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Engagement von Handelskammer Hamburg bei "NEIN zum Netzkauf!"

Anfrage an: Handelskammer Hamburg

sämtliche Unterlagen (E-Mails, Akten, Schriftstücke, Vermerke, Protokolle), aus denen hervorgeht, in welcher Form und in welchem finanziellen Umfang sowie auf Grund welcher Beschlüsse jeweils welcher Gremien sich die Handelskammer Hamburg an der Kampagne "NEIN zun Netzkauf" beteiligt hat und bis zum 22.9. zu beteiligen beabsichtigt.

Bitte teilen Sie mir insbesondere mit, mit wieviel Geld sich die Handelskammer an der ganzseitigen vierfarbigen Anzeige des Bündnisses „NEIN zu Netzkauf!“ im Hamburger Abendblatt vom 14. August 2013 (S.13) beteiligt hat.

Bitte senden Sie mir außerdem sämtliche Unterlagen (E-Mails, Akten, Schriftstücke, Vermerke), die Absprachen und Koordination des Bündnisses "NEIN zum Netzkauf" betreffen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    22. August 2013
  • Frist
    24. September 2013
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
An Handelskammer Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Engagement von Handelskammer Hamburg bei "NEIN zum Netzkauf!"
Datum
22. August 2013 12:14
An
Handelskammer Hamburg
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
sämtliche Unterlagen (E-Mails, Akten, Schriftstücke, Vermerke, Protokolle), aus denen hervorgeht, in welcher Form und in welchem finanziellen Umfang sowie auf Grund welcher Beschlüsse jeweils welcher Gremien sich die Handelskammer Hamburg an der Kampagne "NEIN zun Netzkauf" beteiligt hat und bis zum 22.9. zu beteiligen beabsichtigt. Bitte teilen Sie mir insbesondere mit, mit wieviel Geld sich die Handelskammer an der ganzseitigen vierfarbigen Anzeige des Bündnisses „NEIN zu Netzkauf!“ im Hamburger Abendblatt vom 14. August 2013 (S.13) beteiligt hat. Bitte senden Sie mir außerdem sämtliche Unterlagen (E-Mails, Akten, Schriftstücke, Vermerke), die Absprachen und Koordination des Bündnisses "NEIN zum Netzkauf" betreffen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Handelskammer Hamburg
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz vom 22. August 2013 haben wir …
Von
Handelskammer Hamburg
Betreff
Antwort: Engagement von Handelskammer Hamburg bei "NEIN zum Netzkauf!"
Datum
27. August 2013 19:10
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz vom 22. August 2013 haben wir erhalten. Gerne geben wir Ihnen zunächst wie folgt Auskunft: Die Vollversammlung (Plenum) der Handelskammer hat sich insgesamt 3 mal mit der Frage eines Rückkaufs der Energienetze durch die Freie und Hansestadt Hamburg beschäftigt (zuvor jeweils auch das Präsidium der Handelskammer), und zwar am 7. Mai 2009, am 4. August 2011 und am 1. August 2013. In allen drei Sitzungen wurde zur Frage des Netzrückkaufs bzw. der Rekommunalisierung der Hamburger Energienetze ein Beschluss gegen diese Bestrebungen gefasst. Der Plenarsitzung vom 7. Mai 2009 gingen Beratungen der Ausschüsse für Umwelt sowie Industrie und Energie voraus. Am 6. Mai 2009 tagten die Ausschüsse für Industrie und Energie sowie Umwelt gemeinsam und behandelten das Positionspapier der Handelskammer zur Rekommunalisierung in Anwesenheit der damaligen Umweltsenatorin