Sehr
geehrtAntragsteller/in
aufgrund der hohen Arbeitsbelastung unserer Mitarbeiter können wir Ihnen
die gewünschten Informationen nicht innerhalb eines Monats zugänglich
machen. Wir verlängern daher die Auskunftsfrist auf zwei Monate gemäß § 13
Absatz 3 des Hamburgischen Transparenzgesetzes.
Mit freundlichen Grüßen
HANDELSKAMMER HAMBURG
Christian Graf
Geschäftsführer
Leiter Geschäftsbereich Recht & Fair Play
Adolphsplatz 1, 20457 Hamburg
Telefon: +49 40 361 38 - 344
Telefax: +49 40 361 38 - 533
E-Mail:
<<E-Mail-Adresse>>
Internet:
http://www.hk24.de
----- Weitergeleitet von Christian Graf/IHKHAB/IHK am 20.09.2013 15:41
-----
Von: Christian Graf/IHKHAB/IHK
An:
<<E-Mail-Adresse>>
Datum: 27.08.2013 19:10
Betreff: Antwort: Engagement von Handelskammer Hamburg bei "NEIN
zum Netzkauf!"
Sehr geehrter Herr Dr.
Antragsteller/in,
Ihre Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz vom 22. August 2013
haben wir erhalten. Gerne geben wir Ihnen zunächst wie folgt Auskunft:
Die Vollversammlung (Plenum) der Handelskammer hat sich insgesamt 3 mal
mit der Frage eines Rückkaufs der Energienetze durch die Freie und
Hansestadt Hamburg beschäftigt (zuvor jeweils auch das Präsidium der
Handelskammer), und zwar am 7. Mai 2009, am 4. August 2011 und am 1.
August 2013. In allen drei Sitzungen wurde zur Frage des Netzrückkaufs
bzw. der Rekommunalisierung der Hamburger Energienetze ein Beschluss gegen
diese Bestrebungen gefasst. Der Plenarsitzung vom 7. Mai 2009 gingen
Beratungen der Ausschüsse für Umwelt sowie Industrie und Energie voraus.
Am 6. Mai 2009 tagten die Ausschüsse für Industrie und Energie sowie
Umwelt gemeinsam und behandelten das Positionspapier der Handelskammer zur
Rekommunalisierung in Anwesenheit der damaligen Umweltsenatorin Hajduk. Am
20. Juni 2011 erfolgte eine Sondersitzung des Ausschusses für Industrie
und Energie, zu der zugleich die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt
geladen waren. Den beiden Ausschüssen wurde darüber hinaus am 8. Juli 2013
per E-Mail der Entwurf einer die früheren Beschlussfassungen des Plenums
bekräftigenden Resolution zugeleitet. Das Plenum der Handelskammer hat in
seiner Sitzung am 1. August 2013 einstimmig beschlossen, sich auf der
Basis der geschilderten Meinungsbildung an der Initiative „Nein zum
Netzkauf“ zu beteiligen. Das Plenum billigte insbesondere die Beteiligung
an einer öffentlichkeitswirksamen Kampagne mit Plakaten, Postkarten und
Anzeigen in den Hamburger Medien und die Beteiligung der Handelskammer an
der Finanzierung. Zur Kostenseite ist anzumerken, dass die Initiative von
mehreren Partnern (z.Zt. 15) getragen wird und erst nach Ende der Aktion
endgültig feststehen wird, wie hoch die jeweiligen Kostenanteile sind.
Die von Ihnen gewünschten Unterlagen stellen wir gerne zusammen. Da wir
aber den Datenschutz zu beachten haben, müssen wir in allen Dokumenten
insbesondere prüfen, ob dort personenbezogene Daten enthalten sind, etwa
durch individuelle Aussagen einzelner Personen, die wir dann anonymisieren
müssen. Das wird etwas dauern. Da unsere Mitarbeiter durch das laufende
Geschäft sehr in Anspruch genommen sind, hoffen wir zwar, dass wir die
Monatsfrist einhalten können. Falls wir aber von der Verlängerungsoption
gemäß § 13 Absatz 3 Transparenzgesetz Gebrauch machen müssen, werden wir
Sie entsprechend informieren.
Unsere inhaltliche Position haben wir für unsere Mitglieder im Internet
zusammengestellt:
www.hk24.de/netzkauf. Gerne stehen ich oder meine
Fachkollegen Ihnen über die bloße Überlassung von Informationen hinaus
auch zum Austausch inhaltlicher Argumente zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
HANDELSKAMMER HAMBURG
Christian Graf
Geschäftsführer
Leiter Geschäftsbereich Recht & Fair Play
Adolphsplatz 1, 20457 Hamburg
Telefon: +49 40 361 38 - 344
Telefax: +49 40 361 38 - 533
E-Mail:
<<E-Mail-Adresse>>
Internet:
http://www.hk24.de
Antragsteller/in <<Name und E-Mail-Adresse>>
22.08.2013 12:25
Bitte antworten an
Antragsteller/in <<Name und E-Mail-Adresse>>
An
<<E-Mail-Adresse>>
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Thema
Engagement von Handelskammer Hamburg bei "NEIN zum Netzkauf!"
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG)
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
sämtliche Unterlagen (E-Mails, Akten, Schriftstücke, Vermerke,
Protokolle), aus denen hervorgeht, in welcher Form und in welchem
finanziellen Umfang sowie auf Grund welcher Beschlüsse jeweils welcher
Gremien sich die Handelskammer Hamburg an der Kampagne "NEIN zun Netzkauf"
beteiligt hat und bis zum 22.9. zu beteiligen beabsichtigt.
Bitte teilen Sie mir insbesondere mit, mit wieviel Geld sich die
Handelskammer an der ganzseitigen vierfarbigen Anzeige des Bündnisses
„NEIN zu Netzkauf!“ im Hamburger Abendblatt vom 14. August 2013 (S.13)
beteiligt hat.
Bitte senden Sie mir außerdem sämtliche Unterlagen (E-Mails, Akten,
Schriftstücke, Vermerke), die Absprachen und Koordination des Bündnisses
"NEIN zum Netzkauf" betreffen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches
Transparenzgesetz (HmbTG).
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Sofern Teile der Information durch
Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten
Teile zugänglich zu machen.
Ich bitte zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem
Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens
in jedem Fall gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab
mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte, mir die erbetenen
Informationen baldmöglichst, spätestens nach Ablauf eines Monats nach
Antragszugang zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die
zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir
vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder
auch um Akteneinsicht nachzusuchen.
Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in