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Entgeltfreies Schwimmen in Berliner Bädern

Welche Personengruppen dürfen entgeltfrei in Berliner Bädern schwimmen?
Bitte Bedingungen jeweils nennen. DAnke

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    11. Februar 2022
  • Frist
    15. März 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Berliner Bäderbetriebe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Entgeltfreies Schwimmen in Berliner Bädern [#240596]
Datum
11. Februar 2022 16:20
An
Berliner Bäderbetriebe
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Welche Personengruppen dürfen entgeltfrei in Berliner Bädern schwimmen? Bitte Bedingungen jeweils nennen. DAnke
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 240596 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/240596/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Berliner Bäderbetriebe
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang der oben genannten Anfrage. Mit freundlichen Grüßen
Von
Berliner Bäderbetriebe
Betreff
Bestätigung Eingang Anfrage Entgeltfreies Schwimmen in Berliner Bädern [#240596]
Datum
24. Februar 2022 13:30
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang der oben genannten Anfrage. Mit freundlichen Grüßen

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Berliner Bäderbetriebe
Sehr Antragsteller/in gern antworten wir auf Ihre Frage nach der entgeltfreien Nutzung der Schwimmbäder. Eine entg…
Von
Berliner Bäderbetriebe
Betreff
Unsere Antwort auf Ihre Frage Entgeltfreies Schwimmen in Berliner Bädern [#240596]
Datum
4. März 2022 13:01
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in gern antworten wir auf Ihre Frage nach der entgeltfreien Nutzung der Schwimmbäder. Eine entgeltfreie Nutzung der Berliner Bäder ist zum einen in der Tarifsatzung der Berliner Bäder-Betriebe geregelt und zum anderen in der Satzung über die Nutzung der Einrichtungen der Berliner Bäder-Betriebe. Beide Satzungen finden Sie auf der Homepage der BBB. Die Nutzungssatzung definiert in Paragraf 1, wer die Bäder kostenlos nutzen darf - das sind Schulen, förderungswürdige Sportvereine und Kindertagesstätten. Die Tarifsatzung weist außerdem folgende Personengruppen als unentgeltliche Nutzer aus: Kinder unter 5 Jahre, Begleitpersonen von Kindern unter 7 Jahre, die dem Kind beim Umziehen helfen, aber selbst nicht schwimmen, sowie Begleitpersonen von Schwerbehinderten, die ihnen beim Umziehen helfen, aber selbst nicht schwimmen. Nachlesen können Sie die Regelungen im Wortlaut auf der Homepage hier<https://www.berlinerbaeder.de/service/antraege-downloads/>. Dort können Sie beide Satzungen herunterladen. Darüber hinaus können die Beschäftigten der BBB die Bäder kostenlos nutzen, dafür muss der Dienstausweis vorgezeigt werden. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.