Hajduk. Am 20. Juni 2011 erfolgte eine Sondersitzung des Ausschusses für Industrie und Energie, zu der zugleich die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt geladen waren. Den beiden Ausschüssen wurde darüber hinaus am 8. Juli 2013 per E-Mail der Entwurf einer die früheren Beschlussfassungen des Plenums bekräftigenden Resolution zugeleitet. Das Plenum der Handelskammer hat in seiner Sitzung am 1. August 2013 einstimmig beschlossen, sich auf der Basis der geschilderten Meinungsbildung an der Initiative „Nein zum Netzkauf“ zu beteiligen. Das Plenum billigte insbesondere die Beteiligung an einer öffentlichkeitswirksamen Kampagne mit Plakaten, Postkarten und Anzeigen in den Hamburger Medien und die Beteiligung der Handelskammer an der Finanzierung. Zur Kostenseite ist anzumerken, dass die Initiative von mehreren Partnern (z.Zt. 15) getragen wird und erst nach Ende der Aktion endgültig feststehen wird, wie hoch die jeweiligen Kostenanteile sind. Die von Ihnen gewünschten Unterlagen stellen wir gerne zusammen. Da wir aber den Datenschutz zu beachten haben, müssen wir in allen Dokumenten insbesondere prüfen, ob dort personenbezogene Daten enthalten sind, etwa durch individuelle Aussagen einzelner Personen, die wir dann anonymisieren müssen. Das wird etwas dauern. Da unsere Mitarbeiter durch das laufende Geschäft sehr in Anspruch genommen sind, hoffen wir zwar, dass wir die Monatsfrist einhalten können. Falls wir aber von der Verlängerungsoption gemäß § 13 Absatz 3 Transparenzgesetz Gebrauch machen müssen, werden wir Sie entsprechend informieren. Unsere inhaltliche Position haben wir für unsere Mitglieder im Internet zusammengestellt: www.hk24.de/netzkauf. Gerne stehen ich oder meine Fachkollegen Ihnen über die bloße Überlassung von Informationen hinaus auch zum Austausch inhaltlicher Argumente zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen HANDELSKAMMER HAMBURG Christian Graf Geschäftsführer Leiter Geschäftsbereich Recht & Fair Play Adolphsplatz 1, 20457 Hamburg Telefon: +49 40 361 38 - 344 Telefax: +49 40 361 38 - 533 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Internet: http://www.hk24.de Antragsteller/in <<Name und E-Mail-Adresse>> 22.08.2013 12:25 Bitte antworten an Antragsteller/in <<Name und E-Mail-Adresse>> An <<E-Mail-Adresse>> Kopie Thema Engagement von Handelskammer Hamburg bei "NEIN zum Netzkauf!" Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden: sämtliche Unterlagen (E-Mails, Akten, Schriftstücke, Vermerke, Protokolle), aus denen hervorgeht, in welcher Form und in welchem finanziellen Umfang sowie auf Grund welcher Beschlüsse jeweils welcher Gremien sich die Handelskammer Hamburg an der Kampagne "NEIN zun Netzkauf" beteiligt hat und bis zum 22.9. zu beteiligen beabsichtigt. Bitte teilen Sie mir insbesondere mit, mit wieviel Geld sich die Handelskammer an der ganzseitigen vierfarbigen Anzeige des Bündnisses „NEIN zu Netzkauf!“ im Hamburger Abendblatt vom 14. August 2013 (S.13) beteiligt hat. Bitte senden Sie mir außerdem sämtliche Unterlagen (E-Mails, Akten, Schriftstücke, Vermerke), die Absprachen und Koordination des Bündnisses "NEIN zum Netzkauf" betreffen. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in

