Engagement des Bundes in der documenta gGmbH und Förderung von deren Veranstaltungen

1. Informationen und Dokumente zur Bewertung zuwendungsrechtlicher Aspekte im Förderverhältnis des Bundes zur documenta gGmbH im Kontext der öffentlichen Schaustellung antisemitischer Propaganda auf deren Veranstaltung 'documenta fifteen' im Jahr 2022 sowie zur Bewertung der strafrechtlichen Relevanz der Objekte bzw. ihrer öffentlichen Darbietung (vgl. Kurzprotokoll der 27. Sitzung Ausschuss für Kultur und Medien, https://www.bundestag.de/resource/blob/939284/a10a8e1539b2e6f6ca8a8c2c56d70235/Protokoll_27-data.pdf, S. 9: "Frau Haß bilanziert: Auf der documenta fifteen seien offen und unkritisch antisemitische Werke präsentiert worden. ... Keines der diskutierten Werke sei als strafrechtlich relevant eingestuft worden. Dieser Umstand sei für die KSB als Förderer von enormer Bedeutung. Denn es ergäben sich keine zwingenden zuwendungsrechtlichen Konsequenzen für das Förderverhältnis.")

2. Informationen zum aktuellen Stand der Planungen zu einem erneuten Engagement des Bundes in der documenta gGmbH und deren Gremien

3. Informationen zum aktuellen Stand der Planungen zur Förderung der geplanten Veranstaltung 'documenta 16' der documenta gGmbH durch den Bund

Zu Nr. 1 bitte vollumfänglich amtliche Informationen im Sinne des IFG, zu Nr. 2 und 3 reichen vorläufig einfache Angaben zum Sachstand.

Personendaten Dritter können Sie schwärzen soweit dadurch Drittbeteiligungsverfahren vermieden werden.

Sonstige drittbeteiligungsrelevante Daten können Sie zur Vermeidung von Drittbeteiligungsverfahren unter Angabe des jeweils relevanten Sachverhalts (Urheberrecht, Geschäfts-/Betriebsgeheimnisse) vorläufig schwärzen.

