Sehr
<< Antragsteller:in >>
Sie haben mit Nachricht vom 19. April 2023 (unser Az.: A34/1010001001-IF30617) eine Anfrage nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an das Statistische Bundesamt gerichtet.
In dieser bitten Sie um die Zusendung der folgenden Informationen, wir zitieren:
"Eine Liste der Energieverbräuche von Deutschland aufgeschlüsselt nach:
-> Energieträger
-> Wirtschaftszweig
-> Kreis (NUTS Code)."
Wir antworten Ihnen nach Rücksprache innerhalb des Hauses hierzu wie folgt:
Die von Ihnen beantragten Informationen stehen, soweit sie zur Verfügung gestellt werden können, bereits im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes für die Öffentlichkeit bereit.
Folgende Informationen können kostenfrei auf unseren Internetseiten abgerufen werden:
1. Regionaldatenbank Deutschland
Unter dem Code 43531 können die Energieverbräuche der Industrie nach Energieträgern und Kreise und kreisfreien Städten abgerufen werden (siehe u.a. Link).
Letztes Berichtsjahr ist 2021.
https://www.regionalstatistik.de/genesis/online?operation=statistic&levelindex=0&levelid=1681900729166&code=43531#abreadcrumb
2. Genesis-Online
In unserer Genesis-online Datenbank können unter dem Code 43531 die Energieverbräuche der Industrie nach Energieträgern und Wirtschaftszweigen für Deutschland abgerufen werden (siehe u.a. Link).
Letztes Berichtsjahr ist 2021.
https://www-genesis.destatis.de/genesis/online?operation=statistic&levelindex=0&levelid=1681900898337&code=43531#abreadcrumb
Hinsichtlich der gewünschten Kombination der angefragten Informationen (Energieträger/Wirtschaftszweige/Kreise) müssen wir Ihren Antrag ablehnen.
Diese wäre von den Daten her sehr "kleinteilig", das bedeutet, dass in den überwiegenden Fällen nur Einzelangaben zur Verfügung stehen, anhand derer ein Rückschluss auf Auskunftspflichtige möglich wäre.
Einzelangaben, die für eine Bundesstatistik gemacht werden, sind nach § 16 Abs. 1 BStatG (Bundesstatistikgesetz) geheim zu halten.
Die Auswertung in der Regionaldatenbank Deutschland (Energieverbräuche der Industrie nach Energieträgern und Kreisen und kreisfreien Städten) zeigt schon sehr viele gesperrte Zellen.
Würde man diese Datenreihe noch auf Wirtschaftszweige disaggregieren, so hätte dies zur Folge, dass der überwiegende Teil der Datenreihe gesperrt werden müsste und die Ergebnisse keine Informationen mehr liefern.
Das Statistikgeheimnis stellt einen Ausschlussgrund im Sinne des § 3 Nr. 4 IFG dar: Wenn die Information einer durch Rechtsvorschrift geregelten Geheimhaltungspflicht unterliegt, wie hier durch § 16 BStatG gegeben, besteht kein Anspruch auf den Zugang der Information nach dem IFG.
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist beim Statistischen Bundesamt Wiesbaden einzulegen.
Dafür stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
Schriftlich oder zur Niederschrift:
Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Die Anschrift lautet: Gustav-
Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden
Wir bedanken uns für Ihr Interesse an der amtlichen Statistik und bedauern, Ihnen nicht alle gewünschten Informationen übermitteln zu können.
Wir hoffen, Ihnen dennoch weitergeholfen zu haben und verbleiben
Mit freundlichen Grüßen