Az: PKII4.12017/1#1 -
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Sehr
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Ihr Schreiben vom 04. Jan. 2024 an das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI), mit dem Sie um Auskunft zur finanziellen Situation der Kommunen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bitten, und fragen was die Bundesregierung hier unternimmt, wurde in unserem Haus geprüft. Der Sache nach handelt es sich nicht um einen formellen Antrag nach dem IFG, sondern um ein allgemeines Auskunftsverlangen. Daher wurde die Bürgerkommunikation des BMI gebeten, Ihnen zur abschließenden Beantwortung Ihrer Zuschrift folgende allgemeinen Hinweise zu übermitteln:
Grundsätzlich ist das Thema: Föderalismus und Kommunalwesen, aus dem zunächst auch die Zuständigkeiten hervorgehen – hier aufbereitet:
https://www.bmi.bund.de/DE/themen/verfassung/staatliche-ordnung/foederalismus-und-kommunalwesen/foederalismus-und-kommunalwesen-node.html
Wie Sie wissen – ist die Bundesrepublik Deutschland ein Bundesstaat mit 16 Ländern als Gliedstaaten. Die Ausübung der Staatsgewalt ist durch das Grundgesetz zwischen Bund und Ländern aufgeteilt:
**Kommunalwesen im Bundesinnenministerium
**Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) hat vielfältige Aufgaben mit Bezug zum Wirkungskreis der Gemeinden. Beispiele sind etwa das Melderecht, die Integration von Ausländern oder der Katastrophenschutz. Weiterhin wird im Zusammenhang mit Grundsatz- und Querschnittsthemen der Rahmen für das Kommunalwesen mitgesetzt z.B. im Bereich des öffentlichen Dienstrechts, des Verfassungsrechts oder der inneren Sicherheit. Zudem gibt es partnerschaftlich ausgestaltete Kooperationsfelder zwischen Bund und Kommunen, an denen auch das BMI beteiligt ist. Hierzu gehören etwa die Verwaltungszusammenarbeit, das Setzen gemeinsamer Standards im eGovernment oder Fragen der Statistik.
Darüber hinaus ist ein separates Aufgabengebiet Kommunalwesen (Kommunalreferat, H II 1) im BMI eingerichtet. Es befasst sich beispielsweise mit:
• bedeutenden kommunalpolitischen Schwerpunktthemen (z.B. Daseinsvorsorge in der EU)
• der Teilnahme in Gremien und Arbeitskreisen zu kommunalen Fragen
• Kontaktstelle für die Kommunen bzw. deren Verbände
• Vertretung deutscher kommunaler Interessen in internationalen Angelegenheiten und Gremien mit Kommunalbezug (z.B. Lenkungsausschuss für lokale und regionale Demokratie beim Europarat)
Innerhalb der Bundesregierung ist jedes Ressort im Rahmen seiner fachlichen Kompetenz dafür verantwortlich, die Kommunen entsprechend der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien rechtzeitig zu beteiligen. Das BMI wirkt jedoch koordinierend, vermittelnd und bündelnd.
In dieser besonderen Rolle hat das Bundesinnenministerium immer wieder zum Ausgleich von Interessen und zur Wahrung wichtiger kommunaler Werte beigetragen.
Anbei übersenden wir Ihnen noch zu Ihrer Information einen **Namensartikel von Bundesministerin Nancy Faeser i**n der Verbandszeitschrift des Deutschen Landkreistags „Der Landkreis“ mit Hinweisen zu Ihrem Anliegen. (ANLAGE)
Die **Föderalen Finanzbeziehungen **finden Sie bitte hier auf der Seite des **BMF – Bundesministerium der Finanzen **aufbereitet. In einer föderalen Finanzbeziehung übernehmen Bund, Länder und Gemeinden unterschiedliche Aufgaben.
Welche das sind, erfahren Sie hier.
https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Themen/Oeffentliche_Finanzen/Foederale_Finanzbeziehungen/foerderale_finanzbeziehungen.html
Abschließend – gestatten Sie diesen persönlichen Hinweis – finden Sie – bei Interesse – einen interessanten Artikel im Handelsblatt zu Ihrem Thema mit einer ganz anderen Sicht der Dinge – nämlich aus Blickrichtung des Steuerzahlerbundes:
„*Wie Bund, Länder und Kommunen den Föderalismus aushebeln: Der Bund finanziert massiv die Kommunen. Und er will noch mehr Aufgaben der Länder übernehmen. Der Steuerzahlerbund sieht das kritisch, doch die Entwicklung ist nur schwer zu stoppen.“
*
https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/finanzierung-wie-bund-laender-und-kommunen-den-foederalismus-aushebeln/28940990.html
Mit freundlichen Grüßen