Entlastung für Haushalte, die mit Öl heizen
Anfrage an:
Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
in den Medien wurde darüber berichtet, dass Haushalte, die mit Öl heizen, rückwirkend für 2022 unter bestimmten Bedingungen auf Länderebene mit einem Teilbetrag entlastet werden, um die bisherige Lücke im Kreis der Hilfeempfänger zu schließen. Die Anträge sollen mit Beginn des Jahres 2023 möglich sein. Daher bitte ich um Mitteilung, bei welchem Amt in Rheinland-Pfalz der Antrag zu stellen ist. Vielen Dank für Ihre Antwort.
Anfrage erfolgreich
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Datum12. Januar 2023
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14. Februar 2023
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