Entleerung Biotonne im Winter

Die Biotonnen werden in der Gemeinde in den Wintermonaten im gleichen Rhytmus wie im Sommer geleert. Hierbei sind die Biotonnen in den Wintermonaten zum Teil nur minimal gefüllt oder werden erst gar nicht herausgestellt. Zudem gibt es in der Regel im Winter auch kein Problem mit Schimmel o.ä.

Ich bitte um folgende Informationen:
-Wieso werden die Biotonnen im Winter im gleichen Rhytmus geleert?
-Ist es möglich, den Rhytmus im Winter zu ändern. Wenn ja, welche Kosten können mit der Reduzierung pro Entleerung eingespart werden?

Vielen Dank für Ihre Bemühungen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. Januar 2023
  • Frist
    14. Februar 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Di…
An Kommunalverwaltung Dahlem Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Entleerung Biotonne im Winter [#267454]
Datum
10. Januar 2023 15:30
An
Kommunalverwaltung Dahlem
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Biotonnen werden in der Gemeinde in den Wintermonaten im gleichen Rhytmus wie im Sommer geleert. Hierbei sind die Biotonnen in den Wintermonaten zum Teil nur minimal gefüllt oder werden erst gar nicht herausgestellt. Zudem gibt es in der Regel im Winter auch kein Problem mit Schimmel o.ä. Ich bitte um folgende Informationen: -Wieso werden die Biotonnen im Winter im gleichen Rhytmus geleert? -Ist es möglich, den Rhytmus im Winter zu ändern. Wenn ja, welche Kosten können mit der Reduzierung pro Entleerung eingespart werden? Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 267454 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/267454/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Kommunalverwaltung Dahlem
Sehr << Antragsteller:in >> Bezugnehmend auf Ihre Anfrage möchte ich mitteilen, dass die Verlängerung…
Von
Kommunalverwaltung Dahlem
Betreff
Entleerung Biotonne im Winter [#267454] -fragdenstaat-
Datum
10. Februar 2023 09:38
Status
Anfrage abgeschlossen
image008.jpg
14,4 KB


Sehr << Antragsteller:in >> Bezugnehmend auf Ihre Anfrage möchte ich mitteilen, dass die Verlängerung des Abfuhrrhythmus der Biotonne im Winter aus Gründen der Hygiene nicht möglich ist und des Weiteren das erforderlich Abfallvolumen seitens der Haushalte auch in den Wintermonaten zur Entsorgung der anfallenden Bioabfälle benötigt wird. Mit freundlichen Grüßen