Entscheidung über das Schulcatering der Stadt Mainz

Die Ausschreibung, sowie die damit zusammenhängenden Unterlagen für die Vergabe des Caterings an den öffentlichen Schulen der Stadt Mainz. Welche Firmen haben Angebote eingereicht? Welche Firmen beliefern nun welche Schulen?

Zudem würde ich gerne wissen: Wie und mit welchen Dokumenten, Vorlagen, Berechnungsschlüsseln werden die Bedarfsfläche und die Kosten für eine Kantine an einer Schule in Rheinland-Pfalz allgemein berechnet?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. März 2018
  • Frist
    24. April 2018
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Ausschreib…
An Landeshauptstadt Mainz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Entscheidung über das Schulcatering der Stadt Mainz [#27198]
Datum
22. März 2018 11:49
An
Landeshauptstadt Mainz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Ausschreibung, sowie die damit zusammenhängenden Unterlagen für die Vergabe des Caterings an den öffentlichen Schulen der Stadt Mainz. Welche Firmen haben Angebote eingereicht? Welche Firmen beliefern nun welche Schulen? Zudem würde ich gerne wissen: Wie und mit welchen Dokumenten, Vorlagen, Berechnungsschlüsseln werden die Bedarfsfläche und die Kosten für eine Kantine an einer Schule in Rheinland-Pfalz allgemein berechnet?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landeshauptstadt Mainz
Sehr geehrtAntragsteller/in anliegend die erbetenen Antworten zu Ihrer Anfrage: Antwort Frage 1: Gem. § 39 VgV…
Von
Landeshauptstadt Mainz
Betreff
AW: Entscheidung über das Schulcatering der Stadt Mainz [#27198]
Datum
9. April 2018 10:55
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in anliegend die erbetenen Antworten zu Ihrer Anfrage: Antwort Frage 1: Gem. § 39 VgV (alt §23 EG VOL/A) ist der öffentliche Auftraggeber verpflichtet, seine Vergabeentscheidung spätestens 30 KT (alt 48 KT) nach Zuschlagserteilung auf dem Amtsblatt der Europäischen Union zu veröffentlichen. Hier werden nur die Anzahl der Bewerber und der eingegangenen Angebote in der Anzahl genannt. Bewerber- oder Bieternamen jedoch nicht. Darüber hinaus wird der Bieter genannt, der den Zuschlag nach Abschluss des Vergabeverfahrens erhält. Diese Informationen kann jeder Bürger über http://ted.europa.eu/TED/main/HomePage.… einsehen. Die Angaben sind transparent und werden zur Beantwortung der Frage nicht eingefügt. Weitere Angaben fallen unter den Bieterschutz. Antwort Frage 2: (Caterer-Liste, Stand: 05.04.2018 ) Schule: Caterer GS Feldbergschule: SV Business Catering GmbH GS Goetheschule: apetito catering B.V. & Co.KG GS Heinrich-Mumbächer-Schule: SANDER Catering GmbH GS Peter-Härtling-Schule: SANDER Catering GmbH GS Ludwig-Schwamb: apetito catering B.V. & Co.KG GS "Am Lemmchen":apetito catering B.V. & Co.KG GS "Am Gleisberg": apetito catering B.V. & Co.KG GS Theodor-Heuss: gpe gGmbH GS Mainz-Lerchenberg: apetito catering B.V. & Co.KG Anne-Frank-Realschule plus: apetito catering B.V. & Co.KG Kanonikus-Kir-Realschule plus: SANDER Catering GmbH Realschule plus Mainz-Lerchenberg: apetito catering B.V. & Co.KG Frauenlob-Gymnasium: SANDER Catering GmbH Gutenberg-Gymnasium: apetito catering B.V. & Co.KG Otto-Schott-Gymnasium: SANDER Catering GmbH Schule für Hochbegabtenförderung / Internationale Schule: SANDER Catering GmbH Rabanus-Maurus-Gymnasium: apetito catering B.V. & Co.KG Gymnasium Am Kurfürstlichen Schloss: apetito catering B.V. & Co.KG IGS Anna Seghers: gpe gGmbH IGS Mainz-Bretzenheim: Mensaverein der IGS Bretzenheim IGS Mainz-Hechtsheim: gpe gGmbH FS Peter-Jordan-Schule: apetito catering B.V. & Co.KG FS Astrid-Lindgren-Schule: gpe gGmbH FS Windmühlenschule: gpe gGmbH Antwort Frage 3: Gemäß §§ 86, 87 Schulgesetz Rheinland-Pfalz i. V. m. der Verwaltungsvorschrift ?Bau von Schulen und Förderung des Schulbaus? (Schulbaurichtlinie) ist der Berechnungsschlüssel für die Fläche des Speiseraums einer Schulmensa: Anzahl Ganztagsschüler x 0,75 m² . Der Betrieb erfolgt dann gegebenenfalls in mehreren Essenschichten. Weiter sind die notwendigen Küchen- und Personalräume zu berücksichtigen. Der daraus resultierende Kostenaufwand wird bei Baumaßnahmen von Fachingenieuren ermittelt und berechnet sich nach der individuellen Bedarfsgröße und dem zu diesem Zeitpunkt gängigen Baukosten pro m². Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort. Sie haben mir sehr weitergeholfen. Mit freundlichen…
An Landeshauptstadt Mainz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Entscheidung über das Schulcatering der Stadt Mainz [#27198]
Datum
11. April 2018 14:33
An
Landeshauptstadt Mainz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort. Sie haben mir sehr weitergeholfen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 27198 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>