Entlastung von Kommunen

Viele Kommunen verarmen immer weiter. So auch meine. Sie sollen Ganztagsschulen, Ganztagskitas, Flüchtlingsunterkünfte usw. bauen.. doch das können sich die Kommunen nicht leisten.

Was ist von Ihrer Seite geplant, die Situation für die Kommunen zu verbessern?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. Januar 2024
  • Frist
    6. Februar 2024
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Viele Kommunen verarmen immer weiter.…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Entlastung von Kommunen [#296223]
Datum
4. Januar 2024 02:08
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Viele Kommunen verarmen immer weiter. So auch meine. Sie sollen Ganztagsschulen, Ganztagskitas, Flüchtlingsunterkünfte usw. bauen.. doch das können sich die Kommunen nicht leisten. Was ist von Ihrer Seite geplant, die Situation für die Kommunen zu verbessern?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 296223 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296223/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Az: PKII4.12017/1#1 - << Antragsteller:in >>, << Antragsteller:in >> Sehr << Antra…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
240104, << Antragsteller:in >>, << Antragsteller:in >>, Entlastung von Kommunen
Datum
5. Januar 2024 08:58
Status
Anfrage abgeschlossen
Az: PKII4.12017/1#1 - << Antragsteller:in >>, << Antragsteller:in >> Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Schreiben vom 04. Jan. 2024 an das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI), mit dem Sie um Auskunft zur finanziellen Situation der Kommunen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bitten, und fragen was die Bundesregierung hier unternimmt, wurde in unserem Haus geprüft. Der Sache nach handelt es sich nicht um einen formellen Antrag nach dem IFG, sondern um ein allgemeines Auskunftsverlangen. Daher wurde die Bürgerkommunikation des BMI gebeten, Ihnen zur abschließenden Beantwortung Ihrer Zuschrift folgende allgemeinen Hinweise zu übermitteln: Grundsätzlich ist das Thema: Föderalismus und Kommunalwesen, aus dem zunächst auch die Zuständigkeiten hervorgehen – hier aufbereitet: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/verfassung/staatliche-ordnung/foederalismus-und-kommunalwesen/foederalismus-und-kommunalwesen-node.html Wie Sie wissen – ist die Bundesrepublik Deutschland ein Bundesstaat mit 16 Ländern als Gliedstaaten. Die Ausübung der Staatsgewalt ist durch das Grundgesetz zwischen Bund und Ländern aufgeteilt: **Kommunalwesen im Bundesinnenministerium **Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) hat vielfältige Aufgaben mit Bezug zum Wirkungskreis der Gemeinden. Beispiele sind etwa das Melderecht, die Integration von Ausländern oder der Katastrophenschutz. Weiterhin wird im Zusammenhang mit Grundsatz- und Querschnittsthemen der Rahmen für das Kommunalwesen mitgesetzt z.B. im Bereich des öffentlichen Dienstrechts, des Verfassungsrechts oder der inneren Sicherheit. Zudem gibt es partnerschaftlich ausgestaltete Kooperationsfelder zwischen Bund und Kommunen, an denen auch das BMI beteiligt ist. Hierzu gehören etwa die Verwaltungszusammenarbeit, das Setzen gemeinsamer Standards im eGovernment oder Fragen der Statistik. Darüber hinaus ist ein separates Aufgabengebiet Kommunalwesen (Kommunalreferat, H II 1) im BMI eingerichtet. Es befasst sich beispielsweise mit: • bedeutenden kommunalpolitischen Schwerpunktthemen (z.B. Daseinsvorsorge in der EU) • der Teilnahme in Gremien und Arbeitskreisen zu kommunalen Fragen • Kontaktstelle für die Kommunen bzw. deren Verbände • Vertretung deutscher kommunaler Interessen in internationalen Angelegenheiten und Gremien mit Kommunalbezug (z.B. Lenkungsausschuss für lokale und regionale Demokratie beim Europarat) Innerhalb der Bundesregierung ist jedes Ressort im Rahmen seiner fachlichen Kompetenz dafür verantwortlich, die Kommunen entsprechend der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien rechtzeitig zu beteiligen. Das BMI wirkt jedoch koordinierend, vermittelnd und bündelnd. In dieser besonderen Rolle hat das Bundesinnenministerium immer wieder zum Ausgleich von Interessen und zur Wahrung wichtiger kommunaler Werte beigetragen. Anbei übersenden wir Ihnen noch zu Ihrer Information einen **Namensartikel von Bundesministerin Nancy Faeser i**n der Verbandszeitschrift des Deutschen Landkreistags „Der Landkreis“ mit Hinweisen zu Ihrem Anliegen. (ANLAGE) Die **Föderalen Finanzbeziehungen **finden Sie bitte hier auf der Seite des **BMF – Bundesministerium der Finanzen **aufbereitet. In einer föderalen Finanzbeziehung übernehmen Bund, Länder und Gemeinden unterschiedliche Aufgaben. Welche das sind, erfahren Sie hier. https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Themen/Oeffentliche_Finanzen/Foederale_Finanzbeziehungen/foerderale_finanzbeziehungen.html Abschließend – gestatten Sie diesen persönlichen Hinweis – finden Sie – bei Interesse – einen interessanten Artikel im Handelsblatt zu Ihrem Thema mit einer ganz anderen Sicht der Dinge – nämlich aus Blickrichtung des Steuerzahlerbundes: „*Wie Bund, Länder und Kommunen den Föderalismus aushebeln: Der Bund finanziert massiv die Kommunen. Und er will noch mehr Aufgaben der Länder übernehmen. Der Steuerzahlerbund sieht das kritisch, doch die Entwicklung ist nur schwer zu stoppen.“ *https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/finanzierung-wie-bund-laender-und-kommunen-den-foederalismus-aushebeln/28940990.html Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Moin ins BMI, vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >&…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 240104, << Antragsteller:in >>, << Antragsteller:in >>, Entlastung von Kommunen [#296223]
Datum
5. Januar 2024 11:33
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Moin ins BMI, vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 296223 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296223/