Entscheidung 220 C 60/23

Guten Tag,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Entscheidung 220 C 60/23

Alternativ genügt eine Veröffentlichung in der Berliner Vorschriften- und Rechtsprechungsdatenbank, dann bitte hier nur:
1) den Permanent-Link https://gesetze.berlin.de/perma?d=.... und
2) den ECLI.

Danke!

Grundlage:
https://www.bverwg.de/de/260297U6C3.96.0
Urteil vom 26.02.1997 -
BVerwG 6 C 3.96
ECLI:DE:BVerwG:1997:260297U6C3.96.0

"1. Die Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen ist eine öffentliche Aufgabe. Es handelt sich um eine verfassungsunmittelbare Aufgabe der rechtsprechenden Gewalt und damit eines jeden Gerichts. Zu veröffentlichen sind alle Entscheidungen, an deren Veröffentlichung die Öffentlichkeit ein Interesse hat oder haben kann. Veröffentlichungswürdige Entscheidungen sind durch Anonymisierung bzw. Neutralisierung für die Herausgabe an die Öffentlichkeit vorzubereiten."

"2. Die anschließende Veröffentlichung als solche muß nicht durch die Gerichte selbst geschehen, sondern kann durch Organisationsakt auch der privaten Initiative Interessierter einschließlich der beteiligten Richter überlassen werden."

"Zutreffend sind die vorinstanzlichen Entscheidungen davon ausgegangen, daß allen Gerichten, somit auch den Instanzgerichten der Finanzgerichtsbarkeit, kraft Bundesverfassungsrechts die Aufgabe obliegt, die Entscheidungen ihrer Spruchkörper der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Insoweit handelt es sich bei der Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen um eine öffentliche Aufgabe. Sie erfaßt alle Entscheidungen, an deren Veröffentlichung die Öffentlichkeit ein Interesse hat oder haben kann."

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    22. Januar 2024
  • Frist
    24. Februar 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Entscheidung 220 C 60/23 Alternativ genügt eine Veröffentlichung…
An Amtsgericht Charlottenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Entscheidung 220 C 60/23 [#297959]
Datum
22. Januar 2024 07:24
An
Amtsgericht Charlottenburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Entscheidung 220 C 60/23 Alternativ genügt eine Veröffentlichung in der Berliner Vorschriften- und Rechtsprechungsdatenbank, dann bitte hier nur: 1) den Permanent-Link https://gesetze.berlin.de/perma?d=.... und 2) den ECLI. Danke! Grundlage: https://www.bverwg.de/de/260297U6C3.96.0 Urteil vom 26.02.1997 - BVerwG 6 C 3.96 ECLI:DE:BVerwG:1997:260297U6C3.96.0 "1. Die Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen ist eine öffentliche Aufgabe. Es handelt sich um eine verfassungsunmittelbare Aufgabe der rechtsprechenden Gewalt und damit eines jeden Gerichts. Zu veröffentlichen sind alle Entscheidungen, an deren Veröffentlichung die Öffentlichkeit ein Interesse hat oder haben kann. Veröffentlichungswürdige Entscheidungen sind durch Anonymisierung bzw. Neutralisierung für die Herausgabe an die Öffentlichkeit vorzubereiten." "2. Die anschließende Veröffentlichung als solche muß nicht durch die Gerichte selbst geschehen, sondern kann durch Organisationsakt auch der privaten Initiative Interessierter einschließlich der beteiligten Richter überlassen werden." "Zutreffend sind die vorinstanzlichen Entscheidungen davon ausgegangen, daß allen Gerichten, somit auch den Instanzgerichten der Finanzgerichtsbarkeit, kraft Bundesverfassungsrechts die Aufgabe obliegt, die Entscheidungen ihrer Spruchkörper der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Insoweit handelt es sich bei der Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen um eine öffentliche Aufgabe. Sie erfaßt alle Entscheidungen, an deren Veröffentlichung die Öffentlichkeit ein Interesse hat oder haben kann." Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 297959 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/297959/
Amtsgericht Charlottenburg
Diese E-Mail-Adresse des Amtsgerichts Charlottenburg ist nicht für die Einreichung elektronischer Dokumente in Rec…
Von
Amtsgericht Charlottenburg
Betreff
AW: Entscheidung 220 C 60/23 [#297959]
Datum
22. Januar 2024 08:29
Status
Warte auf Antwort
Diese E-Mail-Adresse des Amtsgerichts Charlottenburg ist nicht für die Einreichung elektronischer Dokumente in Rechtssachen bestimmt. Insbesondere können hierüber keine Schriftsätze, Mitteilungen oder andere Einsendungen zu Verfahren übersandt werden, die anhängig sind oder anhängig gemacht werden sollen. Nutzen Sie dafür den Postweg oder das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach bzw. einen anderen zugelassenen Übermittlungsweg. Allgemeines zum elektronischen Zugang zu den Berliner Gerichten und Staatsanwaltschaften finden Sie unter https://www.berlin.de/sen/justiz/service/elektronischer-rechtsverkehr/. Ihre E-Mail wird nicht weiterbearbeitet und gelöscht.
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, "Diese E-Mail-Adresse des Amtsgerichts Charlottenburg ist nicht für die Einreichung elektronische…
An Amtsgericht Charlottenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Entscheidung 220 C 60/23 [#297959]
Datum
22. Januar 2024 10:34
An
Amtsgericht Charlottenburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, "Diese E-Mail-Adresse des Amtsgerichts Charlottenburg ist nicht für die Einreichung elektronischer Dokumente in Rechtssachen bestimmt." Es handelte sich nicht um eine "Einreichung elektronischer Dokumente in Rechtssachen". Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 297959 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/297959/
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Berlin (IFG, UIG, VIG…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Entscheidung 220 C 60/23“ [#297959]
Datum
27. Januar 2024 15:33
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Berlin (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/297959/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, denn eine "Einreichung elektronischer Dokumente in Rechtssachen" lag nicht vor. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 297959.pdf Anfragenr: 297959 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/297959/

