Entfall des Entflechtungsgesetzes des Bundes, außerdem Landes-GVFG in Bayern

2019 läuft das Entflechtungsgesetz des Bundes aus. Gibt es in Bayern ein Landes-GVFG und falls ja, wie wird es nach Auslaufen des Entflechtungsgestezes finanziert? Erfolgt ein Ausgleich der entfallenden Bundesmittel durch Mittel aus dem Landeshaushalt? Gibt es ein Bahn-Reaktivierungsprogramm und falls ja, wie soll es finanziert werden?

Ich habe Interesse an der Anfrage, weil ich mich seit Jahren in Sachen Fortführung Bundes-GVFG und Entflechtungsgesetz engagiere.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. Februar 2019
  • Frist
    22. März 2019
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Armin Fenske
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 2019 läuft das…
An Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr Details
Von
Armin Fenske
Betreff
Entfall des Entflechtungsgesetzes des Bundes, außerdem Landes-GVFG in Bayern [#58819]
Datum
20. Februar 2019 21:03
An
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
2019 läuft das Entflechtungsgesetz des Bundes aus. Gibt es in Bayern ein Landes-GVFG und falls ja, wie wird es nach Auslaufen des Entflechtungsgestezes finanziert? Erfolgt ein Ausgleich der entfallenden Bundesmittel durch Mittel aus dem Landeshaushalt? Gibt es ein Bahn-Reaktivierungsprogramm und falls ja, wie soll es finanziert werden? Ich habe Interesse an der Anfrage, weil ich mich seit Jahren in Sachen Fortführung Bundes-GVFG und Entflechtungsgesetz engagiere.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Armin Fenske <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Armin Fenske << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Armin Fenske
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Gz.: 52-3505.2-2-13-2 Sehr geehrter Herr Fenske, beigefügte Anlage übersenden wir im Auftrag von Frau Rieper.…
Von
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Betreff
Entfall des Entflechtungsgesetzes des Bundes, außerdem Landes-GVFG in Bayern
Datum
1. März 2019 10:56
Status
Warte auf Antwort
Gz.: 52-3505.2-2-13-2 Sehr geehrter Herr Fenske, beigefügte Anlage übersenden wir im Auftrag von Frau Rieper. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an den/die im Anschreiben genannte(n) zuständige(n) Sachbearbeiter/-in. Mit freundlichen Grüßen
Armin Fenske
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrt<< Anrede >> vielen Danlk für Ihre zügig ausführlich Antwor…
An Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr Details
Von
Armin Fenske
Betreff
AW: Entfall des Entflechtungsgesetzes des Bundes, außerdem Landes-GVFG in Bayern [#58819]
Datum
1. März 2019 20:37
An
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrt<< Anrede >> vielen Danlk für Ihre zügig ausführlich Antwort. Mich würde interessieren, ob trotz der Tatschache, "dass nun jegliche Zweckgebundenheit der Mittel aufgehoben" ist, der ÖPNV über Investionsförderung in mindestens der gleichen Höhe verfügt wie vor dem Entfall der Entflechtungsmittel des Bundes oder ob dem ÖPNV durch den Wegfall der Entflechtungsmittel Einbußen entstehen. ... Mit freundlichen Grüßen Armin Fenske Anfragenr: 58819 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Armin Fenske << Adresse entfernt >>

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Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Sehr geehrter Herr Fenske, beigefügte Anlage übersenden wir im Auftrag von . Bei Rückfragen wenden Sie sich bitt…
Von
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Betreff
Entfall des Entflechtungsgesetzes des Bundes, außerdem Landes-GVFG in Bayern
Datum
22. März 2019 10:00
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Fenske, beigefügte Anlage übersenden wir im Auftrag von . Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an den/die im Anschreiben genannte(n) zuständige(n) Sachbearbeiter/-in. Mit freundlichen Grüßen