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Handelskammer Hamburg
Sehr geehrtAntragsteller/in aufgrund der hohen Arbeitsbelastung unserer Mitarbeiter können wir Ihnen die gewünsc…
Von
Handelskammer Hamburg
Betreff
WG: Engagement von Handelskammer Hamburg bei "NEIN zum Netzkauf!"
Datum
20. September 2013 15:45
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in aufgrund der hohen Arbeitsbelastung unserer Mitarbeiter können wir Ihnen die gewünschten Informationen nicht innerhalb eines Monats zugänglich machen. Wir verlängern daher die Auskunftsfrist auf zwei Monate gemäß § 13 Absatz 3 des Hamburgischen Transparenzgesetzes. Mit freundlichen Grüßen HANDELSKAMMER HAMBURG Christian Graf Geschäftsführer Leiter Geschäftsbereich Recht & Fair Play Adolphsplatz 1, 20457 Hamburg Telefon: +49 40 361 38 - 344 Telefax: +49 40 361 38 - 533 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Internet: http://www.hk24.de ----- Weitergeleitet von Christian Graf/IHKHAB/IHK am 20.09.2013 15:41 ----- Von: Christian Graf/IHKHAB/IHK An: <<E-Mail-Adresse>> Datum: 27.08.2013 19:10 Betreff: Antwort: Engagement von Handelskammer Hamburg bei "NEIN zum Netzkauf!" Sehr geehrter Herr Dr. Antragsteller/in, Ihre Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz vom 22. August 2013 haben wir erhalten. Gerne geben wir Ihnen zunächst wie folgt Auskunft: Die Vollversammlung (Plenum) der Handelskammer hat sich insgesamt 3 mal mit der Frage eines Rückkaufs der Energienetze durch die Freie und Hansestadt Hamburg beschäftigt (zuvor jeweils auch das Präsidium der Handelskammer), und zwar am 7. Mai 2009, am 4. August 2011 und am 1. August 2013. In allen drei Sitzungen wurde zur Frage des Netzrückkaufs bzw. der Rekommunalisierung der Hamburger Energienetze ein Beschluss gegen diese Bestrebungen gefasst. Der Plenarsitzung vom 7. Mai 2009 gingen Beratungen der Ausschüsse für Umwelt sowie Industrie und Energie voraus. Am 6. Mai 2009 tagten die Ausschüsse für Industrie und Energie sowie Umwelt gemeinsam und behandelten das Positionspapier der Handelskammer zur Rekommunalisierung in Anwesenheit der damaligen Umweltsenatorin Hajduk. Am 20. Juni 2011 erfolgte eine Sondersitzung des Ausschusses für Industrie und Energie, zu der zugleich die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt geladen waren. Den beiden Ausschüssen wurde darüber hinaus am 8. Juli 2013 per E-Mail der Entwurf einer die früheren Beschlussfassungen des Plenums bekräftigenden Resolution zugeleitet. Das Plenum der Handelskammer hat in seiner Sitzung am 1. August 2013 einstimmig beschlossen, sich auf der Basis der geschilderten Meinungsbildung an der Initiative „Nein zum Netzkauf“ zu beteiligen. Das Plenum billigte insbesondere die Beteiligung an einer öffentlichkeitswirksamen Kampagne mit Plakaten, Postkarten und Anzeigen in den Hamburger Medien und die Beteiligung der Handelskammer an der Finanzierung. Zur Kostenseite ist anzumerken, dass die Initiative von mehreren Partnern (z.Zt. 15) getragen wird und erst nach Ende der Aktion endgültig feststehen wird, wie hoch die jeweiligen Kostenanteile sind. Die von Ihnen gewünschten Unterlagen stellen wir gerne zusammen. Da wir aber den Datenschutz zu beachten haben, müssen wir in allen Dokumenten insbesondere prüfen, ob dort personenbezogene Daten enthalten sind, etwa durch individuelle Aussagen einzelner Personen, die wir dann anonymisieren müssen. Das wird etwas dauern. Da unsere Mitarbeiter durch das laufende Geschäft sehr in Anspruch genommen sind, hoffen wir zwar, dass wir die Monatsfrist einhalten können. Falls wir aber von der Verlängerungsoption gemäß § 13 Absatz 3 Transparenzgesetz Gebrauch machen müssen, werden wir Sie entsprechend informieren. Unsere inhaltliche Position haben wir für unsere Mitglieder im Internet zusammengestellt: www.hk24.de/netzkauf. Gerne stehen ich oder meine Fachkollegen Ihnen über die bloße Überlassung von Informationen hinaus auch zum Austausch inhaltlicher Argumente zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen HANDELSKAMMER HAMBURG Christian Graf Geschäftsführer Leiter Geschäftsbereich Recht & Fair Play Adolphsplatz 1, 20457 Hamburg Telefon: +49 40 361 38 - 344 Telefax: +49 40 361 38 - 533 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Internet: http://www.hk24.de Antragsteller/in <<Name und E-Mail-Adresse>> 22.08.2013 12:25 Bitte antworten an Antragsteller/in <<Name und E-Mail-Adresse>> An <<E-Mail-Adresse>> Kopie Thema Engagement von Handelskammer Hamburg bei "NEIN zum Netzkauf!" Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden: sämtliche Unterlagen (E-Mails, Akten, Schriftstücke, Vermerke, Protokolle), aus denen hervorgeht, in welcher Form und in welchem finanziellen Umfang sowie auf Grund welcher Beschlüsse jeweils welcher Gremien sich die Handelskammer Hamburg an der Kampagne "NEIN zun Netzkauf" beteiligt hat und bis zum 22.9. zu beteiligen beabsichtigt. Bitte teilen Sie mir insbesondere mit, mit wieviel Geld sich die Handelskammer an der ganzseitigen vierfarbigen Anzeige des Bündnisses „NEIN zu Netzkauf!“ im Hamburger Abendblatt vom 14. August 2013 (S.13) beteiligt hat. Bitte senden Sie mir außerdem sämtliche Unterlagen (E-Mails, Akten, Schriftstücke, Vermerke), die Absprachen und Koordination des Bündnisses "NEIN zum Netzkauf" betreffen. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.