Energieverbrauch im Kanzleramt

Anfrage an: Bundeskanzleramt

Guten Tag << Antragsteller:in >>

nach dem Appell von Ihnen und von unserem Bundespräsidenten im Zusammenhang mit der Ukraine-Krise habe ich mich entschlossen mein Büro im März diesen Jahres nicht zu beheizen. Mit der entsprechenden Kleidung und Bewegung ist mir das auch ganz gut gelungen. Von Vorteil war da mit Sicherheit, dass meine Eltern schon früher sehr sparsam sein mussten und ich deshalb schon damals mit niedrigen Raumtemperaturen in den Wohnräumen umgehen lernen durfte.
Nachdem sich aber einige meiner Mitarbeiter über die geringen Temperaturen im Büro beschwert haben, empfahl ich diesen Kniebeugen zu machen und in die Hände zu klatschen, wie es Frau Merkel vorgeschlagen hatte. Meine Arbeitskollegen sind jedoch der Ansicht, dass diese Maßnahmen nicht mehr zeitgemäß seien. Deshalb meine Frage: Haben Sie seit dem Regierungswechsel auch ein neues workout-Programm für die Mitarbeiter des Kanzleramtes entwickelt, das ich für meine Mitarbeiter übernehmen kann?

Nun aber zu meiner eigentlichen Frage:
Ich gehe davon aus, dass auch der Bundeskanzleramt entsprechende Energiesparmaßnahmen durchgeführt hat. Wie hoch war der Energieverbrauch des Kanzleramts im März 2022. Und wie hoch war der Referenzwert im März der letzten 5 Jahre?

Zudem würde mich natürlich interessieren, welche Energiequelle Sie zum Beheizen des Bundeskanzleramts nutzen?

Vielen Dank für Ihre Zeit. Wenn wir alle an einem Strang ziehen, dann können wir sehr viel Energie einsparen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    31. März 2022
  • Frist
    3. Mai 2022
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Guten Tag Herr Sc…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Energieverbrauch im Kanzleramt [#245178]
Datum
31. März 2022 23:08
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Guten Tag Herr Scholz, nach dem Appell von Ihnen und von unserem Bundespräsidenten im Zusammenhang mit der Ukraine-Krise habe ich mich entschlossen mein Büro im März diesen Jahres nicht zu beheizen. Mit der entsprechenden Kleidung und Bewegung ist mir das auch ganz gut gelungen. Von Vorteil war da mit Sicherheit, dass meine Eltern schon früher sehr sparsam sein mussten und ich deshalb schon damals mit niedrigen Raumtemperaturen in den Wohnräumen umgehen lernen durfte. Nachdem sich aber einige meiner Mitarbeiter über die geringen Temperaturen im Büro beschwert haben, empfahl ich diesen Kniebeugen zu machen und in die Hände zu klatschen, wie es Frau Merkel vorgeschlagen hatte. Meine Arbeitskollegen sind jedoch der Ansicht, dass diese Maßnahmen nicht mehr zeitgemäß seien. Deshalb meine Frage: Haben Sie seit dem Regierungswechsel auch ein neues workout-Programm für die Mitarbeiter des Kanzleramtes entwickelt, das ich für meine Mitarbeiter übernehmen kann? Nun aber zu meiner eigentlichen Frage: Ich gehe davon aus, dass auch der Bundeskanzleramt entsprechende Energiesparmaßnahmen durchgeführt hat. Wie hoch war der Energieverbrauch des Kanzleramts im März 2022. Und wie hoch war der Referenzwert im März der letzten 5 Jahre? Zudem würde mich natürlich interessieren, welche Energiequelle Sie zum Beheizen des Bundeskanzleramts nutzen? Vielen Dank für Ihre Zeit. Wenn wir alle an einem Strang ziehen, dann können wir sehr viel Energie einsparen. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 245178 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245178/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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