Sehr
geehrtAntragsteller/in
Antragsteller/in
Antragsteller/in
hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer IFG-Anfrage
Antragsteller/in#9802
Antragsteller/inüber Frag den
Antragsteller/in
Staat zum Thema
Antragsteller/in"Engagement gobal"
Antragsteller/in.Antragsteller/in Ihre Anfrage wird derzeit noch
Antragsteller/in
geprüft.Antragsteller/in Ich bitte Sie daher noch um etwas
Geduld.Antragsteller/in
Antragsteller/in
Antragsteller/in
Antragsteller/in
Für das weitere Verfahren einige
Hinweise:Antragsteller/in
Antragsteller/in
Bei der Beantwortung eines IFG-Antrages handelt es sich um einen
Antragsteller/in
Verwaltungsakt.Antragsteller/in GemäAntragsteller/inßAntragsteller/in Antragsteller/in§Antragsteller/in 41
Abs.Antragsteller/in 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz
Antragsteller/in
Antragsteller/in(VwVfG)
Antragsteller/in ist ein Verwaltungsakt demjenigen bekanntzugeben,
Antragsteller/in für den er
Antragsteller/in
bestimmt
ist.Antragsteller/in Der Zeitpunkt der Bekanntgabe setzt eine
Antragsteller/in
Rechtsbehelfsfrist in
Gang.Antragsteller/in Die Bekanntgabe an Sie persönlich ist bei
Antragsteller/in
einer
Antragsteller/inÜbermittlung an die angegebene E-Mail-Adresse der Internetseite
Antragsteller/in
fragdenstaat.de nicht
sichergestellt.Antragsteller/in Wie auf Frag den Staat erläutert,
Antragsteller/in
Antragsteller/in
können durch eine Antwort
bzw.Antragsteller/in Veröffentlichung der erfolgten Antwort
Antragsteller/in
auf
fragdenstaat.de u.Antragsteller/in a.Antragsteller/in keine Fristen in Gang gesetzt
werden.Antragsteller/in
Antragsteller/in
Antragsteller/in
Antragsteller/in
Aus der Tatsache,
Antragsteller/in dass das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes
Antragsteller/in(IFG)
Antragsteller/in
Antragsteller/in
eine elektronische Bescheidung ermöglicht,
Antragsteller/in kann nicht abgeleitet werden,
Antragsteller/in
Antragsteller/in
dass diese auch anonym erfolgen
kann.Antragsteller/in Im Gegenteil hat der Gesetzgeber
Antragsteller/in
vorgesehen,
Antragsteller/in dass es der Behörde möglich sein muss,
Antragsteller/in die Identität des
Antragsteller/in
Antragsstellers festzustellen
Antragsteller/in(siehe hierzu die Begründung zum
Antragsteller/in
Gesetzesentwurf)
Antragsteller/in.Antragsteller/in Auch die Beantwortung Ihrer Anfrage als auf
Antragsteller/in
Sachauskunft gerichtete Bürgeranfrage ist nicht anonym oder pseudonym
Antragsteller/in
möglich
Antragsteller/in(siehe hierzu
Antragsteller/in§Antragsteller/in 14 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der
Antragsteller/in
Bundesministerien
Antragsteller/in(GGO)
Antragsteller/in)Antragsteller/in.Antragsteller/in
Antragsteller/in
Antragsteller/in
Eine Beantwortung Ihres Informationsersuchens kann deshalb nur in
Antragsteller/in
Schriftform adressiert an Ihre Postadresse
erfolgen.Antragsteller/in Bitte teilen Sie
Antragsteller/in
mir hierzu Ihre gültige Postanschrift
Antragsteller/in(ladungsfähige Adresse)
Antragsteller/in mit.Antragsteller/in Falls
Antragsteller/in
Sie eine Bescheidung per E-Mail wünschen,
Antragsteller/in teilen Sie mir bitte
Antragsteller/in
zusätzlich zu Ihrer Postanschrift Ihre persönliche E-Mail-Adresse
Antragsteller/in
mit.Antragsteller/in Bitte haben Sie Verständnis,
Antragsteller/in dass aufgrund der beschriebenen
Antragsteller/in
Vorgaben auf die Mitteilung der Postanschrift auch bei einer gewünschten
Antragsteller/in
Bescheidung per E-Mail nicht verzichtet werden
kann.Antragsteller/in
Antragsteller/in
Mit freundlichen
GrüAntragsteller/inßen,Antragsteller/in