Entführung von Roman Protassewitsch am 23.05.2021 in Belarus
Antrag nach dem IFG
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich bitte Sie, mir sämtliche Diplomatische Korrespondenz (DKOR), sowie weitere vorliegende Unterlagen (z.B. Zusammenfassungen oder Berichte des AA) zu dem unten erläuterten Fall zukommen zu lassen.
Ich bitte Sie um Neubewertung der sonst als VS-NfD eingestuften Dokumente und bin mit Teilschwärzungen einverstanden.
Erzwungene Landung von Ryanair-Flug 4978 in Minsk
Ein Zwischenfall, der international für Aufsehen sorgte, ereignete sich am 23. Mai 2021, als eine Passagiermaschine des irischen Billigflieger Ryanair in Minsk abgefangen wurde. Das Flugzeug, welches auf dem Weg von Athen nach Vilnius war, wurde kurz vor Verlassen des belarussischen Luftraumes unter dem Vorwand einer Bombendrohung an Bord zur Notlandung mit Hilfe eines MIG Kampfjets am Flughafen in Minsk gezwungen. Der eigentliche Grund war allerdings die Tatsache, dass sich an Bord der weißrussische Oppositionelle Roman Protassewitsch befand. Am Flughafen wurden er und seine Freundin festgenommen.
Der Vorfall zog internationale Empörung auf sich. Dutzende Politiker forderten die sofortige Freilassung. Die EU antwortete mit Sanktionen und stoppte daraufhin Investitionen im Wert von ca. 3 Milliarden Euro in Belarus. Zudem wurden von der NATO überwachte Start- und Landeverbot für belarussische Flugzeuge und ein Verbot, den EU-Luftraum zu nutzen, verhängt.
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Wei%C3%9Frussland
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG).
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage abgelehnt
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Datum25. Mai 2021
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29. Juni 2021
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