Entlastung für Schulleitungen

Seit Jahren wird in Bayern für die "erweiterten Schulleitungen" geworben. Dabei spielt das Argument eine Rolle, die Schulleitungen seien überlastet. Inwieweit wurde geprüft, ob die Wiederbesetzungssperre für Schulsekräterinnen oder -sekretäre aufgehoben werden kann. Haben Sie geprüft, ob diese Maßnahme günstiger und effektiver sein könnte, als die Erweiterung der Schulleitungen?

Ergebnis der Anfrage

Ich habe auf meine Anfrage und die Nachfrage jeweils eine Reaktion erhalten. Dabei wurde das, was ich kritisiere, detailliert beschrieben. Meine Kritik daran wurde aber nicht aufgegriffen. Von einer Antwort kann keine Rede sein. Schade!

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    17. Januar 2023
  • Frist
    21. Februar 2023
  • Ein:e Follower:in
Michael Erhard
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Seit Jahren wird in Bayern für die…
An Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Details
Von
Michael Erhard
Betreff
Entlastung für Schulleitungen [#267947]
Datum
17. Januar 2023 10:57
An
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wird verschickt...
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Seit Jahren wird in Bayern für die "erweiterten Schulleitungen" geworben. Dabei spielt das Argument eine Rolle, die Schulleitungen seien überlastet. Inwieweit wurde geprüft, ob die Wiederbesetzungssperre für Schulsekräterinnen oder -sekretäre aufgehoben werden kann. Haben Sie geprüft, ob diese Maßnahme günstiger und effektiver sein könnte, als die Erweiterung der Schulleitungen?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Michael Erhard Anfragenr: 267947 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/267947/ Postanschrift Michael Erhard << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Michael Erhard
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Sehr geehrter Herr Erhard, bitte beachten Sie das beiliegende Dokument. Mit freundlichen Grüßen
Von
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Betreff
II.5-BP4050.0/41/2 Entlastung für Schulleitungen; E-Mail von Herrn Michael Erhard
Datum
24. Januar 2023 12:56
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Erhard, bitte beachten Sie das beiliegende Dokument. Mit freundlichen Grüßen
Michael Erhard
Sehr << Anrede >> Der Zusammenhang wurde von mir genannt: Die erweiterte Schulleitung wurde den Schul…
An Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Details
Von
Michael Erhard
Betreff
AW: II.5-BP4050.0/41/2 Entlastung für Schulleitungen; E-Mail von Herrn Michael Erhard [#267947]
Datum
4. Februar 2023 11:02
An
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Der Zusammenhang wurde von mir genannt: Die erweiterte Schulleitung wurde den Schulleitern als Entlastung schmackhaft gemacht. Und sie kostet Geld. Diese Geld wäre gut angelegt, wenn es bei den Verwaltungskräften generell keine Wiederbesetzungssperre geben würde, mehr noch, wenn eine überlappende Anstellung zur Einarbeitung möglich wäre. Sie sprechen von Ausnahmen, aber sie sagen nicht in welchen Fällen. Gibt es denn einen einzigen Fall, in dem die Ausnahme nicht gemacht werden müsste? Hochachtungsvoll Michael Erhard Mit freundlichen Grüßen Michael Erhard Anfragenr: 267947 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/267947/

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Sehr geehrter Herr Erhard, bitte beachten Sie das beiliegende Dokument. Mit freundlichen Grüßen
Von
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Betreff
II.5-BP4050.0/41/4 Entlastung für Schulleitungen; E-Mail von Herrn Michael Erhard
Datum
10. Februar 2023 09:34
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Erhard, bitte beachten Sie das beiliegende Dokument. Mit freundlichen Grüßen