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  • Datum
    21. September 2023
  • Frist
    24. Oktober 2023
  • 3 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Informationen und Dokumente zur Be…
An Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Details
Von
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Betreff
Engagement des Bundes in der documenta gGmbH und Förderung von deren Veranstaltungen [#288847]
Datum
21. September 2023 19:50
An
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Informationen und Dokumente zur Bewertung zuwendungsrechtlicher Aspekte im Förderverhältnis des Bundes zur documenta gGmbH im Kontext der öffentlichen Schaustellung antisemitischer Propaganda auf deren Veranstaltung 'documenta fifteen' im Jahr 2022 sowie zur Bewertung der strafrechtlichen Relevanz der Objekte bzw. ihrer öffentlichen Darbietung (vgl. Kurzprotokoll der 27. Sitzung Ausschuss für Kultur und Medien, https://www.bundestag.de/resource/blob/939284/a10a8e1539b2e6f6ca8a8c2c56d70235/Protokoll_27-data.pdf, S. 9: "Frau Haß bilanziert: Auf der documenta fifteen seien offen und unkritisch antisemitische Werke präsentiert worden. ... Keines der diskutierten Werke sei als strafrechtlich relevant eingestuft worden. Dieser Umstand sei für die KSB als Förderer von enormer Bedeutung. Denn es ergäben sich keine zwingenden zuwendungsrechtlichen Konsequenzen für das Förderverhältnis.") 2. Informationen zum aktuellen Stand der Planungen zu einem erneuten Engagement des Bundes in der documenta gGmbH und deren Gremien 3. Informationen zum aktuellen Stand der Planungen zur Förderung der geplanten Veranstaltung 'documenta 16' der documenta gGmbH durch den Bund Zu Nr. 1 bitte vollumfänglich amtliche Informationen im Sinne des IFG, zu Nr. 2 und 3 reichen vorläufig einfache Angaben zum Sachstand. Personendaten Dritter können Sie schwärzen soweit dadurch Drittbeteiligungsverfahren vermieden werden. Sonstige drittbeteiligungsrelevante Daten können Sie zur Vermeidung von Drittbeteiligungsverfahren unter Angabe des jeweils relevanten Sachverhalts (Urheberrecht, Geschäfts-/Betriebsgeheimnisse) vorläufig schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 288847 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/288847/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
K11-13002/00044#0050 Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihren IFG-Antrag vom 22. September …
Von
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Betreff
Engagement des Bundes in der documenta gGmbH und Förderung von deren Veranstaltungen [#288847]
Datum
27. September 2023 14:22
Status
Warte auf Antwort
K11-13002/00044#0050 Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihren IFG-Antrag vom 22. September 2023 mit dem Sie um folgende Informationen bitten: 1. Informationen und Dokumente zur Bewertung zuwendungsrechtlicher Aspekte im Förderverhältnis des Bundes zur documenta gGmbH im Kontext der öffentlichen Schaustellung antisemitischer Propaganda auf deren Veranstaltung 'documenta fifteen' im Jahr 2022 sowie zur Bewertung der strafrechtlichen Relevanz der Objekte bzw. ihrer öffentlichen Darbietung (vgl. Kurzprotokoll der 27. Sitzung Ausschuss für Kultur und Medien, https://www.bundestag.de/resource/blob/939284/a10a8e1539b2e6f6ca8a8c2c56d70235/Protokoll_27-data.pdf, S. 9: "Frau Haß bilanziert: Auf der documenta fifteen seien offen und unkritisch antisemitische Werke präsentiert worden. ... Keines der diskutierten Werke sei als strafrechtlich relevant eingestuft worden. Dieser Umstand sei für die KSB als Förderer von enormer Bedeutung. Denn es ergäben sich keine zwingenden zuwendungsrechtlichen Konsequenzen für das Förderverhältnis.") 2. Informationen zum aktuellen Stand der Planungen zu einem erneuten Engagement des Bundes in der documenta gGmbH und deren Gremien 3. Informationen zum aktuellen Stand der Planungen zur Förderung der geplanten Veranstaltung 'documenta 16' der documenta gGmbH durch den Bund Zu Nr. 1 erbitten Sie vollumfängliche amtliche Informationen im Sinne des IFG, zu Nr. 2 und 3 reichen Ihnen einfache Angaben zum Sachstand. Personendaten Dritter sowie Unterlagen, die dem Urheberrecht unterliegen oder Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse können wir zur Vermeidung von Drittbeteiligungsverfahren schwärzen. Ihr Antrag wird von dem innerhalb der BKM für IFG-Fragen federführenden Referat K 11 unter dem Aktenzeichen K 11 - K11-13002/00044#0042 bearbeitet. Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. Grundsätzlich erfolgt dies entsprechend den gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats. Vereinzelt kann die Bearbeitung länger dauern, insbesondere wenn Dritte zu beteiligen sind, zu denen sich persönliche Daten in den Unterlagen befinden oder wenn sehr umfangreiches Material gesichtet und geprüft werden muss. Zu Ihrer Information möchte ich Sie darauf hinweisen, dass für die Bearbeitung eines IFG-Antrags grundsätzlich Gebühren erhoben werden können. Einfache schriftliche Auskünfte, deren Bearbeitung weniger als eine halbe Stunde in Anspruch nimmt und die Herausgabe weniger Abschriften erfordert, werden jedoch gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, die eine längere Bearbeitungszeit erfordern, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen 15,- und 500,- € erhoben werden. Einzelheiten regelt die entsprechende Gebührenverordnung (IFGGebV), die Sie im Internet unter http://www.gesetze-im-internet.de/ifggebv/ einsehen können. Sollte sich abzeichnen, dass in Ihrem Fall mit einem erhöhten Verwaltungsaufwand und einem damit einhergehenden Anfall von Gebühren zu rechnen ist, werden wir Sie gesondert darüber in Kenntnis setzen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Engagement des Bundes in der documenta gGmbH und Förderung von der…
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Von
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Betreff
AW: Engagement des Bundes in der documenta gGmbH und Förderung von deren Veranstaltungen [#288847]
Datum
11. November 2023 18:28
An
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Engagement des Bundes in der documenta gGmbH und Förderung von deren Veranstaltungen“ vom 21.09.2023 (#288847) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 19 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
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K11-13002/00044#0050 Guten Tag, betreffend Ihres IFG-Antrags vom 21.09. und Ihrer Nachfrage vom 11.11. möchte ic…
Von
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Betreff
AW: Engagement des Bundes in der documenta gGmbH und Förderung von deren Veranstaltungen [#288847]
Datum
16. November 2023 11:41
Status
Warte auf Antwort
K11-13002/00044#0050 Guten Tag, betreffend Ihres IFG-Antrags vom 21.09. und Ihrer Nachfrage vom 11.11. möchte ich Sie informieren, dass die Bearbeitung aufgrund eines erhöhten Verwaltungsaufwands noch etwas Zeit in Anspruch nehmen wird. Wir bemühen uns um eine schnelle Beantwortung und rechnen mit einem Abschluss der Prüfung und Bescheidung in den kommenden Wochen. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne auch telefonisch oder auf dem elektronischen Wege zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen,

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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Engagement des Bundes in der documenta gGmbH und Förderung von der…
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Von
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Betreff
AW: Engagement des Bundes in der documenta gGmbH und Förderung von deren Veranstaltungen [#288847]
Datum
27. Februar 2024 19:43
An
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Engagement des Bundes in der documenta gGmbH und Förderung von deren Veranstaltungen“ vom 21.09.2023 (#288847) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 127 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>