Entschädigungszahlungen an Kohleindustrie

- Dokumente, welche von Bundesfinanzminister Scholz angekündigte Entschädigungszahlungen an die Kohleindustrie betreffen (s. https://de.reuters.com/article/deutschland-kohleausstieg-idDEKBN1ZF0X8) und

- Dokumente/Informationen über Telefonate, Treffen/Meetings usw. zwischen Vertretern der betroffenen Unternehmen und dem Bundesfinanzminister bzw. anderen Vertretern des Bundesfinanzministeriums, wenn diese in Zusammenhang mit den Entschädigungszahlungen stehen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    17. Januar 2020
  • Frist
    19. Februar 2020
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Dokumente, welche…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Entschädigungszahlungen an Kohleindustrie [#174384]
Datum
17. Januar 2020 09:27
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Dokumente, welche von Bundesfinanzminister Scholz angekündigte Entschädigungszahlungen an die Kohleindustrie betreffen (s. https://de.reuters.com/article/deutschland-kohleausstieg-idDEKBN1ZF0X8) und - Dokumente/Informationen über Telefonate, Treffen/Meetings usw. zwischen Vertretern der betroffenen Unternehmen und dem Bundesfinanzminister bzw. anderen Vertretern des Bundesfinanzministeriums, wenn diese in Zusammenhang mit den Entschädigungszahlungen stehen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 174384 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/174384
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium der Finanzen
Umweltinformationsgesetz (UIG); Entschädigungszahlungen an die Kohleindustrie Sehr geehrteAntragsteller/in anlieg…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
Umweltinformationsgesetz (UIG); Entschädigungszahlungen an die Kohleindustrie
Datum
18. Februar 2020 12:52
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
795,5 KB
Nicht-öffentliche Anhänge:
HinweiseDatenschutzIFG_UIG_VIG.pdf
204,5 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in anliegendes Schreiben mit Anlage erhalten Sie zur Kenntnis. Mit freundlichem Gruß