Energiespeicher/Stromspeicher

Ich möchte gern wissen, wie der aktuelle Stand an nutzbaren und im Einsatz befindlichen öffentlichen (nicht in Privathaushalen befindlichen) Stromspeichern ist, die Überschuss-Strom speichern können, um diesen in Zeiten geringer Produktion aus Wind und PV wieder ins öffentliche Netz zurückzuspeisen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    30. Januar 2022
  • Frist
    2. März 2022
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich möchte gern w…
An Deutsche Energie-Agentur GmbH Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Energiespeicher/Stromspeicher [#239245]
Datum
30. Januar 2022 23:17
An
Deutsche Energie-Agentur GmbH
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich möchte gern wissen, wie der aktuelle Stand an nutzbaren und im Einsatz befindlichen öffentlichen (nicht in Privathaushalen befindlichen) Stromspeichern ist, die Überschuss-Strom speichern können, um diesen in Zeiten geringer Produktion aus Wind und PV wieder ins öffentliche Netz zurückzuspeisen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 239245 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/239245/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Deutsche Energie-Agentur GmbH
Sehr Antragsteller/in vorab vielen Dank für Ihre Frage. Ich muss Ihnen jedoch leider mitteilen, dass uns diese I…
Von
Deutsche Energie-Agentur GmbH
Betreff
AW: Energiespeicher/Stromspeicher [#239245]
Datum
31. Januar 2022 12:51
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in vorab vielen Dank für Ihre Frage. Ich muss Ihnen jedoch leider mitteilen, dass uns diese Informationen als Deutsche Energie-Agentur nicht vorliegen. Wir sind eine privatwirtschaftliche Projektgesellschaft und keine Verbraucherzentrale, sowie kein Verband. Ich würde Ihnen raten die angeforderten Information beim Bundesverband Energiespeicher Systeme e. V. anzufragen. Sollte sie weitere Fragen haben, stehe ich Ihnen natürlich jederzeit gerne zur Verfügung. Sie erreichen mich unter den Kontaktdaten in meiner Signatur. Beste Grüße,