Entscheidung des SG Koblenz AZ.: S 9 KR 706 50/15, S 9 KR 920/16

Anfrage an: Sozialgericht Koblenz

Die Entscheidung des Sozialgericht Koblenz zu folgenden Aktenzeichen:

S 9 KR 706 50/15
S 9 KR 920/16

Da die Urteile in keiner Entscheidungsdatenbank zu finden sind, bitte ich um die Übersendung der Entscheidungen im Volltext als PDF.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. Mai 2017
  • Frist
    20. Juni 2017
  • Kosten dieser Information:
    30,00 Euro
  • 0 Follower:innen
Christian Zörkler
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Entscheidu…
An Sozialgericht Koblenz Details
Von
Christian Zörkler
Betreff
Entscheidung des SG Koblenz AZ.: S 9 KR 706 50/15, S 9 KR 920/16 [#21554]
Datum
18. Mai 2017 22:02
An
Sozialgericht Koblenz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Entscheidung des Sozialgericht Koblenz zu folgenden Aktenzeichen: S 9 KR 706 50/15 S 9 KR 920/16 Da die Urteile in keiner Entscheidungsdatenbank zu finden sind, bitte ich um die Übersendung der Entscheidungen im Volltext als PDF.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Christian Zörkler <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Christian Zörkler
Sozialgericht Koblenz
Entscheidungsanforderung vom 19.05.2017 Az.: S 9 KR 756/15 sowie S 9 KR 920/16 (#21554) Sehr geehrter Herr Zörkler…
Von
Sozialgericht Koblenz
Betreff
Entscheidungsanforderung vom 19.05.2017 Az.: S 9 KR 756/15 sowie S 9 KR 920/16 (#21554)
Datum
22. Mai 2017 09:23
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Zörkler, für die Überlassung einer gerichtlichen Entscheidung an nicht Verfahrensbeteiligte wird je Entscheidung eine Gebühr von 15,00 Euro erhoben (Nr. 5 der Anlage zum Landesjustizverwaltungskostengesetz). Wir bitte um Mitteilung, ob Sie eine Übersendung der Entscheidungen gegen Kosten wünschen. Mit freundlichen Grüßen
Christian Zörkler
AW: Entscheidungsanforderung vom 19.05.2017 Az.: S 9 KR 756/15 sowie S 9 KR 920/16 (#21554) [#21554] Sehr geehrt&l…
An Sozialgericht Koblenz Details
Von
Christian Zörkler
Betreff
AW: Entscheidungsanforderung vom 19.05.2017 Az.: S 9 KR 756/15 sowie S 9 KR 920/16 (#21554) [#21554]
Datum
22. Mai 2017 09:44
An
Sozialgericht Koblenz
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> selbstverständlich übernehme ich die Kosten dafür und wünsche die kostenpflichtige Zusendung der Entscheidungen wenn möglich im PDF Format. ... Mit freundlichen Grüßen Christian Zörkler Anfragenr: 21554 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Christian Zörkler << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Sozialgericht Koblenz
Entscheidungsnaforderung Az.: S 9 KR 756/15 sowie S 9 KR 920/16 (#21554) Sehr geehrter Herr Zörkler, gemäß Anford…
Von
Sozialgericht Koblenz
Betreff
Entscheidungsnaforderung Az.: S 9 KR 756/15 sowie S 9 KR 920/16 (#21554)
Datum
22. Mai 2017 11:21
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Zörkler, gemäß Anforderung vom 19.05.2017 erhalten Sie anliegend die erbetenen Entscheidungen S 9 KR 756/15 sowie S 9 KR 920/16 in anonymisierter Form als PDF-Datei zu Ihrer Verfügung. Für die Überlassung einer gerichtlichen Entscheidung an nicht Verfahrensbeteiligte wird je Entscheidung eine Gebühr von 15,00 Euro erhoben (Nr. 5 der Anlage zum Landesjustizverwaltungskostengesetz). Die Landesjustizkasse in Mainz wird 30,00 Euro bei Ihnen anfordern. Mit freundlichen Grüßen