Entladtung der Stadtbezirke von KFZ Verkehr

Welche Maßnahmen sind in Planunung um den zunehmenden Verkehr in den Bezirken Stuttgarte Mitte, Süd, Ost, West und Nord zu reduzieren?
Welche Maßnahmen sind geplant um den Radverkehr zu stärken und dessen Sicherheit in diesen Gebieten zu gewährleisten?
Ist eine Erhöhung der Parkgebühren insbesondere für große Fahrzeuge geplant?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    22. Februar 2024
  • Frist
    26. März 2024
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Welche Maßnahmen sind in Planunung…
An Landeshauptstadt Stuttgart Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Entladtung der Stadtbezirke von KFZ Verkehr [#300877]
Datum
22. Februar 2024 13:25
An
Landeshauptstadt Stuttgart
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Welche Maßnahmen sind in Planunung um den zunehmenden Verkehr in den Bezirken Stuttgarte Mitte, Süd, Ost, West und Nord zu reduzieren? Welche Maßnahmen sind geplant um den Radverkehr zu stärken und dessen Sicherheit in diesen Gebieten zu gewährleisten? Ist eine Erhöhung der Parkgebühren insbesondere für große Fahrzeuge geplant?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 300877 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/300877/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landeshauptstadt Stuttgart
Ihre Anfrage vom 22.02.2024 - Entlastung der Stadtbezirke von KFZ Verkehr [#300877] Sehr << Antragsteller:in…
Von
Landeshauptstadt Stuttgart
Betreff
Ihre Anfrage vom 22.02.2024 - Entlastung der Stadtbezirke von KFZ Verkehr [#300877]
Datum
13. März 2024 10:02
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage an die Landeshauptstadt Stuttgart. Als zuständiges Fachamt haben wir Ihr Anliegen geprüft und wollen Ihnen gerne antworten. In Stuttgart werden zur Entlastung der Stadtbezirke vom Kfz-Verkehr eine Vielzahl vom Maßnahmen zur Förderung des Fuß-und Radverkehrs durchgeführt. Einen guten Einblick in diese Maßnahmen bietet der angehängte Fuß- und Radverkehrsbericht. Bezüglich Ihrer Frage zu den Parkgebühren kann ich Folgendes antworten: Die Parkgebühren wurden zuletzt zum 01.01.2024 angepasst. Eine Anpassung erfolgte bisher nach 3-4 Jahren. Bisher wurde eine Anpassung der Gebühren nach Größe oder Gewicht der Fahrzeuge nicht geprüft oder geplant. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage vom 22.02.2024 - Entlastung der Stadtbezirke von KFZ Verkehr [#300877] Guten Tag, den Kern meine…
An Landeshauptstadt Stuttgart Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 22.02.2024 - Entlastung der Stadtbezirke von KFZ Verkehr [#300877]
Datum
19. März 2024 10:26
An
Landeshauptstadt Stuttgart
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, den Kern meiner Frage haben Sie leider unbeantwortet gelassen. Welche Maßnahmen sind in Planunung um den zunehmenden Verkehr in den Bezirken Stuttgarte Mitte, Süd, Ost, West und Nord zu reduzieren? Wie soll der zunehmende Individualverkehr und die damit verbundene Lärmbelästtigung in den Stadtteilen gemindert werden? Die geplanten Maßnahmen für den Fuß- und Radversind mir bekannt. Wie stellt die Stadt denn die Sicherheit, beziehungsweise die Nutzbarkeit von Fuß- und Radverkehrsanlagen sicher? Sind Kontrollen und Abschleppmaßnahmen geplant? Gibt es eine Zusammenarbeit mit der Polizei um beispielsweise Überholabstände von KFZ zu kontrollieren? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 300877 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/300877/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>

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Landeshauptstadt Stuttgart
Antwort: AW: Ihre Anfrage vom 22.02.2024 - Entlastung der Stadtbezirke von KFZ Verkehr [#300877] Guten Tag <<…
Von
Landeshauptstadt Stuttgart
Betreff
Antwort: AW: Ihre Anfrage vom 22.02.2024 - Entlastung der Stadtbezirke von KFZ Verkehr [#300877]
Datum
5. April 2024 15:33
Status
Anfrage abgeschlossen
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105 Bytes


Guten Tag << Antragsteller:in >> in Stuttgart wird seit Jahren daran gearbeitet, den Bürgerinnen und Bürgern Alternativen zur Nutzung des Kraftfahrzeugs anzubieten. D.h. der ÖPNV und die Angebote im Fuß- und Radverkehr werden kontinuierlich ausgebaut. Letztlich liegt es aber in der Entscheidung jeder und jedes Einzelnen, welches Verkehrsmittel gewählt wird. Die Polizei kontrolliert regelmäßig an verschiedenen Stellen im Stadtgebiet den gesetzlichen Überholabstand. Zu diesem und anderen Themen bezüglich der Verkehrssicherheit insbesondere im Fuß- und Radverkehr ist die Landeshauptstadt regelmäßig mit der Polizei im Austausch. Freundliche Grüße