme traten im Laufe der "Bearbeitung", also ab Befassung des BMBF bis zum Tag der Antragstellung auf, die zu einem Verzug der Auszahlung beitrugen? Gemeint sind alle kausalen Hindernisse, die die Auszahlung verzögern.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 267935 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/267935/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Guten Tag, ich bat um Zuleitung einer Empfangsbestätigung in der o.g. Sache. Bitte holen Sie dies nunmehr unverz…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Energiegeld für Studierende [#267935]
Datum
23. Januar 2023 16:08
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bat um Zuleitung einer Empfangsbestätigung in der o.g. Sache. Bitte holen Sie dies nunmehr unverzüglich nach. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 267935 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/267935/

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Bundesministerium für Bildung und Forschung
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihren Antrag auf Informationszugang vom 17.01.2023 zur En…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
AW: Energiegeld für Studierende
Datum
30. Januar 2023 19:21
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihren Antrag auf Informationszugang vom 17.01.2023 zur Energiepreispauschale für Studierende sowie (Berufs-)Fachschülerinnen und Fachschüler. Für die Bearbeitung Ihres Antrags werden voraussichtlich Gebühren erhoben werden. Gem. § 10 Abs. 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) werden für Leistungen nach dem IFG Gebühren und Auslagen erhoben, wenn es sich nicht lediglich um die Erteilung einer einfachen Auskunft handelt. Letzteres ist hier nicht der Fall. Nach erster kursorischer Durchsicht wird für die Zusammenstellung der beantragten Unterlagen (Sichtung, Sortierung und Prüfung der Unterlagen, eventuelle Durchführung von Drittbeteiligungsverfahren sowie die anschließende Aussonderung entsprechender Daten, Aufbereitung für die Bereitstellung etc.) derzeit von einem erhöhten Verwaltungsaufwand ausgegangen. Für die weitere Bearbeitung Ihres Antrags, insbesondere für die ggf. erforderliche Zustellung eines Gebührenbescheids, benötige ich daher Ihre zustellungsfähige Anschrift. Bitte teilen Sie mir bis zum 11.02.2023 Ihren vollständigen Namen sowie eine zustellungsfähige Adresse mit. Ich werde zunächst Ihre Rückmeldung abwarten, ehe ich weitere, notwendige Verfahrensschritte zur Bearbeitung Ihren Antrags auf Informationszugang einleite. Sollte mir bis zu dem vorstehenden Zeitpunkt keine zustellungsfähige Anschrift vorliegen, gehe ich davon aus, dass Sie Ihren Antrag nicht aufrecht erhalten wollen. Sobald mir Ihre zustellfähige Adresse vorliegt, werde ich Sie über die zu erwartenden Kosten und das weitere Verfahren unterrichten. Mit freundlichen Grüßen