Enteignungsbeschluss B31 Friedrichshafen

Enteignungsbeschluss B31 Friedrichshafen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. Oktober 2022
  • Frist
    19. November 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Enteignungsbes…
An Regierungspräsidium Tübingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Enteignungsbeschluss B31 Friedrichshafen [#260887]
Datum
15. Oktober 2022 00:15
An
Regierungspräsidium Tübingen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Enteignungsbeschluss B31 Friedrichshafen
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 260887 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/260887/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Regierungspräsidium Tübingen
Sehr << Antragsteller:in >> wir haben Ihr Akteneinsichtsgesuch zur Übersendung eines "Enteignung…
Von
Regierungspräsidium Tübingen
Betreff
EXTERN Enteignungsbeschluss B31 Friedrichshafen [#260887] Ihre Mail vom 15.10.2022
Datum
3. November 2022 15:38
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> wir haben Ihr Akteneinsichtsgesuch zur Übersendung eines "Enteignungsbeschlusses B 31 Friedrichshafen" erhalten und geprüft. Dieses stützen Sie auf Regelungen des LIFG, des UVwG, UIG sowie des VIG. Unabhängig von der Frage, welche der von Ihnen genannten Vorschriften vorliegend ein Akteneinsichtsgesuch begründen können und ob Ihr Gesuch ausreichend konkret genug ist, da es den erbetenen Enteignungsbeschluss nicht erkennen lässt, können wir Ihrem Akteneinsichtsgesuch leider nicht schon deshalb entsprechen, da die Herausgabe eines Enteignungsbeschlusses einen rechtswidrigen Verstoß gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen darstellen würde. Anders als bei anderen behördlichen Entscheidungen, enthalten die verfahrensbezogenen Ausführungen unmittelbare und mittelbare personenbezogene Daten, deren Herausgabe nach gegenwärtigem Kenntnisstand datenschutzrechtlich nicht gerechtfertigt wäre. Insbesondere liegt Ihnen keine Einwilligung des von der Enteignung Betroffenen vor. Auch ein Schwärzen kommt vorliegend nicht in Frage, da anschließend kein Inhalt mehr übrig bliebe, der über einen allgemeinen Entwurf eines Enteignungsbeschlusses hinaus ginge. Sollten Sie einen solchen Entwurf eines Enteignungsbeschlusses wünschen, bitten wir um entsprechende Rückmeldung. Wir werden Ihnen diesen dann gerne an Ihre E-Mailadresse mailen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Ablehnungsentscheidung kann innerhalb eines Monats nach Zugang Klage beim Verwaltungsgericht Sigmaringen mit Sitz in Sigmaringen eingelegt werden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr [geschwärzt], danke für Ihren Bescheid. Ich bitte jedoch darum, um Übersendung…
An Regierungspräsidium Tübingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: EXTERN Enteignungsbeschluss B31 Friedrichshafen [#260887] Ihre Mail vom 15.10.2022 [#260887]
Datum
15. November 2022 09:31
An
Regierungspräsidium Tübingen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr [geschwärzt], danke für Ihren Bescheid. Ich bitte jedoch darum, um Übersendung eines Entwurfes. Herzlichen Dank Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 260887 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]

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Regierungspräsidium Tübingen
Sehr << Antragsteller:in >> anbei übersende ich Ihnen die erfragte Bescheidvorlage. Mit freundliche…
Von
Regierungspräsidium Tübingen
Betreff
AW: EXTERN AW: EXTERN Enteignungsbeschluss B31 Friedrichshafen [#260887] Ihre Mail vom 15.10.2022 [#260887]
Datum
18. November 2022 11:03
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> anbei übersende ich Ihnen die erfragte Bescheidvorlage. Mit freundlichen Grüßen