Energieverbrauch / Wirtschaftszweig / NUTS Code

Ich benötige eine Liste der Energieverbräuche von Deutschland aufgeschlüsselt nach:
-> Energieträger
-> Wirtschaftszweig
-> Kreis (NUTS Code)

Ist es möglich diese Liste abzurufen?
Vielen Dank für Ihre Hilfe und ich freue mich auf Ihre Antwort.

Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Tag.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. April 2023
  • Frist
    23. Mai 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich benötige eine Liste der Energieve…
An Statistisches Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Energieverbrauch / Wirtschaftszweig / NUTS Code [#276695]
Datum
19. April 2023 10:58
An
Statistisches Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich benötige eine Liste der Energieverbräuche von Deutschland aufgeschlüsselt nach: -> Energieträger -> Wirtschaftszweig -> Kreis (NUTS Code) Ist es möglich diese Liste abzurufen? Vielen Dank für Ihre Hilfe und ich freue mich auf Ihre Antwort. Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Tag.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 276695 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/276695/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Statistisches Bundesamt
Eingangsbestätigung: Energieverbrauch Wirtschaftszweig / NUTS Code Sehr << Antragsteller:in >> wir be…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
Eingangsbestätigung: Energieverbrauch Wirtschaftszweig / NUTS Code
Datum
19. April 2023 11:27
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 19. April 2023. Ihre Anfrage wird hier unter dem Aktenzeichen A34/1010001001-IF30617 geführt. Bitte geben Sie bei weiterer Korrespondenz immer dieses Aktenzeichen an. Ihre Anfrage wird derzeit bearbeitet. Wir bitten Sie daher um etwas Geduld und kommen auf Sie zurück. Mit freundlichen Grüßen

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Statistisches Bundesamt
Sehr << Antragsteller:in >> Sie haben mit Nachricht vom 19. April 2023 (unser Az.: A34/1010001001-IF3…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
IFG-Bescheid: Energieverbrauch / Wirtschaftszweig / NUTS Code (Az.: A34/1010001001-IF30617)
Datum
20. April 2023 13:05
Status
Sehr << Antragsteller:in >> Sie haben mit Nachricht vom 19. April 2023 (unser Az.: A34/1010001001-IF30617) eine Anfrage nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an das Statistische Bundesamt gerichtet. In dieser bitten Sie um die Zusendung der folgenden Informationen, wir zitieren: "Eine Liste der Energieverbräuche von Deutschland aufgeschlüsselt nach: -> Energieträger -> Wirtschaftszweig -> Kreis (NUTS Code)." Wir antworten Ihnen nach Rücksprache innerhalb des Hauses hierzu wie folgt: Die von Ihnen beantragten Informationen stehen, soweit sie zur Verfügung gestellt werden können, bereits im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes für die Öffentlichkeit bereit. Folgende Informationen können kostenfrei auf unseren Internetseiten abgerufen werden: 1. Regionaldatenbank Deutschland Unter dem Code 43531 können die Energieverbräuche der Industrie nach Energieträgern und Kreise und kreisfreien Städten abgerufen werden (siehe u.a. Link). Letztes Berichtsjahr ist 2021. https://www.regionalstatistik.de/genesis/online?operation=statistic&levelindex=0&levelid=1681900729166&code=43531#abreadcrumb 2. Genesis-Online In unserer Genesis-online Datenbank können unter dem Code 43531 die Energieverbräuche der Industrie nach Energieträgern und Wirtschaftszweigen für Deutschland abgerufen werden (siehe u.a. Link). Letztes Berichtsjahr ist 2021. https://www-genesis.destatis.de/genesis/online?operation=statistic&levelindex=0&levelid=1681900898337&code=43531#abreadcrumb Hinsichtlich der gewünschten Kombination der angefragten Informationen (Energieträger/Wirtschaftszweige/Kreise) müssen wir Ihren Antrag ablehnen. Diese wäre von den Daten her sehr "kleinteilig", das bedeutet, dass in den überwiegenden Fällen nur Einzelangaben zur Verfügung stehen, anhand derer ein Rückschluss auf Auskunftspflichtige möglich wäre. Einzelangaben, die für eine Bundesstatistik gemacht werden, sind nach § 16 Abs. 1 BStatG (Bundesstatistikgesetz) geheim zu halten. Die Auswertung in der Regionaldatenbank Deutschland (Energieverbräuche der Industrie nach Energieträgern und Kreisen und kreisfreien Städten) zeigt schon sehr viele gesperrte Zellen. Würde man diese Datenreihe noch auf Wirtschaftszweige disaggregieren, so hätte dies zur Folge, dass der überwiegende Teil der Datenreihe gesperrt werden müsste und die Ergebnisse keine Informationen mehr liefern. Das Statistikgeheimnis stellt einen Ausschlussgrund im Sinne des § 3 Nr. 4 IFG dar: Wenn die Information einer durch Rechtsvorschrift geregelten Geheimhaltungspflicht unterliegt, wie hier durch § 16 BStatG gegeben, besteht kein Anspruch auf den Zugang der Information nach dem IFG. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist beim Statistischen Bundesamt Wiesbaden einzulegen. Dafür stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: Schriftlich oder zur Niederschrift: Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Die Anschrift lautet: Gustav- Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden Wir bedanken uns für Ihr Interesse an der amtlichen Statistik und bedauern, Ihnen nicht alle gewünschten Informationen übermitteln zu können. Wir hoffen, Ihnen dennoch weitergeholfen zu haben und verbleiben Mit freundlichen Grüßen