Engagement Global Arbeit zur 2030 Agenda

Ich bitte um Information, wie viele Mittel Engagement global (EG) aus dem Bundeshaushalt erhält und in welchem jährlichen Umfang?
Insbesondere bitte ich um Informationen, wie viel Mittel für die Arbeit der 2030 Agenda bereitgestellt wird? In welche EG Projekte fließt das Geld in welchem Umfang? Werden hierfür öffentliche Ausschreibungen durchgeführt und/ oder Beratungsfirmen beauftragt (zb. für die Konzeption und Inhalte der Webseite 17ziele.de)?
Wie viel Geld vergibt EG an Externe (z.B. zivilgesellschaftliche Verbände, Unternehmen, Medien) für die Arbeit zur 2030 Agenda? Welche Ausschreibungs-, Auswahlgrundlagen liegen hier zugrunde?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. Februar 2019
  • Frist
    9. März 2019
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich bitte um Inf…
An Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Details
Von
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Betreff
Engagement Global Arbeit zur 2030 Agenda [#56255]
Datum
7. Februar 2019 16:52
An
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bitte um Information, wie viele Mittel Engagement global (EG) aus dem Bundeshaushalt erhält und in welchem jährlichen Umfang? Insbesondere bitte ich um Informationen, wie viel Mittel für die Arbeit der 2030 Agenda bereitgestellt wird? In welche EG Projekte fließt das Geld in welchem Umfang? Werden hierfür öffentliche Ausschreibungen durchgeführt und/ oder Beratungsfirmen beauftragt (zb. für die Konzeption und Inhalte der Webseite 17ziele.de)? Wie viel Geld vergibt EG an Externe (z.B. zivilgesellschaftliche Verbände, Unternehmen, Medien) für die Arbeit zur 2030 Agenda? Welche Ausschreibungs-, Auswahlgrundlagen liegen hier zugrunde?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Eingangsbestätigung - Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 07.02.2019 an das BMZ; GZ: Z14 O40…
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff
Eingangsbestätigung - Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 07.02.2019 an das BMZ; GZ: Z14 O4010-0288/008
Datum
12. Februar 2019 14:00
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 07.02.2019. Ihr Antrag wird unter dem Geschäftszeichen Z 14 O4010-0288/008 geführt. Ihr Antrag ist am 08.02.2019 im BMZ eingegangen und wurde an das in meinem Hause zuständige Fachreferat weitergeleitet. Die Bearbeitung soll gemäß § 7 Abs. 5 IFG innerhalb eines Monats erfolgen, soweit nicht schutzwürdige Interessen eine Beteiligung Dritter erforderlich machen. Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben, sofern es sich nicht um die Erteilung einer kostenfreien einfachen Auskunft im Sinne der IFGGebV handelt. Die IFGGebV kann im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html eingesehen werden. Für IFG-Anfragen können je nach Arbeitsaufwand Gebühren bis zur Höhe von 500,00 Euro erhoben werden. Die Gebührenerhebung soll nicht kostendeckend erfolgen. Die Gebühren werden daher nicht auf Grundlage der tatsächlichen Kosten sondern in Höhe der vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) bezüglich der IFGGebV festgelegten pauschalen Personalkostensätze erhoben. Diese betragen: 60,00 EURO pro Stunde für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des höheren Dienstes 45,00 EURO pro Stunde für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des gehobenen Dienstes 30,00 EURO pro Stunde für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des mittleren Dienstes Für den Fall, dass ich Gebühren zu erheben beabsichtige, werde ich Sie darüber vor der Bescheidung Ihres Antrags informieren. Ich werde Sie dann auch bitten, mich über eventuelle Gebührenbefreiungs- und ermäßigungstatbestände gemäß § 2 IFGGebV vor der Bescheidung zu unterrichten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Eingangsbestätigung - Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 07.02.2019 an das BMZ; GZ: Z14…
An Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Eingangsbestätigung - Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 07.02.2019 an das BMZ; GZ: Z14 O4010-0288/008 [#56255]
Datum
12. März 2019 16:04
An
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Engagement Global Arbeit zur 2030 Agenda“ vom 07.02.2019 (#56255) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 56255 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
IFG-Antrag Engagement Global Arbeit zu Agenda 2030 Gr. Z14 O4010-0288/008 Sehr geehrtAntragsteller/in ich beziehe…
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff
IFG-Antrag Engagement Global Arbeit zu Agenda 2030 Gr. Z14 O4010-0288/008
Datum
15. März 2019 09:50
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in ich beziehe mich auf Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 7.02.2019, eingegangen im BMZ am 8.02.2019, und übersende Ihnen anbei meinen Bescheid. Die krankheitsbedingt verzögerte Versendung bitte ich zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen