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Englisch Abitur 2018 - 2019

Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:
(Zusatz zu meiner ersten Anfrage)

Englisch Abitur (BW) Haupttermin 2018
Englisch Abitur (BW) Hauptperson 2019

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    19. Mai 2020
  • Frist
    18. Juni 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: (Zusatz zu…
An Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Englisch Abitur 2018 - 2019 [#187055]
Datum
19. Mai 2020 16:31
An
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: (Zusatz zu meiner ersten Anfrage) Englisch Abitur (BW) Haupttermin 2018 Englisch Abitur (BW) Hauptperson 2019 Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 187055 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187055 Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >>

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Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
2020-05-22_07-14-24_0126_001.pdf Sehr <Information-entfernt> mit E-Mail vom 19. Mai 2020 haben Sie den Zuga…
Von
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Betreff
2020-05-22_07-14-24_0126_001.pdf
Datum
23. Mai 2020 16:10
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr <Information-entfernt> mit E-Mail vom 19. Mai 2020 haben Sie den Zugang zu den baden-württembergischen Abituraufgaben im Haupttermin der Jahre 2018 und 2019 im Fach Englisch begehrt. Die von Ihnen zitierte Rechtsgrundlage vermittelt im vorliegenden Fall keinen Anspruch auf Auskunft oder Zugang zu Informationen. Gem. § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG) haben Antragsberechtigte nach Maßgabe des LIFG gegenüber den informationspflichtigen Stellen einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Voraussetzung ist hierfür zunächst, dass das LIFG im Einzelfall zur Anwendung gelangt. Dies ist bezüglich der von Ihnen verlangten Daten nicht der Fall. Vom Anwendungsbereich des LIFG ausgenommen sind gem. § 2 Abs. 3 Nr. 2 LIFG Prüfungsbehörden, soweit Prüfungen betroffen sind. Nach der Regelungsabsicht des Gesetzgebers soll dadurch die Ausforschung von Prüfungsunterlagen verhindert werden (vgl. LT-Drs. 15/7720, S. 61). Zu den Prüfungsunterlagen in diesem Sinne zählen auch Prüfungsaufgaben. Die schriftlichen Prüfungsaufgaben auch für die von Ihnen benannten Abiturprüfungsaufgaben der Jahre 2018 und 2019 im Fach Englisch, werden landeseinheitlich durch das Kultusministerium gestellt (vgl. § 21 Abs. 2 NGVO sowie § 23 Abs. 2 AGVO). Das Kultusministerium ist insoweit also Prüfungsbehörde und vom Anwendungsbereich des LIFG ausgenommen. Überdies ist zu beachten, dass die Abiturprüfungsaufgaben einzelner Fächer regelmäßig fremde urheberrechtlich geschützte Werke enthalten, so dass einem vollständigen Informationszugang regelmäßig der Schutz geistigen Eigentums entgegenstehen würde (vgl. § 6 S. 1 LIFG). Die Prüfung, in welchem Umfang urheberrechtlich geschützte Werke Dritter in den Aufgaben nicht verarbeitet worden sind, würde einen erheblichen Verwaltungsaufwand begründen, der ebenfalls zur Antragsablehnung führen könnte, anderenfalls erhebliche Gebühren erhoben werden könnten (vgl. § 9 Abs. 3 Nr. 3 LIFG). Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.