Energieverbrauch Schulen

Anfrage an: Landeshauptstadt Kiel

Den Strommix, der bei Kieler Schulen ankommt, den Anteil an LEDs oder Energiesparlampen der Kieler Schulen und den Energieverbrauch von Kieler Schulen

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    19. Januar 2024
  • Frist
    21. Februar 2024
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Den Strommix, der bei Kieler Schulen …
An Landeshauptstadt Kiel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Energieverbrauch Schulen [#297825]
Datum
19. Januar 2024 21:25
An
Landeshauptstadt Kiel
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den Strommix, der bei Kieler Schulen ankommt, den Anteil an LEDs oder Energiesparlampen der Kieler Schulen und den Energieverbrauch von Kieler Schulen
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 297825 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/297825/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landeshauptstadt Kiel
Sehr << Antragsteller:in >> entsprechend Ihres Antrags vom 19.01.2024 gemäß § 4 Abs. 1 Informationszu…
Von
Landeshauptstadt Kiel
Betreff
Anfrage gem IZG-SH | Energieverbrauch Schulen (#297825)
Datum
6. Februar 2024 09:40
Status
Warte auf Antwort
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4,6 KB


Sehr << Antragsteller:in >> entsprechend Ihres Antrags vom 19.01.2024 gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH antworte ich Ihnen stellvertretend für die beteiligten Stellen der LH Kiel auf Ihre Fragen fristgerecht (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG) wie folgt: Die Kieler Schulen werden von den Stadtwerken Kiel AG mit Strom versorgt. Die Stadtwerke Kiel AG informieren detailliert über den folgenden Link auf ihrer Homepage über den Strommix: https://www.stadtwerke-kiel.de/privatkunden/service-beratung/infos-und-tipps/kieler-strommix Die Kieler Schulen werden über den "Energieträger Mix Kieler Stadtwerke AG" (s.u. Abbildung unteres linkes Kreisdiagramm) beliefert. Der Anteil an LED-Beleuchtung und Energiesparlampen kann nur geschätzt wiedergegeben werden, da an LED-Beleuchtungssanierungen verschiedene Abteilungen beteiligt sind und Energiesparlampen je nach Defekten fortlaufend sowohl von unterschiedliche Akteuren vor Ort als auch zentral durch das Gebäudemanagement der LHK Immobilienwirtschaft für ganze Liegenschaften ausgetauscht werden. Grundsätzlich gilt, dass im Bedarfsfalle von Reparatur oder Ersatz Energiesparlampen/ LED-Leuchtmittel eingebracht werden, sofern es die technische ELT-Ausstattung des Gebäudes zulässt. Im Weiteren werden die Kieler Schulen nach und nach im Rahmen einer sukzessiven vollständigen Umrüstung mit LED-Beleuchtung ausgestattet. Schulen, welche über das Bauprogramm der LH Kiel vollständig baulich und technisch saniert werden, erhalten grundsätzlich eine LED-Beleuchtung bzw. vergleichbare Ausstattungen nach aktuellem technischen Standard. Aktuell liegt an den Kieler Schulen der Anteil von Energiesparlampen insgesamt bei ca. 50%, davon liegt der Anteil von LED-Beleuchtung bei 15%. Der Stromverbrauch aller Kieler Schulen beläuft sich für das Jahr 2022 auf insgesamt 7.881.408,52 kWh. [cid:image001.jpg@01DA58E0.7989E610] Quelle: Stadtwerke Kiel AG Mit freundlichen Grüßen

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Sehr [geschwärzt], Vielen Dank für Ihre Nachricht, das ist wirklich sehr interessant! Es gibt keinen aktuelleren S…
An Landeshauptstadt Kiel Details
Von
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Betreff
AW: Anfrage gem IZG-SH | Energieverbrauch Schulen (#297825) [#297825]
Datum
6. Februar 2024 13:56
An
Landeshauptstadt Kiel
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], Vielen Dank für Ihre Nachricht, das ist wirklich sehr interessant! Es gibt keinen aktuelleren Strommix von 2022? Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 297825 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]