Entlastung bei Energiekosten für pflegende Angehörige

Sämtliche Protokolle u. ä. zu den sog. Entlastungspaketen, aus denen die Überlegungen mit dem bekannten Resultat hervorgehen, dass pflegende Angehörige ohne Erwerbseinkommen bzw. ohne Rente keine Energiekosten-Entlastung erhalten sollen.

Ergebnis der Anfrage

Beantwortung wurde an das Bürgerbüro des Ministeriums weitergeleitet. Antworten von dort ausstehend (3.12.2022)

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    13. November 2022
  • Frist
    16. Dezember 2022
  • Ein:e Follower:in
Carin Schomann
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche Protoko…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
Carin Schomann
Betreff
Entlastung bei Energiekosten für pflegende Angehörige [#263169]
Datum
13. November 2022 13:16
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche Protokolle u. ä. zu den sog. Entlastungspaketen, aus denen die Überlegungen mit dem bekannten Resultat hervorgehen, dass pflegende Angehörige ohne Erwerbseinkommen bzw. ohne Rente keine Energiekosten-Entlastung erhalten sollen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Carin Schomann Anfragenr: 263169 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/263169/ Postanschrift Carin Schomann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Carin Schomann
Bundesministerium der Finanzen
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG): Protokolle zu den Entlastungspaketen bei Energiekosten für pflegende…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Via
Briefpost
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG): Protokolle zu den Entlastungspaketen bei Energiekosten für pflegende Angehörige
Datum
22. November 2022
Status
Warte auf Antwort
1. Herausgabe der erfragten Protokolle würde bereits jetzt absehbar Belange Dritter betreffen, würde den Rahmen einer einfachen Anfrage sprengen und entsprechend bis zu 500 Euro Gebühren kosten. 2. "Die Bundesregierung prüft, welche Personengruppen noch keine Energiepreispauschale oder sonstige Einmalzahlung erhalten haben und inwieweit ein Nachteil für diese Peronengruppen ausgeglichen werden kann. Das Ergebnis der Prüfung bleibt abzuwarten."
Carin Schomann
AW: Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG): Protokolle zu den Entlastungspaketen bei Energiekosten für pfleg…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
Carin Schomann
Betreff
AW: Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG): Protokolle zu den Entlastungspaketen bei Energiekosten für pflegende Angehörige [#263169]
Datum
23. November 2022 17:14
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bedanke mich für Ihre zügige Reaktion auf meine Informationsanfrage. Sie teilen mit: "Die Bundesregierung prüft, welche Personengruppen noch keine Energiepreispauschale oder sonstige Einmalzahlung erhalten haben und inwieweit ein Nachteil für diese Personengruppen ausgeglichen werden kann. Das Ergebnis der Prüfung bleibt abzuwarten." Demgemäß ist meine Annahme, pflegende Angehörige ohne Einkommen aus Erwerbstätigkeit und/oder Rente sollten keine Energiepreispauschale (EPP) bzw. sonstige Einmalzahlung erhalten, im Moment nicht zutreffend. Außerdem kann die Antwort auf meine Frage noch gar nicht gegeben werden, da die Bundesregierung Ihnen zufolge ja noch prüft. Meine ursprüngliche Anfrage ist somit jetzt nicht beantwortbar; ich erhalte sie also zunächst nicht weiter aufrecht. Darüber hinaus informieren Sie mich, "Zuständig für Empfängerinnen und Empfänger von Pflegegeld ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales". Vor diesem Hintergrund frage ich Sie: 1. Wann prüft die Bundesregierung, ob die Personengruppe der pflegenden Angehörigen ohne Einkommen aus Erwerbstätigkeit und/oder Rente eine EPP oder sonstige Einmalzahlung erhalten sollen, und bis wann soll diese Prüfung abgeschlossen sein? 2. Anspruchsberechtige für Pflegegeld sind die Pflegebedürftigen (§ 37 Abs. 1 SGB XI bzw. § 64a Abs. 1 SGB XII), aber nicht deren pflegenden Angehörigen. Welche Bundesbehörde ist für die Belange der pflegenden Angehörigen zuständig? Ich gehe davon aus, dass meine nun geänderte Anfrage im Rahmen einer einfachen, somit gebührenfreien Information bleibt, und danke Ihnen schon jetzt für Ihre Antworten. Mit freundlichem Gruß Carin Schomann Anfragenr: 263169 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/263169/
Bundesministerium der Finanzen
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihre Anfrage vom 24. November 2022 Sehr geehrte Frau Schomann, anli…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihre Anfrage vom 24. November 2022
Datum
25. November 2022 07:11
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Schomann, anliegendes Schreiben erhalten Sie zur Kenntnis. Mit freundlichem Gruß

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Bundesministerium der Finanzen
AW: Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG): Protokolle zu den Entlastungspaketen bei Energiekosten für pfleg…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
AW: Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG): Protokolle zu den Entlastungspaketen bei Energiekosten für pflegende Angehörige [#263169]
Datum
25. November 2022 08:09
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrte Frau Schomann, danke für Ihre Nachricht an das Bundesministerium der Finanzen. Das für IFG-Anträge zuständige Referat hat uns gebeten, Ihnen zu antworten. Zu 1. Die Prüfung, welche Personengruppen noch keine Energiepreispauschale oder sonstige Einmalzahlung erhalten haben und inwieweit ein Nachteil für diese Personengruppen ausgeglichen werden kann läuft derzeit. Wann diese abgeschlossen ist, kann seitens des Bundesministeriums der Finanzen derzeit leider nicht abgesehen werden. Zu 2. Wie bereits mitgeteilt liegt in dieser Frage die Zuständigkeit beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Für grundsätzliche Fragen zum Pflegegeld, bzw. der Pflegeversicherung ist das Bundesministerium der Gesundheit zuständig. Mit freundlichen Grüßen,