Entscheidung des VG Düsseldorf, Az. 26 K 4682/13 zur verpflichtenden Herausgabe des Telefonverzeichnisses von Jobcentermitarbeitern
Die Entscheidung des Verwaltungsgericht Düsseldorf, Az. 26 K 4682/13 zur verpflichtenden Herausgabe des Telefonverzeichnisses von Jobcentermitarbeitern wurde Ihnen bereits zugestellt.
Da das Urteil in keiner Entscheidungsdatenbank zu finden ist, bitte ich um die Übersendung der Entscheidung im Volltext als pdf oder Kopie.
Der Medienberichterstattung war bisher nicht zu entnehmen, ob Rechtsmittel gegen die Entscheidung zugelassen wurden und wenn, ob Sie beabsichtigen Rechtsmittel einzulegen. Bitte teilen Sie mir Ihre Entscheidung dazu mit.
Ergebnis der Anfrage
Mit dem Erhalt der Urteilsausfertigung gehört die Entscheidung zum Kreis vorgehaltener Dokumente und fällt somit wohl unter das IFG.
Dass die Umsetzung des Urteils in der Alltagswirklichkeit trotzdem verweigert wird, läßt tief ahnen.
Die erneute Anforderung der Telefonlisten unter Anrufung der Datenschutzbeauftragten ist in einer weiteren Anfrage formuliert.
https://fragdenstaat.de/anfrage/telefon…
Anfrage erfolgreich
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Datum8. August 2014
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9. September 2014
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