Entführung von Roman Protassewitsch am 23.05.2021 in Belarus

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Antrag nach dem IFG

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich bitte Sie, mir sämtliche Diplomatische Korrespondenz (DKOR), sowie weitere vorliegende Unterlagen (z.B. Zusammenfassungen oder Berichte des AA) zu dem unten erläuterten Fall zukommen zu lassen.

Ich bitte Sie um Neubewertung der sonst als VS-NfD eingestuften Dokumente und bin mit Teilschwärzungen einverstanden.

Erzwungene Landung von Ryanair-Flug 4978 in Minsk
Ein Zwischenfall, der international für Aufsehen sorgte, ereignete sich am 23. Mai 2021, als eine Passagiermaschine des irischen Billigflieger Ryanair in Minsk abgefangen wurde. Das Flugzeug, welches auf dem Weg von Athen nach Vilnius war, wurde kurz vor Verlassen des belarussischen Luftraumes unter dem Vorwand einer Bombendrohung an Bord zur Notlandung mit Hilfe eines MIG Kampfjets am Flughafen in Minsk gezwungen. Der eigentliche Grund war allerdings die Tatsache, dass sich an Bord der weißrussische Oppositionelle Roman Protassewitsch befand. Am Flughafen wurden er und seine Freundin festgenommen.

Der Vorfall zog internationale Empörung auf sich. Dutzende Politiker forderten die sofortige Freilassung. Die EU antwortete mit Sanktionen und stoppte daraufhin Investitionen im Wert von ca. 3 Milliarden Euro in Belarus. Zudem wurden von der NATO überwachte Start- und Landeverbot für belarussische Flugzeuge und ein Verbot, den EU-Luftraum zu nutzen, verhängt.
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Wei%C3%9Frussland

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG).

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    25. Mai 2021
  • Frist
    29. Juni 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG Sehr Antragsteller/in Ich bitte Sie, mir sämtliche Diplomatische Korrespondenz (DKOR), sowie…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Entführung von Roman Protassewitsch am 23.05.2021 in Belarus [#220988]
Datum
25. Mai 2021 12:58
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG Sehr Antragsteller/in Ich bitte Sie, mir sämtliche Diplomatische Korrespondenz (DKOR), sowie weitere vorliegende Unterlagen (z.B. Zusammenfassungen oder Berichte des AA) zu dem unten erläuterten Fall zukommen zu lassen. Ich bitte Sie um Neubewertung der sonst als VS-NfD eingestuften Dokumente und bin mit Teilschwärzungen einverstanden. Erzwungene Landung von Ryanair-Flug 4978 in Minsk Ein Zwischenfall, der international für Aufsehen sorgte, ereignete sich am 23. Mai 2021, als eine Passagiermaschine des irischen Billigflieger Ryanair in Minsk abgefangen wurde. Das Flugzeug, welches auf dem Weg von Athen nach Vilnius war, wurde kurz vor Verlassen des belarussischen Luftraumes unter dem Vorwand einer Bombendrohung an Bord zur Notlandung mit Hilfe eines MIG Kampfjets am Flughafen in Minsk gezwungen. Der eigentliche Grund war allerdings die Tatsache, dass sich an Bord der weißrussische Oppositionelle Roman Protassewitsch befand. Am Flughafen wurden er und seine Freundin festgenommen. Der Vorfall zog internationale Empörung auf sich. Dutzende Politiker forderten die sofortige Freilassung. Die EU antwortete mit Sanktionen und stoppte daraufhin Investitionen im Wert von ca. 3 Milliarden Euro in Belarus. Zudem wurden von der NATO überwachte Start- und Landeverbot für belarussische Flugzeuge und ein Verbot, den EU-Luftraum zu nutzen, verhängt. Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Wei%C3%9Frussland Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 220988 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220988/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Beauftragter der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eingang wir …
Von
Beauftragter der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe
Betreff
Anfrage nach dem IFG: Entführung von Roman Protassewitsch am 23.05.2021 in Belarus, Vg. Nr. 142-2021
Datum
25. Mai 2021 13:36
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eingang wir hiermit bestätigen. Das Auswärtige Amt bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. In der Regel erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats ab Antragseingang. In wenigen Fällen kann die Bearbeitung länger dauern (z.B. wenn umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, zu denen sich persönliche Daten in den Akten befinden). Sollte die Bearbeitung in Ihrem Fall ausnahmsweise länger als einen Monat in Anspruch nehmen, werden wir Sie darüber informieren. Bitte beachten Sie darüber hinaus folgende allgemeine Hinweise: - Geben Sie bei Rückfragen oder Ergänzungen zu Ihrem Antrag bitte immer Ihre in der Betreffzeile dieser E-Mail angegebene Vorgangsnummer an. - Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben (im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html einsehbar). Einfache Anfragen, deren Bearbeitung weniger als insgesamt eine halbe Stunde in Anspruch nimmt, werden gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen EUR 15,00 und EUR 500,00 Euro erhoben werden. Eine Prognose zur Höhe der Gebühren kann nicht abgegeben werden, da die endgültige Höhe nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand berechnet wird. Informieren Sie uns bitte über eventuelle Gebührenermäßigungstatbestände (z. B. wissenschaftlicher Auftrag einer staatlichen Organisation, Recherchearbeiten, die im öffentlichen Interesse sind, Bezug von Sozialleistungen etc.), so dass eine eventuelle Gebührenermäßigung geprüft werden kann. Wenn Ihr Antrag auf Informationszugang abgelehnt wird, fallen keine Gebühren an. Für Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. Hinweis zum Datenschutz: Bei der Bearbeitung wurden bzw. werden von Ihnen personenbezogene Daten verarbeitet. Welche Daten zu welchem Zweck und auf welcher Grundlage verarbeitet werden, ist abhängig von Ihrem Anliegen und den konkreten Umständen. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung (https://www.auswaertiges-amt.de/de/datenschutz-node) des Auswärtigen Amts. Mit freundlichen Grüßen

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Auswärtiges Amt
Kein Nachrichtentext
Von
Auswärtiges Amt
Via
Briefpost
Betreff
Datum
22. Juni 2021
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,7 MB