ENTR finanzielle Unterstützung

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Auf der Internetseite entr.net/de/ ist zu lesen, dass dieses Projekt vom Auswärtigen Amt unterstützt wird. Dazu ein paar Fragen.

1. In welcher finanziellen Höhe wird das Projekt vom auswärtigen Amt unterstützt?
2. Gibt es einen konkreten Ansprechpartner beim Auswärtigen Amt für dieses Projekt?
3. Findet eine Kontrolle statt über die Inhalte dieses Projektes?
4. Ist die Unterstützung solcher Projekte an Bedingungen geknüpft?
5. Muss eine bestimmte Reichweite oder ein messbarer Erfolg dieses Projektes nachgewiesen werden, damit es weiterhin vom Auswärtigen Amt unterstützt wird?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    15. Dezember 2022
  • Frist
    17. Januar 2023
  • 0 Follower:innen
Boris von Morgenstern
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Auf der Internetseite entr.net/de/ is…
An Auswärtiges Amt Details
Von
Boris von Morgenstern
Betreff
ENTR finanzielle Unterstützung [#265734]
Datum
15. Dezember 2022 12:20
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auf der Internetseite entr.net/de/ ist zu lesen, dass dieses Projekt vom Auswärtigen Amt unterstützt wird. Dazu ein paar Fragen. 1. In welcher finanziellen Höhe wird das Projekt vom auswärtigen Amt unterstützt? 2. Gibt es einen konkreten Ansprechpartner beim Auswärtigen Amt für dieses Projekt? 3. Findet eine Kontrolle statt über die Inhalte dieses Projektes? 4. Ist die Unterstützung solcher Projekte an Bedingungen geknüpft? 5. Muss eine bestimmte Reichweite oder ein messbarer Erfolg dieses Projektes nachgewiesen werden, damit es weiterhin vom Auswärtigen Amt unterstützt wird?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Boris von Morgenstern Anfragenr: 265734 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/265734/ Postanschrift Boris von Morgenstern << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Boris von Morgenstern

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Auswärtiges Amt
Sehr geehrter Herr von Morgenstern, Vielen Dank für Ihre Anfrage an das Auswärtige Amt vom 15.12.2022, mit der Si…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
WG: Bürgeranfrage: ENTR finanzielle Unterstützung [#265734]
Datum
23. Dezember 2022 15:01
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr von Morgenstern, Vielen Dank für Ihre Anfrage an das Auswärtige Amt vom 15.12.2022, mit der Sie sich nach der Unterstützung des AA für das Projekt ENTR erkundigen. Das IFG regelt den Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Anträge nach dem IFG sind mit einem – u.U. kostenpflichtigen – förmlichen Bescheid zu beantworten, der auch die Möglichkeit gibt, Rechtsmittel einzulegen. Es wird davon ausgegangen, dass es sich bei Ihrer Anfrage um ein einfaches Auskunftsersuchen im Sinne von – kostenfreien – Bürgeranfragen handelt, die ohne förmlichen Bescheid beantwortet werden können. Unter dieser Prämisse kann ich Ihnen auf Ihre Fragen folgendes mitteilen: 1. In welcher finanziellen Höhe wird das Projekt vom Auswärtigen Amt unterstützt? Das Projekt wird derzeit vom Auswärtigen Amt (AA) durch eine Zuwendung unterstützt. Aufgrund der Vertraulichkeit der Daten des Zuwendungsbescheids kann das Auswärtige Amt die Förderhöhe und weitere Inhalte des Bescheids nicht veröffentlichen. 2. Gibt es einen konkreten Ansprechpartner beim Auswärtigen Amt für dieses Projekt? Ansprechpartner ist Olaf Reif (Unterzeichner). 3. Findet eine Kontrolle statt über die Inhalte dieses Projektes? Die Inhalte des Projektes werden vom Zuwendungsempfänger bei der Antragstellung definiert und vom Zuwendungsgeber im Zuwendungsbescheid bestätigt. In der Ausführung ist der Zuwendungsempfänger frei, solange er sich an den im Zuwendungsbescheid festgelegten Rahmen hält. 4. Ist die Unterstützung solcher Projekte an Bedingungen geknüpft? Die Unterstützung ist an die im Zuwendungsbescheid formulierten Bedingungen geknüpft. Diese beinhalten u.a. die Finanzierungsart und Vorgaben zur Zielerreichung. 5. Muss eine bestimmte Reichweite oder ein messbarer Erfolg dieses Projektes nachgewiesen werden, damit es weiterhin vom Auswärtigen Amt unterstützt wird? Ja, das Auswärtige Amt stellt Anforderungen zur Zielerreichung, die auch anhand von Indikatoren (z.B. Anzahl der zu produzierenden Beiträge, der Interaktionen, der Abrufe im Internet) messbar sein muss. mfG Olaf Reif