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Engagement der Handelskammer Hamburg an der Initiative "NEIN zum Netzkauf"

Anfrage an: Handelskammer Hamburg

Die Handelskammer Hamburg agierte in der Initiative "NEIN zum Netzkauf", zusammen mit anderen Institutionen, als Wortführer und Initiator.
In der Presse ist diesbezüglich von einer millionenschweren Werbekampagne zu lesen.
Ich bitte um Veröffentlichung aller Summen, mit denen sich die Handelskammer Hamburg an der Initiative "NEIN zum Netzkauf" beteiligte, wie Sie dieses Ausgaben in Ihrer Bilanz klassifizieren und aus welchen Quellen diesbezügliche Gelder stammen.

Ebenso bitte ich um Auskunft, mit welchem personellen Umfang Mitarbeiter der Handelskammer Hamburg an der Initiative "NEIN zum Netzkauf" involviert waren.
Danke im Voraus für Ihre Informationen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. September 2013
  • Frist
    25. Oktober 2013
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
An Handelskammer Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Engagement der Handelskammer Hamburg an der Initiative "NEIN zum Netzkauf"
Datum
23. September 2013 13:48
An
Handelskammer Hamburg
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Die Handelskammer Hamburg agierte in der Initiative "NEIN zum Netzkauf", zusammen mit anderen Institutionen, als Wortführer und Initiator. In der Presse ist diesbezüglich von einer millionenschweren Werbekampagne zu lesen. Ich bitte um Veröffentlichung aller Summen, mit denen sich die Handelskammer Hamburg an der Initiative "NEIN zum Netzkauf" beteiligte, wie Sie dieses Ausgaben in Ihrer Bilanz klassifizieren und aus welchen Quellen diesbezügliche Gelder stammen. Ebenso bitte ich um Auskunft, mit welchem personellen Umfang Mitarbeiter der Handelskammer Hamburg an der Initiative "NEIN zum Netzkauf" involviert waren. Danke im Voraus für Ihre Informationen
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Handelskammer Hamburg
Sehr geehrtAntragsteller/in die Handelskammer Hamburg hat sich mit rund 15.000 € vor allem für Konzeption, Druck…
Von
Handelskammer Hamburg
Betreff
Antwort: WG: Engagement der Handelskammer Hamburg an der Initiative "NEIN zum Netzkauf"
Datum
23. Oktober 2013 19:00
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in die Handelskammer Hamburg hat sich mit rund 15.000 € vor allem für Konzeption, Druck und Layout verschiedener Plakate an der Finanzierung beteiligt. In unserer Bilanz werden diese Positionen als Materialaufwand verbucht. Dieses Geld stammt aus dem Kammerhaushalt. Weitere Anzeigen im Hamburger Abendblatt wurden direkt von (nicht streitbefangenen) Unternehmen gegenüber dem Abendblatt beglichen, ohne den Kammerhaushalt zu belasten. Besondere Zeitaufschreibungen für unsere Mitarbeiter bezogen auf unsere Aktivitäten haben wir nicht geführt. Mit freundlichen Grüßen HANDELSKAMMER HAMBURG Antragsteller/intian Graf Geschäftsführer Leiter Geschäftsbereich Recht & Fair Play Adolphsplatz 1, 20457 Hamburg Telefon: +49 40 361 38 - 344 Telefax: +49 40 361 38 - 533 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Internet: http://www.hk24.de Bitte denken Sie an unsere Umwelt, bevor Sie diese E-Mail drucken. Der Gesamtinhalt dieser E-Mail ist vertraulich und an einen bestimmten Empfänger gerichtet. Jedwede Verwendung durch nicht autorisierte Personen ist nicht erlaubt. Falls Sie diese E-Mail fälschlicherweise erhalten haben, unterrichten Sie bitte den Absender und löschen Sie diese Nachricht vollständig aus Ihrem System. Vielen Dank. << Adresse entfernt >> <<Name und E-Mail-Adresse>> 23.09.2013 13:49 Bitte antworten an << Adresse entfernt >> <<Name und E-Mail-Adresse>> An <<E-Mail-Adresse>> Kopie Thema Engagement der Handelskammer Hamburg an der Initiative "NEIN zum Netzkauf" Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden: Die Handelskammer Hamburg agierte in der Initiative "NEIN zum Netzkauf", zusammen mit anderen Institutionen, als Wortführer und Initiator. In der Presse ist diesbezüglich von einer millionenschweren Werbekampagne zu lesen. Ich bitte um Veröffentlichung aller Summen, mit denen sich die Handelskammer Hamburg an der Initiative "NEIN zum Netzkauf" beteiligte, wie Sie dieses Ausgaben in Ihrer Bilanz klassifizieren und aus welchen Quellen diesbezügliche Gelder stammen. Ebenso bitte ich um Auskunft, mit welchem personellen Umfang Mitarbeiter der Handelskammer Hamburg an der Initiative "NEIN zum Netzkauf" involviert waren. Danke im Voraus für Ihre Informationen Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >>
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.