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Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre o. g. E-Mail liegt mir vor und ist hier zum Geschäftszeichen 225-3-…
Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihre E-Mail vom 27. Januar 2024 - Vermittlung bei Anfrage „Entscheidung 220 C 60/23“ [#297959]
Datum
1. Februar 2024 13:42
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre o. g. E-Mail liegt mir vor und ist hier zum Geschäftszeichen 225-3-15/2024 veraktet. Hierzu teile ich Ihnen mit, dass wir hier nicht vermitteln werden. Denn gemäß § 2 Abs. 1 letzter Satz Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gilt dieses Gesetz für Gerichte nur, soweit sie Verwaltungsaufgaben erledigen. Bei der Entscheidung, ob (!) eine Gerichtsentscheidung offengelegt wird, handelt es sich allerdings nicht um eine solche Verwaltungsaufgabe des Gerichts, sondern - wie sich auch aus Satz 2 des von Ihnen in Bezug genommenen Zitats des BVerwG ergibt - um eine Aufgabe der rechtsprechenden Gewalt selbst, also um eine richterliche Aufgabe. Deshalb ist das IFG in Fällen wie dem vorliegenden nicht anwendbar, so dass auch die uns hiernach zugewiesene Vermittlungsbefugnis nicht besteht. Ich kann Ihnen daher leider nur empfehlen, dass Sie Ihre Anfrage nochmals postalisch oder per Fax an das Amtsgericht Charlottenburg (den Präsidenten) senden. Die Kontaktinformationen finden Sie unter https://www.berlin.de/gerichte/amtsgericht-charlottenburg/ Ich vermute, dass Ihr Begehren von dort an die zuständige Abteilung 220 weitergeleitet würde, so dass die zuständige Richterin bzw. der zuständige Richter hierüber entscheiden kann. Auch wenn ich hier nicht wie von Ihnen gewünscht tätig werden kann, hoffe ich dennoch, Ihnen hiermit weitergeholfen zu haben. Das IFG ist abrufbar unter https://www.datenschutz-berlin.de/informationsfreiheit/rechtliche-grundlagen/ Mit freundlichen Grüßen