Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Guten Tag,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Karl Lauterbach gibt in einem Tweet an, dass die aktuelle Bewertung der Corona-Lage unter anderem per Abwassermonitoring durchgeführt wird. Wie viele Entnahmestellen gibt es in Deutschland?
2. Wird an allen potenziellen Entnahmestellen auch tatsächlich Abwasser für die Auswertung entnommen?
3. Wie häufig werden Proben entnommen und ausgewertet?
4. Wo kann man die Ergebnisse der Analysen der entsprechenden Entnahmestellen abgelesen werden?
5. Reichen die aktuellen Entnahmestellen für ein präzises Lagebild aus? - Bitte Begründen sie ihre Antwort mit wissenschaftlichen Fakten.
6. Gibt es intern bestimmte Angaben zu der Bewertung der Messwerte? Auf welcher Grundlage oder nach welchem Standard werden die Daten ausgewertet, um diese für die Beurteilung der aktuellen Pandemie-Lage nutzen zu können?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
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Anfragenr: 268390
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