Entfernung des Halteverbots Unterführung Bahnhofstraße/Bahnhofplatz

Gutachten auf Basis dessen bzw. Grund, warum die Entfernung des absoluten Halteverbots an der Unterführung Bahnhofstraße in Richtung Bahnhofplatz angeordnet wurde

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. Mai 2022
  • Frist
    4. Juni 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Gutachten auf …
An Stadt Kempten (Allgäu) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Entfernung des Halteverbots Unterführung Bahnhofstraße/Bahnhofplatz [#248130]
Datum
2. Mai 2022 20:24
An
Stadt Kempten (Allgäu)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gutachten auf Basis dessen bzw. Grund, warum die Entfernung des absoluten Halteverbots an der Unterführung Bahnhofstraße in Richtung Bahnhofplatz angeordnet wurde
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 248130 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/248130/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Kempten (Allgäu)
Sehr << Antragsteller:in >> vermutlich handelt es sich bei den von Ihnen angesprochenen Zeichen 283 u…
Von
Stadt Kempten (Allgäu)
Betreff
AW: Entfernung des Halteverbots Unterführung Bahnhofstraße/Bahnhofplatz [#248130]
Datum
4. Mai 2022 11:01
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vermutlich handelt es sich bei den von Ihnen angesprochenen Zeichen 283 um temporäre Beschilderung. Diese wird zum Winter angebracht, um den Winterdienst mit seinen breiteren Fahrzeugen ausreichend Platz zu bieten. Diese umgangssprachlichen Winterhalteverbote werden meist von Oktober bis April aufgestellt. Da wir im Sommer diese Notwendigkeit nicht haben, schaffen wir hier mehr Parkraum. Sollte es Ihnen um andere Halteverbote gehen, so bitte ich um genaue Nennung der Örtlichkeit - am besten mit Fotos. Bitte veröffentlichen Sie diese Nachricht nur in anonymisierter Form. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre schnelle Antwort! Dies erklärt die Entfernung des Zeichens 283…
An Stadt Kempten (Allgäu) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Entfernung des Halteverbots Unterführung Bahnhofstraße/Bahnhofplatz [#248130]
Datum
4. Mai 2022 11:19
An
Stadt Kempten (Allgäu)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre schnelle Antwort! Dies erklärt die Entfernung des Zeichens 283 im Unterführungsbereich. Die Freigabe der Flächen zum Parken führt zu insgesamt weniger Platz im Unterführungsbereich. Im Bereich der Abfahrt von der Bahnhofstraße und auch in der Unterführung findet sich eine Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295). Durch die dort parkenden Fahrzeuge können beispielsweise Omnibusse oder Lastkraftwagen diese Fahrstreifenbegrenzung auf beiden Seiten teilweise nicht mehr einhalten und müssen auf die andere Fahrspur ausweichen. Können Sie mir sagen, ob Ihnen diese Situation bekannt ist und ob hier eventuelle Änderungen an der Verkehrssituation geplant sind? Besten Dank bereits im Voraus! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 248130 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/248130/

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Stadt Kempten (Allgäu)
Sehr << Antragsteller:in >> natürlich darf dort dann nur geparkt werden, wenn die Grundregeln der StV…
Von
Stadt Kempten (Allgäu)
Betreff
AW: Entfernung des Halteverbots Unterführung Bahnhofstraße/Bahnhofplatz [#248130]
Datum
4. Mai 2022 12:18
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> natürlich darf dort dann nur geparkt werden, wenn die Grundregeln der StVO (hier: §12 StVO) berücksichtigt werden. Mir ist die Situation, gerade im Hinblick auf die Breiten vor Ort, nicht bekannt. Laut dem mir vorliegenden Bauwerksbuch müsste die Fahrbahn zwischen den Gehwegen bei ca. 11m, also ca. 5,5m je Fahrstreifen liegen. Zwischen Zeichen 295 und parkenden Fahrzeug müssen mindestens 3 Meter verbleiben, so dass hier ggf. je nach Fahrzeug Art und der Art und Weise des Parkens dieses Maß unterschritten werden kann. Ich leite Ihre Anfrage an den kommunalen Ordnungsdienst weiter um die Restbreiten zu prüfen und ggf. zu verwarnen. Mit freundlichen Grüßen