Entschärfungen von Blindgängern
Antrag nach dem IZG-SH
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir folgende Informationen zu:
Wie viele Blindgänger aus den Luftangriffen des zweiten Weltkrieges auf dem Stadtgebiet Bad Oldesloes sind der Stadt bekannt?
Plant die Stadtverwaltung derzeit Entschärfungen dieser Bomben?
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach §3 IZG-SH.
Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen.
Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH).
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Ergebnis der Anfrage
Die Stadtverwaltung verwies auf den Kampfmittelräumdienst des Landeskriminalamtes, welcher für die Informationen zuständig ist.
Die Stadt plant zur Zeit jedoch keine Entschärfung.
Der weitere Verlauf der Anfrage, welche nun an das LKA gesendet wurde ist zu finden unter:
https://fragdenstaat.de/anfrage/krd-ent…
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum4. Juli 2019
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3. August 2019
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